2426/J XXI.GP
Eingelangt am:10.05.2001
der Abgeordneten Mag. Cordula Frieser
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Datenzugriffe auf das Abgaben - Informationssystem (AIS) des Finanz -
ministeriums
Im Zuge der Affäre um unerlaubte Datenzugriffe auf das EKIS - System (EKIS =
Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem) der Polizei wurden auch
interne Untersuchungen des Finanzministeriums bezüglich eventueller unerlaubter
Zugriffe auf das Abgaben - Informationssystem des Finanzministeriums bekannt.
Dieses ressortinterne Informationssystem, in Verknüpfung mit Finanz - Online, dem
Datenübermittlungsverfahren der rechtsberatenden Berufe (Wirtschafttreuhänder,
Notare und Rechtsanwälte) mit dem Finanzministerium und den ihm nachgeordne -
ten Behörden, bildet eine wesentliche Stütze für eine schlanke, rasche und bürger -
nahe Verwaltung.
Auf Grund der gespeicherten persönlichen Daten von Steuerpflichtigen erfüllt der
unerlaubte Zugriff bzw. die Weitergabe dieser Daten an Dritte und an die Öffent -
lichkeit den Tatbestand der Verletzung des Steuergeheimnisses und des Amts -
missbrauches.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminis -
ter für Finanzen folgende
1. Welche Informationen von Steuerpflichtigen werden im Abgaben - Informa -
tionssystem (AIS) gespeichert und welche Informationsebenen gibt es?
2. Werden die zum AIS Zugriffsberechtigten bei konkreten Anfragen erfasst, d.h.
ist bekannt, wer wann auf die Daten zugegriffen hat?
3. Welche technischen und dienstrechtlichen Vorkehrungen verhindern eine
Weitergabe der Daten an die Öffentlichkeit bzw. wie wird das Steuergeheim -
nis gewahrt?
4. Welche dienstrechtlichen und strafrechtlichen Folgen hat ein unerlaubter
Zugriff bzw. die Weitergabe der Daten an Dritte?
5. Werden Daten, die sich als eindeutig falsch erwiesen haben korrigiert und
physisch von den Datenträgern gelöscht?
6. Wie viele Daten - Zugriffe auf das
System erfolgen pro Jahr?
7. Welche Maßnahmen und Vorkehrungen wurden nach dem Bekanntwerden
von unerlaubten Zugriffen im November 2000 auf das Informationssystem ge-
setzt?
8. Welche finanziellen Forderungen (Schadenersatz - bzw. Regressforderungen)
kann ein Steuerpflichtiger bei Verletzung seines Steuergeheimnisses durch
Bedienstete der Finanzverwaltung stellen?
9. Welche gesetzlichen Verpflichtungen - Offenlegungen im Sinne des § 48b
BAO sind nicht Gegenstand der Anfrage - bestehen für die Finanzbehörden,
diese besonders datenschutzrechtlich geschützten Daten an andere Behörden
und Selbstverwaltungskörper (z.B. Sozialversicherungen) zu übermitteln?