2434/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend die Bestrebungen der Bundesregierung zur Einführung einer aus
datenschutzrechtlichen und technischen Gründen bedenklichen, kombinierten „ SV -
Bürgercard - Personalausweis - Karte“
Im Zuge der ASVG - Novelle (BGBl. I Nr. 172/1999) wurden die auf der Chipkarte
speicherbaren Daten im § 31a (3) auf folgende Punkte beschränkt
(3) Auf den innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten dürfen nur folgende
Daten gespeichert werden:
1. Angaben zur Person, für die die Chipkarte ausgestellt wurde:
a) Namen, Geburtsdatum, Geschlecht
b) Versicherungsnummer (§ 31 Abs. 4 Z 1);
2. Bezeichnung des Chipkartenausstellers, Datum der Ausstellung und
Chipkartennummer samt Gültigkeitskennzeichnung;
3. sonstige Daten, deren Speicherung bundesgesetzlich vorgesehen ist.
In den Erläuterungen zu § 3 Abs. 4 Passgesetz wurde festgehalten:
„Wird der Personalausweis durch Verordnung nach Abs. 2 im Scheckkartenformat
gestaltet, ergeben sich für den Ausweisbesitzer zusätzliche Möglichkeiten zu seiner
Nutzung, wenn die Karte mit einem Mikrochip versehen wird, auf dem weitere
Informationen gespeichert werden können. Die vorgeschlagene Regelung lässt
jedoch nur eine Datenverarbeitung durch den Besitzer des Personalausweises zu
und nur von ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Denkbar wäre etwa die
Einbringung einer sicheren elektronischen Signatur (bei Verwendung als
Bürgerkarte) und/oder die Speicherung der relevanten Sozialversicherungsdaten
(bei Verwendung als SV - Karte) zur Erzielung maximaler Synergieeffekte
(Bürgercard - Projekt der Bundesregierung).“
Der URL http://www.buergerkarte.at, für deren Inhalt der Regierungsbeauftragte für
das Projekt Bürgerkarte ist, kann entnommen werden:
„Die durch den Hauptverband der Sozialversicherungen ausgeschriebene
Sozialversicherungskarte wird in offener Weise und durch Ergänzung mit
elektronischen Signaturen als Keykarte zur Bürgerkarte“
(http://www. buergerkarte. at/Buergerkarte. htm);
und
„Durch die Planung entsprechend dem gesetzlichen Auftrag (56. ASVG Novelle) ist
diese Karte zur Kombination mit Bürgerkarten funktionen besonders geeignet.“
(http://www.buergerkarte.at/SVKARTE.htm);
sowie
„23.4.2001 Auftrag für SV - Bürgerkarte erteilt“ (http://www.buergerkarte.at)
Der gesamte Inhalt der Seite zielt darauf ab, eine Kombination der
Sozialversicherungskarte, der sogenannten „Bürgerkarte“ und des sogenannten
„Personalausweis neu“ als Ziel der Arbeit des Projektverantwortlichen darzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Daten sind gegenwärtig gem. § 31 a Abs. 3 Zif. 3 ASVG
bundesgesetzlich zur Speicherung vorgesehen (Bitte um detaillierte Auflistung
der für die Speicherung vorgesehenen Daten)?
2. Welche bundesgesetzlichen Änderungen werden angestrebt, um die
Speicherung von weiteren, bisher bundesgesetzlich nicht zur Speicherung
vorgesehenen personenbezogenen Daten gem. § 31 a ASVG zu ermöglichen
(Bitte um detaillierte Auflistung der für die Speicherung vorgesehenen Daten
bzw. der angestrebten bundesgesetzlichen Änderungen).
3. Bedarf es Ihrer Ansicht nach einer Änderung des § 31a Abs. 3, um die unter der
URL http://www.buergerkarte.at beworbene Kombination von SV - Karte,
Bürgerkarte und „Personalausweis neu“ umzusetzen?
4. Welchen Maßnahmen planen Sie, um die BürgerInnen vor indirektem,
ökonomischem Zwang zur quasi „freiwilligen“ Verwendung einer Karte mit einer
Vielzahl persönlicher Daten zu schützen?
4.1. Planen Sie das Verbot von Preisnachlässen bei der Verwendung einer
Bürgerkarte (etwa im Zusammenhang mit Privatversicherungen oder
sogenannten KundInnenkarten)?
4.2. Planen Sie das Verbot einer Nutzung der Bürgerkarte durch ArbeitgeberInnen
(etwa im Rahmen von Arbeitszeiterfassungssystemen oder in Zusammenhang
mit der Verwendung von Kommunikationsmittel wie Telefon oder Internet)?
4.3. Planen Sie die Schaffung einer Strafbestimmung gegen den Mißbrauch von
auf der Bürgerkarte freiwillig gespeicherten Daten (etwa durch die Erstellung
von NutzerInnenprofilen durch interessierte Unternehmen)?
4.4. Planen Sie die Schaffung sonstiger Schutzbestimmungen bzw. technischer
Schutzmaßnahmen gegen den Mißbrauch von auf der geplanten Karte
„freiwillig“ gespeicherten Daten?
4.4.1. Wenn ja, welche (Bitte um detaillierte Anführung der geplanten
Schutzbestimmungen bzw. Schutzmaßnahmen; in zweiterem Fall mit
konkreter Beschreibung der technischen Maßnahmen und des Charakters
sowie der Nachhaltigkeit ihrer Schutzwirkung)?
4.4.2. Wenn nein: Warum nicht?
5. Weiche technischen Vorkehrung werden getroffen, um die BenützerInnen einer
Bürgerkarte vor der Erstellung von NutzerInnenprofilen - etwa in Zusammenhang
mit der Verwendung der Bürgerkarte als Bankomatkarte, als Kreditkarte oder als
KundInnenkarten - zu schützen?
6. Ist es in Ihrem Ressort üblich, Geschäftsabschlüsse über das Internet zu tätigen?
6.1. Wenn ja: Wieviel Zahlungsvorgänge wurden seitens des Bundeskanzleramts
in den letzten drei Monaten über das Internet abgewickelt (Bitte um
Bekanntgabe der Zahl der Zahlungsvorgänge und die detaillierte Auflistung
der durchgeführten Zahlungsvorgänge unter Nennung der erworbenen
Waren, des Preises sowie des Kaufdatums)?
6.2. Wenn nein: Warum nicht?
7. Welche Vorkehrungen planen Sie, um des Ansteigen international beobachtbarer
strafrechtswidriger Handlungen in Zusammenhang mit der Nutzung von
Bürgerkarten zu begegnen (Betrugsdelikte u. ä.)?