2433/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Brugger, Sevignani
und Kollegen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend
Koordinationsstunden vs. Arbeit suchende Junglehrer.
Es ist ein allgemeines Ziel der Bundesregierung im Unterrichtsbereich, welches auch
gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und der Gewerkschaft vertreten wird,
Lehrverpflichtungen und Reststunden nach Möglichkeit derart gerecht zu verteilen,
dass Arbeit suchende AHS - (Jung - )Lehrer zumindest teilweise beschäftigt werden
können.
Eine der zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen besteht u.a. darin, bestehende
Überstunden abzubauen und zu veranlassen, dass Lehrverpflichtungen nicht
überschritten werden, um auf diese Weise Teilverpflichtungen für arbeitslose Lehrer
frei zu machen. Dass dies in manchen Teilbereichen, wie etwa an den
berufsbildenden höheren Schülen wie den HTL mangels ausreichender Fachkräfte
nicht immer möglich sein wird, ist verständlich.
Es herrscht großer Unmut und Unverständnis in der AHS - LehrerInnenschaft über
bundesweit noch immer existierende "Mehrstunden - Privilegien" bei den so
genannten ,,Koordinatoren“, z.B. für Sport und Musik, die keineswegs "Exotenfächer"
darstellen und für die reihenweise arbeitslose Junglehrer mit entsprechenden
Fächerkombinationen, wie speziell Turnen/Geschichte oder Geographie zur
Verfügung stehen. AHS - Lehrer, die an ihrer Stammschule über eine volle
Lehrverpflichtung verfügen - und voll bezahlt werden - werden oft, wie verlautet,
zusätzlich noch als Koordinatoren mit zusätzlichen Stunden ,,bedient", die ebenfalls
voll bezahlt werden und manchmal die Größenordnung einer weiteren
Lehrverpflichtung ausmachen. Durch die gegenständliche Verrechnungsart können
zwar keine Überstunden anfallen, jedoch wird durch einen Lehrer weit mehr als eine
Lehrverpflichtung blockiert.
Genannte Praxis und derartige Privilegien erscheinen unvertretbar, insbesondere
gegenüber den Arbeit suchenden LehrerInnen. Als Lösungsmöglichkeit würde sich
die Erhebung von derartigen Verhältnissen mit anschließender Unterbindung von
Doppelverpflichtungen und Doppelbezügen per Erlass für jene Fälle anbieten, die
über volle Lehrverpflichtungen hinausgehen und in denen arbeitslose LehrerInnen
mit entsprechenden Fächern zur Verfügung stehen. Mit den frei werdenden Stunden
könnten arbeitslose LehrerInnen
beschäftigt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
A n f r a g e :
1. Wie viele Koordinatorenstellen wie oben beschrieben existieren bundesweit und
aufgegliedert nach Schultyp?
2. Entspricht es der Richtigkeit, dass, wie beschrieben, die Stunden einer
Lehrverpflichtung an einer Stammschule bei Übernahme einer
Koordinatorenfunktion nicht im gleichen Ausmaß reduziert werden, wie die
Koordinatorenfunktion stundenmäßig ausgestattet und bezahlt wird?
3. Wenn ja,
• Wie viele derartige Fälle gibt es (aufgegliedert nach Schultyp) in Österreich?
• Mit welcher Begründung wird gegenständliche Praxis gerechtfertigt?
• Ist es vertretbar, dass bis zu vollen Doppelbezügen gewährt werden, während
arbeitslose Lehrer oft jahrelang auf Teilzeitjobs warten müssen?
• Wie viele arbeitslose LehrerInnen könnten bei Abschaffung der genannten Praxis
bundesweit zumindest teilweise beschäftigt werden?
• Welche Maßnahmen werden diesbezüglich gesetzt?