2438/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2001
ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend fehlende Pädiatrische Sonderausbildung im GuKG
Das 1997 in Kraft getretene GuKG sieht die Neonatologie als Teilbereich der Kinder -
und Jugendlichenpflege vor, jedoch nicht als Teil der Intensivpflege.
Die Intensivausbildung in der Pflege umfaßt umfaßt nur die Anaesthesie - , die
Intensivpflege und die Nierenersatztherapie. Dies ist ein Rückschritt gegenüber der
bis jetzt gültigen Ausbildung und bedeutet einen substantiell gefährdenden
Rückschritt für die Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin.
Obwohl es das Fachgebiet Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin mit dem
dazugehörigen Facharzt gibt, wurde die spezielle Form der Intensivpflege ersatzlos
abgeschafft. Die Pflege hat jedoch in der Neonatologie in Folge eines
differenzierteren Einsatzes der Apparatemedizin und der dadurch bedingten höheren
Überlebenschance der Kinder sehr an Bedeutung gewonnen, ist hochintensiv und
ein eigenes Wissensgebiet.
Da die Neonatologischen Lehrinhalte bei der Intensivpflege nicht vorkommen,
müssen dzt. alle Schwestern einer Neonatologischen und Pädiatrischen
Intensivstation nach ihrer Ausbildung zur dipl. Kinder - und Jugendlichenschwester
die normale Intensivpflegeausbildung, d.h: bei den Erwachsenen mitmachen.
Die Intensivpflege von Neu - und Frühgeborenen unterscheidet sich jedoch in einem
hohen Maß von der Intensivpflege eines Erwachsenen. Im Sinne von Qualität und
Qualitätssicherung kann dies nicht durch wenige Stunden im Rahmen einer
allgemeinen Intensivpflegeausbildung ausgeglichen werden.
Auch in der LKF findet dies nicht die entsprechende Berücksichtigung.
In der neuen Verordnung über Sonderausbildungen zur Durchführung von
Spezialaufgaben für den gehobenen Dienst für Gesundheits - und Krankenpflege
sind für den Bereich Neonatologie lediglich 80 Stunden im Rahmen der „Speziellen
Zusatzausbildung in der Intensivpflege“ vorgesehen.
Dies entspricht nicht dem internationalen Standard - zum Beispiel gibt es in
Deutschland die „Fachschwester für Intensivmedizin im Kindesalter“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1) Was ist die Begründung für die ersatzlose Streichung der Neonatologischen
Intensiv - Pflege aus dem GuKG 1997?
2) Warum ist geplant, auch in der Gesundheits - und Krankenpflege -
Spezialaufgaben - Verordnung der Neonatologisch - Pädiatrische Fachbereich nur
mit 80 Stunden auszustatten?
3) Werden Sie wieder eine eigene Sonderausbildung für die Intensivpflege im
Bereich der Pädiatrie und Neonatologie ins Leben rufen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
4) Planen Sie, neben den Modulen „Intensivpflege“, „Anaesthesiepflege“ und
„Pflege bei Nierenersatztherapie“ eine Modul „Neonatologie und Pädiatrische
Intensivpflege“ gleichberechtigt anzubieten?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?