2434/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend die Bestrebungen der Bundesregierung zur Einführung einer aus

datenschutzrechtlichen und technischen Gründen bedenklichen, kombinierten „ SV -

Bürgercard - Personalausweis - Karte“

 

Im Zuge der ASVG - Novelle (BGBl. I Nr. 172/1999) wurden die auf der Chipkarte

speicherbaren Daten im § 31a (3) auf folgende Punkte beschränkt

 

(3) Auf den innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten dürfen nur folgende

Daten gespeichert werden:

1. Angaben zur Person, für die die Chipkarte ausgestellt wurde:

     a) Namen, Geburtsdatum, Geschlecht

     b) Versicherungsnummer (§ 31 Abs. 4 Z 1);

2. Bezeichnung des Chipkartenausstellers, Datum der Ausstellung und

Chipkartennummer samt Gültigkeitskennzeichnung;

     3. sonstige Daten, deren Speicherung bundesgesetzlich vorgesehen ist.

 

In den Erläuterungen zu § 3 Abs. 4 Passgesetz wurde festgehalten:

 

„Wird der Personalausweis durch Verordnung nach Abs. 2 im Scheckkartenformat

gestaltet, ergeben sich für den Ausweisbesitzer zusätzliche Möglichkeiten zu seiner

Nutzung, wenn die Karte mit einem Mikrochip versehen wird, auf dem weitere

Informationen gespeichert werden können. Die vorgeschlagene Regelung lässt

jedoch nur eine Datenverarbeitung durch den Besitzer des Personalausweises zu

und nur von ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Denkbar wäre etwa die

Einbringung einer sicheren elektronischen Signatur (bei Verwendung als

Bürgerkarte) und/oder die Speicherung der relevanten Sozialversicherungsdaten

(bei Verwendung als SV - Karte) zur Erzielung maximaler Synergieeffekte

(Bürgercard - Projekt der Bundesregierung).“

 

Der URL http://www.buergerkarte.at, für deren Inhalt der Regierungsbeauftragte für

das Projekt Bürgerkarte ist, kann entnommen werden:

 

„Die durch den Hauptverband der Sozialversicherungen ausgeschriebene

Sozialversicherungskarte wird in offener Weise und durch Ergänzung mit

elektronischen Signaturen als Keykarte zur Bürgerkarte“

(http://www. buergerkarte. at/Buergerkarte. htm);

 

und

„Durch die Planung entsprechend dem gesetzlichen Auftrag (56. ASVG Novelle) ist

diese Karte zur Kombination mit Bürgerkarten funktionen besonders geeignet.“

(http://www.buergerkarte.at/SVKARTE.htm);

 

sowie

 

„23.4.2001 Auftrag für SV - Bürgerkarte erteilt“ (http://www.buergerkarte.at)

 

Der gesamte Inhalt der Seite zielt darauf ab, eine Kombination der

Sozialversicherungskarte, der sogenannten „Bürgerkarte“ und des sogenannten

„Personalausweis neu“ als Ziel der Arbeit des Projektverantwortlichen darzustellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Daten sind gegenwärtig gem. § 31 a Abs. 3 Zif. 3 ASVG

     bundesgesetzlich zur Speicherung vorgesehen (Bitte um detaillierte Auflistung

     der für die Speicherung vorgesehenen Daten)?

 

2. Welche bundesgesetzlichen Änderungen werden angestrebt, um die

     Speicherung von weiteren, bisher bundesgesetzlich nicht zur Speicherung

     vorgesehenen personenbezogenen Daten gem. § 31 a ASVG zu ermöglichen

     (Bitte um detaillierte Auflistung der für die Speicherung vorgesehenen Daten

     bzw. der angestrebten bundesgesetzlichen Änderungen).

 

3. Bedarf es Ihrer Ansicht nach einer Änderung des § 31a Abs. 3, um die unter der

     URL http://www.buergerkarte.at beworbene Kombination von SV - Karte,

     Bürgerkarte und „Personalausweis neu“ umzusetzen?

 

4. Welchen Maßnahmen planen Sie, um die BürgerInnen vor indirektem,

     ökonomischem Zwang zur quasi „freiwilligen“ Verwendung einer Karte mit einer

     Vielzahl persönlicher Daten zu schützen?

 

4.1. Planen Sie das Verbot von Preisnachlässen bei der Verwendung einer

        Bürgerkarte (etwa im Zusammenhang mit Privatversicherungen oder

        sogenannten KundInnenkarten)?

4.2. Planen Sie das Verbot einer Nutzung der Bürgerkarte durch ArbeitgeberInnen

        (etwa im Rahmen von Arbeitszeiterfassungssystemen oder in Zusammenhang

        mit der Verwendung von Kommunikationsmittel wie Telefon oder Internet)?

4.3. Planen Sie die Schaffung einer Strafbestimmung gegen den Mißbrauch von

        auf der Bürgerkarte freiwillig gespeicherten Daten (etwa durch die Erstellung

        von NutzerInnenprofilen durch interessierte Unternehmen)?

4.4. Planen Sie die Schaffung sonstiger Schutzbestimmungen bzw. technischer

        Schutzmaßnahmen gegen den Mißbrauch von auf der geplanten Karte

        „freiwillig“ gespeicherten Daten?

4.4.1. Wenn ja, welche (Bitte um detaillierte Anführung der geplanten

           Schutzbestimmungen bzw. Schutzmaßnahmen; in zweiterem Fall mit

           konkreter Beschreibung der technischen Maßnahmen und des Charakters

           sowie der Nachhaltigkeit ihrer Schutzwirkung)?

4.4.2. Wenn nein: Warum nicht?

 

5. Weiche technischen Vorkehrung werden getroffen, um die BenützerInnen einer

     Bürgerkarte vor der Erstellung von NutzerInnenprofilen - etwa in Zusammenhang

     mit der Verwendung der Bürgerkarte als Bankomatkarte, als Kreditkarte oder als

     KundInnenkarten - zu schützen?

 

6. Ist es in Ihrem Ressort üblich, Geschäftsabschlüsse über das Internet zu tätigen?

6.1. Wenn ja: Wieviel Zahlungsvorgänge wurden seitens des Bundeskanzleramts

        in den letzten drei Monaten über das Internet abgewickelt (Bitte um

        Bekanntgabe der Zahl der Zahlungsvorgänge und die detaillierte Auflistung

        der durchgeführten Zahlungsvorgänge unter Nennung der erworbenen

        Waren, des Preises sowie des Kaufdatums)?

6.2. Wenn nein: Warum nicht?

 

7. Welche Vorkehrungen planen Sie, um des Ansteigen international beobachtbarer

     strafrechtswidriger Handlungen in Zusammenhang mit der Nutzung von

     Bürgerkarten zu begegnen (Betrugsdelikte u. ä.)?