2432/J XXI.GP

Eingelangt am:10.05.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brunhilde Plank, Genossinnen und Genossen

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend die Erweiterung des Angebots für Gehörlose im ORF

 

Im Entwurf zum Rundfunk - Gesetz ist eine „angemessene Berücksichtigung der

Anliegen behinderter Menschen“ vorgesehen. Damit wird versucht, den ORF endlich

auf den Standard zahlreicher anderer Staaten zu heben. Im Wesentlichen ist die

Untertitelung/Verdolmetschung der Nachrichtensendungen vorgesehen.

Es steht aber zu befürchten, dass diese punktuelle Maßnahme weder ausreicht, das

Angebot für Gehörlose nachhaltig zu verbessern, noch deren Integration zu

unterstützen.

Auch in anderen Bereichen zeigt sich ein Defizit des ORF auf diesem Gebiet.

Der ORF hat in den letzten Jahren verabsäumt, selbst betroffene Menschen als

Journalistinnen auszubilden bzw. in die ORF - Gremien zu integrieren. Der

barrierefreie Zugang zu den ORF - Gebäuden wie etwa Funkhaus Wien,

Radiokulturhaus und Landesstudio Kärnten, ist nicht gewährleistet.

Nur eine weitreichende Präsenz von Gebärdensprache und Untertitelung kann eine

integrationsfördernde Maßnahme darstellen.

Im Privatfernsehbereich ist eine Verpflichtung zur Aufbereitung von Sendungen nicht

vorgeschrieben, was nicht dem europäischen Standard entspricht. Z.B. müssen in

England private TV - Sender 50% Prozent ihres Programms untertiteln, das Betreiben

des deutschen Senders DSF etwa ist an die Ausstrahlung des Behinderten - Magazins

„Normal“ gebunden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

 

ANFRAGE

 

1. Halten Sie die Untertitelung nur von Informationssendungen im ORF für

    ausreichend im Sinne einer umfassenden Förderung Gehörloser?

 

2. Warum gibt es keine verpflichtende Untertitelung von Unterhaltungs - und

    anderen Sendungen?

 

3. Wie betrachten Sie die vorgesehenen Regelungen im Hinblick auf das

    Bekenntnis zur Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten

    Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens gemäß Artikel 7 B - VG?

 

4. Wie beurteilen Sie die vorgesehenen Regelungen im europäischen und

     internationalen Vergleich?

5. Die Gebärdensprache ist eine selbstständige Sprache, die ca. 10.000

    Österreicherinnen als Erstsprache benutzen. können Sie sich analoge

    Regelungen wie die Volksgruppen - Bestimmungen (§ 5 Abs. 1 und 2 im Entwurf

    zum RFG) auch für Gehörlose vorstellen?

 

6. Warum wurde kein Mindestmaß an Untertitelungen und eigener Sendeflächen für

    Gehörlose und Menschen mit anderen Behinderungen für ORF und Privat - TV -

    Betreiber festgeschrieben?

 

7. Können Sie sich vorstellen, die Vergabe für Privat - TV - Lizenzen an ein

    Mindestmaß an Untertitelung des Programms bzw. eigener Sendeflächen zu

    binden?

 

8. Halten Sie die Integration Gehörloser und Menschen mit anderen Behinderungen

    in den ORF - Gremien für ausreichend?

 

9. Wie stehen Sie dazu, dass im ORF Behinderte als Mitarbeiterinnen insbesonders

    als Journalistinnen unterrepräsentiert sind und welche Möglichkeiten sehen Sie

    für Ihr Ressort auf eine Änderung hinzuwirken?

 

10. Glauben Sie, dass eine vermehrte und selbstverständliche Präsenz behinderter

      Menschen im Fernsehen eine integrationsfördernde Maßnahme darstellt? Wenn

       ja, sehen Sie diese durch den ORF und den Programmauftrag abgedeckt?