2428/J XXI.GP

Eingelangt am:10.05.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maler, Heinz Gradwohl

und Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend „Einlagerung von Rindfleisch aufgrund der europäischen BSE -

Krise“

 

Aufgrund der BSE - Krise 1996 wurde damals von der EU - Kommission als

Sofortmaßnahme zur Stabilisierung des Rindfleischmarktes Fleisch angekauft und in

Tiefkühlhäusern eingelagert (Interventionsmaßnahme nach der Marktordnung).

Ein Teil dieses tiefgefrorenen Interventionsfleisch wurde dann über die nächsten

Jahre nach einer Ausschreibung verschiedenen Verwendungszwecken zugeführt

(z.B. Exporte in Drittländern). Dieses Fleisch wurde allerdings nie auf BSE - Erreger

überprüft.

 

Bei der derzeitigen und weit größeren Fleischkrise in Europa wird wieder über eine

mögliche vorübergehende Einlagerung von Rindfleisch in Kühlhäusern diskutiert,

damit es zu einer Marktentlastung kommt.

Neben einer Einlagerung in Kühlhäusern wird als weitere Möglichkeit vorgesehen

das anfallende Rindfleisch von sog. Wurstkühen (älter als 30 Monate) in Konserven

zu verarbeiten und zu lagern. Diese Fleischreserven sollen dann u.a. von karitativen

Organisationen verteilt werden können.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -

und Forstwirtschaft. Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende Anfrage:

 

1. Halten Sie den Ankauf und das Einlagern von tiefgefrorenen Rindfleisch für eine

    brauchbare Lösung um eine Entspannung am europäischen Markt und auch am

    österreichischen Markt herbeizuführen?

 

2. Welche Mengen von anzukaufenden Rindfleisch wären bzw. sind derzeit in

    Österreich aus Ihrer Sicht für eine Stützung des heimischen Fleischmarktes

    notwendig?

 

3. Welche Mengen sind von dem eingelagerten tiefgefrorenen österreichischen

    Rindfleisch aus der letzten BSE - Krise 1996 und 1997 noch vorhanden (Angabe in

    Gewicht und Prozent)?

 

4. Wie wurde danach das eingelagerten tiefgefrorene Rindfleisch verwertet (Angabe

    von Verwendungszweck und Käufer aufgegliedert nach Jahren ab 1996)?

 

5. Wie lange ist tiefgefrorenes Rindfleisch in Kühlhäusern lagerungsfähig bzw.

    haltbar?

6.    Welche Maßnahmen haben Sie bisher gesetzt, damit eine Einlagerung von

       österreichischen Rindfleisch in Kühlhäusern wiederum erfolgen kann?

 

7.    Haben Sie bereits Verträge mit Kühlhäusern abgeschlossen, damit

       österreichisches Rindfleisch eingelagert werden kann?

 

8.    Wenn ja, mit welchen und über wie große Mengen?

 

9.    Wenn nein, weshalb nicht?

 

10.  Gibt es Berechnungen von Ihrem Ministerium über die anfallenden Kosten für

       eine solche Einlagerungsaktion?

 

11.  Wenn ja, mit wie viel wird gerechnet und wer kommt dafür auf bzw. würde dafür

        aufkommen müssen?

 

12.  Wie ist in den Kühlhäusern der derzeitige (Stichtag 1. Mai 2001) Lagerbestand an

       tiefgefrorenen Mengen nach Fleischarten (Rind-, Kalb- und Schweinefleisch)?

 

13. Wie hoch war der durchschnittliche jährliche Lagerbestand seit 1996 von

      tiefgefrorenen Rindfleisch?

 

14. In welchen Kühlhäusern ist österreichisches Rindfleisch bzw. andere Fleischarten

      derzeit eingelagert (Auflistung nach Fleischart je Gewicht)?

 

15. Wie hoch waren die effektiven Kosten der Lagerung von tiefgefrorenen

       österreichischen Rindfleisch und anderer Fleischarten für 1996,1997,1998,1999

       und 2000 (Auflistung pro Jahr und Fleischart)?

 

16. Mit welchen Mengen anzukaufenden österreichischen Rindfleisch - für die

       Sonderankaufaktion für Rindfleisch von Kühen, die älter als 30 Monate sind - ist

       zu rechnen?

 

17. Wie viel davon soll in Kühlhäusern tiefgefroren eingelagert werden?

 

18. Wie viel davon soll zu Konservenfleisch verarbeitet werden?

 

19. Wie lange ist verarbeitetes Rindfleisch in Konserven lagerungsfähig?

 

20. Welches Tiermaterial vom Rind darf dabei in Konserven verarbeitet werden?

      Welches ist ausdrücklich nicht gestattet?

 

21. Ist dabei eine Vermischung mit anderen Tierarten erlaubt? Wenn ja, mit welchen

      und in welchem Prozentanteilen?

 

22. Wird dieses eingelagerte Rindfleisch als genussfertiger Inhalt für Menschen in der

      Konserve verarbeitet?

23. Welche Verarbeitungsrichtlinien gibt, wie dieses angekaufte Rindfleisch zu

      Konserven verarbeitet werden soll? Gibt es dabei Abweichungen zur normalen

      Fleischkonservenherstellung? Werden diese Verarbeitungsrichtlinien innerhalb

      der EU überall angewendet? Wenn nein, worin liegen die Unterschiede?

 

24. Werden diese Fleischkonserven ausschließlich in Österreich hergestellt? Wenn

       ja, in welchen Betrieben (Aufschlüsselung nach Betrieb und produzierten

       Mengen)? Wenn nein, in welchen Ländern werden mit österreichischen

       angekauften Rindfleisch noch Konserven hergestellt (Angabe der Länder und der

       Menge)?

 

25. Ist es garantiert, dass es bei der Verarbeitung von in Österreich angekauften

      Rindfleisch in Konserven es zu keiner Vermischung mit Rindfleisch aus anderen

      EU - Staaten oder Drittstaaten kommt?

      Wenn ja, aufgrund welcher Maßnahmen und Bestimmungen?

      Wenn nein, weshalb nicht?

 

26. Gibt es diese Garantie auch für österreichisches Rindfleisch in Konserven das ev.

       im Ausland (siehe Frage oben) verarbeitet wird?

 

27. Wo sollen diese hergestellten Konserven gelagert werden?

 

28. Wer ist in Österreich für die Herstellung, Lagerung und Abgabe dieser Konserven

       jeweils direkt verantwortlich?

 

29. Gibt es bereits Pläne, wie diese eingelagerten Mengen an Rindfleisch weiter

      verwendet werden sollen?

      Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?

      Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

30. Ist ein Export solcher Konserven und von tiefgefrorenen Rindfleisch in

      Kühlhäusern in Drittländer möglich?

 

31. Wenn ja, wird dies zentral über Organe der EU abgewickelt? Hat Ihr Ministerium

       oder eine andere Stelle in Österreich dabei ein Mitspracherecht?

 

32. Gibt es eine Mindestlagerungspflicht für dieses eingelagerte angekaufte

      Rindfleisch in Konserven und tiefgefroren in Kühlhäusern?

      Wenn ja, wie lange und gibt es einen Unterschied zwischen Konservenfleisch und

      Tiefkühlfleisch?

 

33. Falls nein, könnten Sie sich eine solche vorstellen, damit man weitere

      Forschungsergebnisse abwarten und später berücksichtigen könnte? Sehen Sie

      aus wirtschaftlichen Zwängen oder aus wissenschaftlichen Erkenntnissen eine

      solche Maßnahme für nicht durchführbar bzw. notwendig?

 

34. Gibt es bereits Richtlinien wie karitative Organisationen über diese Konserven

       verfügen können? Wenn ja, wie lauten diese in Einzelnen und wer ist dafür

       zuständig? Wenn nein, wann werden diese vorliegen?

35. Können karitative Organisationen auch über eingefrorenes Rindfleisch verfügen?

      Wenn nein, weshalb nicht?

 

36. Müssen karitative Organisationen für die Verwendung dieses eingelagerten

      Rindfleisches in irgendeiner Form einen finanziellen Beitrag leisten?

 

37. Ist es gewährleistet, dass dieses zur Verfügungsstellen von Rindfleisch für die

      Arbeit der karitativen Organisationen nicht anteilsmäßig von der generellen

      Unterstützung durch die öffentliche Hand in irgendeiner Weise abgerechnet wird?

      Wenn nein, werden Sie sich dafür einsetzen, dass so etwas nicht erfolgen wird?

 

38. Gibt es Vorgaben von der EU wie dieses aufgekaufte und eingelagerte

       tiefgefrorene Rindfleisch nicht verwendet werden darf?

 

39. Gibt es Vorgaben von Seiten Ihres Ministeriums wie dieses aufgekaufte und

      eingelagerte tiefgefrorene österreichische Rindfleisch nicht verwendet werden

      darf?

 

40. Gibt es neben der Einlagerung von Rindfleisch in Konserven oder als

      Tiefkühlfleisch noch andere Möglichkeiten für eine Lagerung?

       Wenn ja, welche und in welchem Umfang sollen bzw. werden diese zur

       Anwendung kommen?