2433/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brugger, Sevignani

und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend

Koordinationsstunden vs. Arbeit suchende Junglehrer.

 

 

 

Es ist ein allgemeines Ziel der Bundesregierung im Unterrichtsbereich, welches auch

gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und der Gewerkschaft vertreten wird,

Lehrverpflichtungen und Reststunden nach Möglichkeit derart gerecht zu verteilen,

dass Arbeit suchende AHS - (Jung - )Lehrer zumindest teilweise beschäftigt werden

können.

 

Eine der zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen besteht u.a. darin, bestehende

Überstunden abzubauen und zu veranlassen, dass Lehrverpflichtungen nicht

überschritten werden, um auf diese Weise Teilverpflichtungen für arbeitslose Lehrer

frei zu machen. Dass dies in manchen Teilbereichen, wie etwa an den

berufsbildenden höheren Schülen wie den HTL mangels ausreichender Fachkräfte

nicht immer möglich sein wird, ist verständlich.

 

Es herrscht großer Unmut und Unverständnis in der AHS - LehrerInnenschaft über

bundesweit noch immer existierende "Mehrstunden - Privilegien" bei den so

genannten ,,Koordinatoren“, z.B. für Sport und Musik, die keineswegs "Exotenfächer"

darstellen und für die reihenweise arbeitslose Junglehrer mit entsprechenden

Fächerkombinationen, wie speziell Turnen/Geschichte oder Geographie zur

Verfügung stehen. AHS - Lehrer, die an ihrer Stammschule über eine volle

Lehrverpflichtung verfügen - und voll bezahlt werden - werden oft, wie verlautet,

zusätzlich noch als Koordinatoren mit zusätzlichen Stunden ,,bedient", die ebenfalls

voll bezahlt werden und manchmal die Größenordnung einer weiteren

Lehrverpflichtung ausmachen. Durch die gegenständliche Verrechnungsart können

zwar keine Überstunden anfallen, jedoch wird durch einen Lehrer weit mehr als eine

Lehrverpflichtung blockiert.

 

Genannte Praxis und derartige Privilegien erscheinen unvertretbar, insbesondere

gegenüber den Arbeit suchenden LehrerInnen. Als Lösungsmöglichkeit würde sich

die Erhebung von derartigen Verhältnissen mit anschließender Unterbindung von

Doppelverpflichtungen und Doppelbezügen per Erlass für jene Fälle anbieten, die

über volle Lehrverpflichtungen hinausgehen und in denen arbeitslose LehrerInnen

mit entsprechenden Fächern zur Verfügung stehen. Mit den frei werdenden Stunden

könnten arbeitslose LehrerInnen beschäftigt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

 

A n f r a g e :

 

1. Wie viele Koordinatorenstellen wie oben beschrieben existieren bundesweit und

     aufgegliedert nach Schultyp?

 

2. Entspricht es der Richtigkeit, dass, wie beschrieben, die Stunden einer

     Lehrverpflichtung an einer Stammschule bei Übernahme einer

     Koordinatorenfunktion nicht im gleichen Ausmaß reduziert werden, wie die

     Koordinatorenfunktion stundenmäßig ausgestattet und bezahlt wird?

 

3. Wenn ja,

• Wie viele derartige Fälle gibt es (aufgegliedert nach Schultyp) in Österreich?

• Mit welcher Begründung wird gegenständliche Praxis gerechtfertigt?

• Ist es vertretbar, dass bis zu vollen Doppelbezügen gewährt werden, während

   arbeitslose Lehrer oft jahrelang auf Teilzeitjobs warten müssen?

• Wie viele arbeitslose LehrerInnen könnten bei Abschaffung der genannten Praxis

   bundesweit zumindest teilweise beschäftigt werden?

• Welche Maßnahmen werden diesbezüglich gesetzt?