2436/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend die Vorfälle um den Polizeieinsatz aus Anlass der Demonstration vom 22.

Februar 2001 („Demonstration gegen den Opernball“)

 

Im Zuge einer Demonstration am Abend des 22. Februar 2001 kam es in Wien zu

gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen DemonstrantInnen und der Polizei.

Unzweifelhaft ist es die Aufgabe der Polizei, Gesetzesverletzungen zu verhindern

und gegen RechtsbrecherInnen einzuschreiten. In Zusammenhang mit dem Einsatz

der Polizei an diesem Abend wurden in den darauf folgenden Tagen, insbesondere

im Rahmen einer Pressekonferenz am 6. März 2001, der auch ein Beamter Ihres

Ministeriums beiwohnte, schwere Vorwürfe gegen Polizeibeamte erhoben. Der

Grundtenor der Vorwürfe lautet, dass einzelne Beamtinnen sowie einige

BeamtInnengruppen mit übergroßer Aggressivität und Brutalität sowohl unbeteiligte

Personen wie auch bereits festgenommene Personen attackiert haben. Die Eltern

eines festgenommenen jungen Mannes zeigten sich erschüttert von den Vorfällen

des 22. Februar 2001 wie von den Erlebnissen ihres Sohnes und stellten fest, dass

ihr Vertrauen in den Rechtsstaat an diesem Abend schwer erschüttert worden wäre.

 

Fast alle österreichischen Tageszeitungen sowie die Nachrichtensendungen des

ORF und nicht zuletzt auch die Redaktion der Sendung Report, in deren Rahmen

Sie zu den Ereignissen des 22. Februar 2001 Stellung nehmen konnten, berichteten

von Polizeiübergriffen und warfen die Frage nach Konsequenzen auf. In diesem

Zusammenhang wurde im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien eine

Untersuchung erstellt.

 

Bis jetzt war es nicht möglich, seitens der zuständigen Behörde eine vollständige

Auskunft über die Ereignisse bei besagter Demonstration sowie bezüglich der

behaupteten Übergriffe zu erhalten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie lautete der genaue Auftrag bzw. die genaue Vorgabe bei der Erstellung der

    Analyse des Polizeieinsatzes vom 22. Februar 2001?

 

2. Welche Personen bzw. welche Abteilungen waren an der Erstellung der Analyse

     beteiligt (Bitte um detaillierte Auflistung der beteiligten Personen unter Anführung

     ihrer Funktion und Nennung einer Begründung für die Notwendigkeit, warum die

     jeweilige Person an der Erstellung der Analyse beteiligt sein sollte)?

 

3. Auf Basis welcher Materialien, Berichte, Beobachtungen oder Aussagen wurde

    die Analyse erstellt (Bitte um detaillierte Auflistung der zur Erstellung der Analyse

    herangezogenen Materialien, Berichte, Beobachtungen oder Aussagen unter

     Anführung der jeweiligen Aktenzahl bzw. der berichtslegenden Personen oder

     Abteilungen sowie das Datum der Erstellung/Aufnahme)

 

4. Welchen Inhalt hat die Analyse (Bitte um Wiedergabe des gesamten Wortlauts

     bzw. Beilage der schriftlichen Endfassung der Analyse)?

 

5. Wieviele Beamtinnen waren in Zusammenhang mit der Demonstration vom 22.

     Februar 2001 im Einsatz (Bitte um Beilage eines Organigrammes, aus dem die

     personelle Aufteilung, die Aufstellung sowie die Aufgabe der eingesetzten

     Beamtinnen und BeamtInnengruppen ersichtlich ist).

 

6. Welche Anordnungen erhielten die eingesetzten Beamtinnen sowie

     Beamtinnengruppen im Verlauf des Einsatzes ab dem Zeitpunkt des

     Demonstrationsbeginns bis zum Einrücken der BeamtInnen (Bitte um Auflistung

     der jeweiligen Beamtinnen sowie Beamtinnengruppen unter Angabe der

     jeweiligen Anordnungen und des Zeitpunkts sowie dem Ort, an dem sie erteilt

     wurden sowie der Person/Einrichtung, von der und dem Grund, warum sie erteilt

     wurden).

 

7. Haben sich alle am Einsatz beteiligten BeamtInnen und BeamtInnengruppen

     genau an die Anweisungen ihrer Vorgesetzten gehalten?

 

7.1. Wenn ja: War es Teil der Anweisung, Personen, von denen sichtbar keine

        Gewalt ausgeht bzw. die sich zu entfernen suchen; am Boden lagen oder

        verletzt waren, mit Schlagstöcken zu schlagen? Ist dies Ihren Erkenntnissen

        zu Folge geschehen?

7.2. Wenn nein: Haben Sie Erkenntnisse darüber, welche BeamtInnen oder

        BeamtInnengruppen sich nicht an die Anweisungen gehalten haben? Hatte

        das Verhalten dieser BeamtInnen oder BeamtInnengruppen irgendwelche

        Konsequenzen (Verwarnungen, ...)?

 

8. Befanden sich unter den Demonstrantinnen PolizeibeamtInnen in Zivil?

 

9. Ein unter der Adresse

   

    http://derstandard.at/dyn/aktuell/article.asp?channel=POLITIK&ressort=WIDERS

    TAND&ID=488764&intIndex=46#DIA

 

     einsehbares Photo vom Abend des 22. Februar 2001 zeigt laut Bilduntertitel zwei

     Kriminalbeamte. Einer der beiden ist augenscheinlich vermummt, der andere ist

     BesucherInnen der Veranstaltung des volkstanz.net als ein Beamter der BPD

     Wien namens Krejci bekannt. Handelt es sich bei den abgebildeten Personen um

     Kriminalbeamte?

10. Warum haben sich BeamtInnen der Bundespolizeidirektion Wien in

       Vermummung unter die DemonstrantInnen gemischt.

 

11. In der Kronenzeitungs - Ausgabe vom 4. März 2001 ist auf Seite 24 ein Photo von

       Personen in Polizeiuniform abgebildet. Zwei dieser Personen sind

       augenscheinlich vermummt. Handelt es sich bei den abgebildeten Personen um

       BeamtInnen der Polizei?

 

11.1. Wenn ja: Ist die Vermummung von Beamtinnen im Dienst zulässig. Aus

          welchem Grund vermummten sich die BeamtInnen (Bitte um Angabe der

          rechtlichen Grundlage auf Grund derer sich Polizistinnen im Dienst

          vermummen dürfen).

11.2. Wenn nein: Wurden diesbezüglich Untersuchungen gegen die abgebildeten

          Beamtinnen eingeleitet?

 

12.. Zu welchen unmittelbaren Veränderungen führte die Analyse

12.1. in organisatorischer Hinsicht?

12.2. in personeller Hinsicht?

12.3. hinsichtlich zukünftiger Vorbereitungen des Polizeieinsatzes bei

          Demonstrationen?