2432/J XXI.GP
Eingelangt am:10.05.2001
der Abgeordneten Brunhilde Plank, Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend die Erweiterung des Angebots für Gehörlose im ORF
Im Entwurf zum Rundfunk - Gesetz ist eine „angemessene Berücksichtigung der
Anliegen behinderter Menschen“ vorgesehen. Damit wird versucht, den ORF endlich
auf den Standard zahlreicher anderer Staaten zu heben. Im Wesentlichen ist die
Untertitelung/Verdolmetschung der Nachrichtensendungen vorgesehen.
Es steht aber zu befürchten, dass diese punktuelle Maßnahme weder ausreicht, das
Angebot für Gehörlose nachhaltig zu verbessern, noch deren Integration zu
unterstützen.
Auch in anderen Bereichen zeigt sich ein Defizit des ORF auf diesem Gebiet.
Der ORF hat in den letzten Jahren verabsäumt, selbst betroffene Menschen als
Journalistinnen auszubilden bzw. in die ORF - Gremien zu integrieren. Der
barrierefreie Zugang zu den ORF - Gebäuden wie etwa Funkhaus Wien,
Radiokulturhaus und Landesstudio Kärnten, ist nicht gewährleistet.
Nur eine weitreichende Präsenz von Gebärdensprache und Untertitelung kann eine
integrationsfördernde Maßnahme darstellen.
Im Privatfernsehbereich ist eine Verpflichtung zur Aufbereitung von Sendungen nicht
vorgeschrieben, was nicht dem europäischen Standard entspricht. Z.B. müssen in
England private TV - Sender 50% Prozent ihres Programms untertiteln, das Betreiben
des deutschen Senders DSF etwa ist an die Ausstrahlung des Behinderten - Magazins
„Normal“ gebunden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
ANFRAGE
1. Halten Sie die Untertitelung nur von Informationssendungen im ORF für
ausreichend im Sinne einer umfassenden Förderung Gehörloser?
2. Warum gibt es keine verpflichtende Untertitelung von Unterhaltungs - und
anderen Sendungen?
3. Wie betrachten Sie die vorgesehenen Regelungen im Hinblick auf das
Bekenntnis zur Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten
Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens gemäß Artikel 7 B - VG?
4. Wie beurteilen Sie die vorgesehenen Regelungen im europäischen und
internationalen
Vergleich?
5. Die Gebärdensprache ist eine selbstständige Sprache, die ca. 10.000
Österreicherinnen als Erstsprache benutzen. können Sie sich analoge
Regelungen wie die Volksgruppen - Bestimmungen (§ 5 Abs. 1 und 2 im Entwurf
zum RFG) auch für Gehörlose vorstellen?
6. Warum wurde kein Mindestmaß an Untertitelungen und eigener Sendeflächen für
Gehörlose und Menschen mit anderen Behinderungen für ORF und Privat - TV -
Betreiber festgeschrieben?
7. Können Sie sich vorstellen, die Vergabe für Privat - TV - Lizenzen an ein
Mindestmaß an Untertitelung des Programms bzw. eigener Sendeflächen zu
binden?
8. Halten Sie die Integration Gehörloser und Menschen mit anderen Behinderungen
in den ORF - Gremien für ausreichend?
9. Wie stehen Sie dazu, dass im ORF Behinderte als Mitarbeiterinnen insbesonders
als Journalistinnen unterrepräsentiert sind und welche Möglichkeiten sehen Sie
für Ihr Ressort auf eine Änderung hinzuwirken?
10. Glauben Sie, dass eine vermehrte und selbstverständliche Präsenz behinderter
Menschen im Fernsehen eine integrationsfördernde Maßnahme darstellt? Wenn
ja, sehen Sie diese durch den ORF und den Programmauftrag abgedeckt?