2435/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit sowie die Einschränkung

der persönlichen Freiheit von Fahrgästen der Wiener Linien durch die Wiener

Polizei am Abend des 12. April 2001.

 

In den Abendstunden des 12. April 2001 wurden nach Angaben von Zeuginnen ca.

200 TeilnehmerInnen der sogenannten Donnerstagsdemonstration und ca. 40

Fahrgäste der Wiener Linien in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt, in dem die

Wiener Polizei die Zu -  und Ausgänge der U - Bahnstation Währinger Straße

versperrte und veranlasste, dass Züge der Linie U6 nicht in der Station anhielten.

 

Die Austria - Presse - Agentur berichtete über diesen Vorfall: „Nach Angaben der

Polizei, habe die Exekutive die Auflösung der Demonstration verfügt, weil die

Kundgebungsteilnehmer ein „Sicherheitsrisiko“ gewesen seien. Man habe die

Demonstranten kontrolliert in die Station der U - 6 geleitet. Ein Sicherheitsrisiko hätten

die Demonstranten dargestellt, weil sie den äußeren Gürtel blockiert hätten und

gegen die Fahrtrichtung marschiert seien.

 

Ein Kundgebungsteilnehmer erklärte, die Demonstranten hätten mit der U - Bahn

fahren wollen. Plötzlich seien die Zugänge zur Station abgeriegelt worden, mehrere

Züge seien in der Station durchgefahren. Seinen Angaben zufolge seien etwa 300

bis 350 Demonstranten sowie mehrere Passanten für etwa 20 Minuten in der Station

festgehalten worden.

 

Die Polizei sprach hingegen von rund 100 Demonstranten in der Station. Ob auch

Passanten festgehalten worden seien könne man nicht sagen, es könne aber auch

nicht gänzlich ausgeschlossen werden.“

 

Nach übereinstimmenden Aussagen von ZeugInnen, die von der polizeilichen

Darstellung, wonach die Demonstration „geleitet“ werden konnte, gestützt wird, war

der Demonstrationszug zu keinem Zeitpunkt zum Stehen gekommen und kann daher

nicht als Blockade gewertet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wurde die sogenannte Donnerstagsdemonstration am Abend des 12. April von

    der Behörde für aufgelöst erklärt?

11. Wenn ja: Wann, durch wen, mit welchen Mitteln und mit welcher

       Begründung?

 

2. Auf welche Rechtsgrundlage basiert die zwangsweise Anhaltung der

     DemonstrationsteilnehmerInnen im Gebäude der U - Bahnstation Währinger

      Straße zwischen 21 Uhr 10 und 21 Uhr 35?

 

3. Auf welche Rechtsgrundlage basiert die zwangsweise Anhaltung von Fahrgästen

     der Wiener Linien im Gebäude der U - Bahnstation - Währinger Straße zwischen 21

     Uhr 10 und 21 Uhr 35?

 

4. Zu welchem Zweck wurde während der zwangsweisen Anhaltung von

    DemonstrantInnen, PassantInnen und Fahrgästen im Gebäude der U -

    Bahnstation Währinger Gürtel der Verkehr am inneren Gürtel von der Polizei

    gesperrt?

 

5. Ist es verboten, im Zuge einer Demonstration gegen die Einbahn zu

    marschieren?

 

6. Ist es richtig, dass die Polizei den Versuch der DemonstrantInnen, auf der Höhe

    Michelbeuern den äußeren Gürtel zu verlassen und somit den Marsch gegen die

    Richtung der Einbahnregelung zu beenden verhindert hat?