2438/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend fehlende Pädiatrische Sonderausbildung im GuKG

 

Das 1997 in Kraft getretene GuKG sieht die Neonatologie als Teilbereich der Kinder -

und Jugendlichenpflege vor, jedoch nicht als Teil der Intensivpflege.

Die Intensivausbildung in der Pflege umfaßt umfaßt nur die Anaesthesie - , die

Intensivpflege und die Nierenersatztherapie. Dies ist ein Rückschritt gegenüber der

bis jetzt gültigen Ausbildung und bedeutet einen substantiell gefährdenden

Rückschritt für die Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin.

 

Obwohl es das Fachgebiet Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin mit dem

dazugehörigen Facharzt gibt, wurde die spezielle Form der Intensivpflege ersatzlos

abgeschafft. Die Pflege hat jedoch in der Neonatologie in Folge eines

differenzierteren Einsatzes der Apparatemedizin und der dadurch bedingten höheren

Überlebenschance der Kinder sehr an Bedeutung gewonnen, ist hochintensiv und

ein eigenes Wissensgebiet.

 

Da die Neonatologischen Lehrinhalte bei der Intensivpflege nicht vorkommen,

müssen dzt. alle Schwestern einer Neonatologischen und Pädiatrischen

Intensivstation nach ihrer Ausbildung zur dipl. Kinder -  und Jugendlichenschwester

die normale Intensivpflegeausbildung, d.h: bei den Erwachsenen mitmachen.

Die Intensivpflege von Neu -  und Frühgeborenen unterscheidet sich jedoch in einem

hohen Maß von der Intensivpflege eines Erwachsenen. Im Sinne von Qualität und

Qualitätssicherung kann dies nicht durch wenige Stunden im Rahmen einer

allgemeinen Intensivpflegeausbildung ausgeglichen werden.

 

Auch in der LKF findet dies nicht die entsprechende Berücksichtigung.

In der neuen Verordnung über Sonderausbildungen zur Durchführung von

Spezialaufgaben für den gehobenen Dienst für Gesundheits -  und Krankenpflege

sind für den Bereich Neonatologie lediglich 80 Stunden im Rahmen der „Speziellen

Zusatzausbildung in der Intensivpflege“ vorgesehen.

Dies entspricht nicht dem internationalen Standard - zum Beispiel gibt es in

Deutschland die „Fachschwester für Intensivmedizin im Kindesalter“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1) Was ist die Begründung für die ersatzlose Streichung der Neonatologischen

     Intensiv - Pflege aus dem GuKG 1997?

 

2) Warum ist geplant, auch in der Gesundheits -  und Krankenpflege -

     Spezialaufgaben - Verordnung der Neonatologisch - Pädiatrische Fachbereich nur

     mit 80 Stunden auszustatten?

 

3) Werden Sie wieder eine eigene Sonderausbildung für die Intensivpflege im

     Bereich der Pädiatrie und Neonatologie ins Leben rufen?

     Wenn ja, wann?

     Wenn nein, warum nicht?

 

4) Planen Sie, neben den Modulen „Intensivpflege“, „Anaesthesiepflege“ und

     „Pflege bei Nierenersatztherapie“ eine Modul „Neonatologie und Pädiatrische

     Intensivpflege“ gleichberechtigt anzubieten?

     Wenn ja, wann?

     Wenn nein, warum nicht?