2436/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Vorfälle um den Polizeieinsatz aus Anlass der Demonstration vom 22.
Februar 2001 („Demonstration gegen den Opernball“)
Im Zuge einer Demonstration am Abend des 22. Februar 2001 kam es in Wien zu
gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen DemonstrantInnen und der Polizei.
Unzweifelhaft ist es die Aufgabe der Polizei, Gesetzesverletzungen zu verhindern
und gegen RechtsbrecherInnen einzuschreiten. In Zusammenhang mit dem Einsatz
der Polizei an diesem Abend wurden in den darauf folgenden Tagen, insbesondere
im Rahmen einer Pressekonferenz am 6. März 2001, der auch ein Beamter Ihres
Ministeriums beiwohnte, schwere Vorwürfe gegen Polizeibeamte erhoben. Der
Grundtenor der Vorwürfe lautet, dass einzelne Beamtinnen sowie einige
BeamtInnengruppen mit übergroßer Aggressivität und Brutalität sowohl unbeteiligte
Personen wie auch bereits festgenommene Personen attackiert haben. Die Eltern
eines festgenommenen jungen Mannes zeigten sich erschüttert von den Vorfällen
des 22. Februar 2001 wie von den Erlebnissen ihres Sohnes und stellten fest, dass
ihr Vertrauen in den Rechtsstaat an diesem Abend schwer erschüttert worden wäre.
Fast alle österreichischen Tageszeitungen sowie die Nachrichtensendungen des
ORF und nicht zuletzt auch die Redaktion der Sendung Report, in deren Rahmen
Sie zu den Ereignissen des 22. Februar 2001 Stellung nehmen konnten, berichteten
von Polizeiübergriffen und warfen die Frage nach Konsequenzen auf. In diesem
Zusammenhang wurde im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien eine
Untersuchung erstellt.
Bis jetzt war es nicht möglich, seitens der zuständigen Behörde eine vollständige
Auskunft über die Ereignisse bei besagter Demonstration sowie bezüglich der
behaupteten Übergriffe zu erhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie lautete der genaue Auftrag bzw. die genaue Vorgabe bei der Erstellung der
Analyse des Polizeieinsatzes vom 22. Februar 2001?
2. Welche Personen bzw. welche Abteilungen waren an der Erstellung der Analyse
beteiligt (Bitte um
detaillierte Auflistung der beteiligten Personen unter Anführung
ihrer Funktion und Nennung einer Begründung für die Notwendigkeit, warum die
jeweilige Person an der Erstellung der Analyse beteiligt sein sollte)?
3. Auf Basis welcher Materialien, Berichte, Beobachtungen oder Aussagen wurde
die Analyse erstellt (Bitte um detaillierte Auflistung der zur Erstellung der Analyse
herangezogenen Materialien, Berichte, Beobachtungen oder Aussagen unter
Anführung der jeweiligen Aktenzahl bzw. der berichtslegenden Personen oder
Abteilungen sowie das Datum der Erstellung/Aufnahme)
4. Welchen Inhalt hat die Analyse (Bitte um Wiedergabe des gesamten Wortlauts
bzw. Beilage der schriftlichen Endfassung der Analyse)?
5. Wieviele Beamtinnen waren in Zusammenhang mit der Demonstration vom 22.
Februar 2001 im Einsatz (Bitte um Beilage eines Organigrammes, aus dem die
personelle Aufteilung, die Aufstellung sowie die Aufgabe der eingesetzten
Beamtinnen und BeamtInnengruppen ersichtlich ist).
6. Welche Anordnungen erhielten die eingesetzten Beamtinnen sowie
Beamtinnengruppen im Verlauf des Einsatzes ab dem Zeitpunkt des
Demonstrationsbeginns bis zum Einrücken der BeamtInnen (Bitte um Auflistung
der jeweiligen Beamtinnen sowie Beamtinnengruppen unter Angabe der
jeweiligen Anordnungen und des Zeitpunkts sowie dem Ort, an dem sie erteilt
wurden sowie der Person/Einrichtung, von der und dem Grund, warum sie erteilt
wurden).
7. Haben sich alle am Einsatz beteiligten BeamtInnen und BeamtInnengruppen
genau an die Anweisungen ihrer Vorgesetzten gehalten?
7.1. Wenn ja: War es Teil der Anweisung, Personen, von denen sichtbar keine
Gewalt ausgeht bzw. die sich zu entfernen suchen; am Boden lagen oder
verletzt waren, mit Schlagstöcken zu schlagen? Ist dies Ihren Erkenntnissen
zu Folge geschehen?
7.2. Wenn nein: Haben Sie Erkenntnisse darüber, welche BeamtInnen oder
BeamtInnengruppen sich nicht an die Anweisungen gehalten haben? Hatte
das Verhalten dieser BeamtInnen oder BeamtInnengruppen irgendwelche
Konsequenzen (Verwarnungen, ...)?
8. Befanden sich unter den Demonstrantinnen PolizeibeamtInnen in Zivil?
9. Ein unter der Adresse
http://derstandard.at/dyn/aktuell/article.asp?channel=POLITIK&ressort=WIDERS
TAND&ID=488764&intIndex=46#DIA
einsehbares Photo vom Abend des 22. Februar 2001 zeigt laut Bilduntertitel zwei
Kriminalbeamte. Einer der beiden ist augenscheinlich vermummt, der andere ist
BesucherInnen der Veranstaltung des volkstanz.net als ein Beamter der BPD
Wien namens Krejci bekannt. Handelt es sich bei den abgebildeten Personen um
Kriminalbeamte?
10. Warum haben sich BeamtInnen der Bundespolizeidirektion Wien in
Vermummung unter die DemonstrantInnen gemischt.
11. In der Kronenzeitungs - Ausgabe vom 4. März 2001 ist auf Seite 24 ein Photo von
Personen in Polizeiuniform abgebildet. Zwei dieser Personen sind
augenscheinlich vermummt. Handelt es sich bei den abgebildeten Personen um
BeamtInnen der Polizei?
11.1. Wenn ja: Ist die Vermummung von Beamtinnen im Dienst zulässig. Aus
welchem Grund vermummten sich die BeamtInnen (Bitte um Angabe der
rechtlichen Grundlage auf Grund derer sich Polizistinnen im Dienst
vermummen dürfen).
11.2. Wenn nein: Wurden diesbezüglich Untersuchungen gegen die abgebildeten
Beamtinnen eingeleitet?
12.. Zu welchen unmittelbaren Veränderungen führte die Analyse
12.1. in organisatorischer Hinsicht?
12.2. in personeller Hinsicht?
12.3. hinsichtlich zukünftiger Vorbereitungen des Polizeieinsatzes bei
Demonstrationen?