2442/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagenhofer und Genossinnen

 

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

 

betreffend die Angleichung der Ausbildung von Masseurinnen an EU - Standards

 

 

Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - eine der Grundsäulen der

Europäischen Einigung - ist in der Praxis noch nicht für alle ArbeitnehmerInnen

sichergestellt. So sind etwa Berufsbilder und Ausbildungsinhalte für bestimmte Berufe

zwischen den Mitgliedsstaaten so unterschiedlich gestaltet, dass ArbeitnehmerInnen in ihrer

Mobilitat eingeschränkt werden. Besonders deutlich wird diese Problemstellung in

grenznahen Räumen.

Ein Beispiel für eine solche Berufsgruppe sind die MasseurInnen. Seit langem wird hier eine

Reformbedürftigkeit festgestellt. Bereits im Juni 2000 hat der zuständige Staatssekretär

Waneck seine Absicht bekundet, die erforderlichen Reformen bis Ende 2000 abzuschließen.

Bis dato ist diese Ankündigung eine reine Absichtserklärung geblieben.

Die Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure hat bereits Vorarbeiten zur

Neuregelung des Tätigkeitsfeldes von gewerblichen Masseurinnen und Heilmasseurinnen

geleistet. Diese zielten zum einen darauf ab, deren Tätigkeitsumfeld, unter der

Voraussetzung gesicherter Ausbildungsstandards, auszuweiten. Zum anderen sollte damit

der qualitative Standard der Ausbildung deutlich gehoben und damit die berufliche Mobilität

von Masseurinnen - vor allem in den an Deutschland grenzenden Regionen - gefördert

werden.

Die Regierung setzte bisher keine der Öffentlichkeit bekannten Schritte zur Realisierung.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft

und Arbeit folgende

 

Anfrage:

 

1. Welche Vorhaben gibt es derzeit zur Regelung der bereits seit längerer Zeit anstehenden

    Probleme betreffend die Verbesserung der Ausbildung von Heilmasseurinnen und

    Masseurinnen?

 

2. Wie weit sind die Bestrebungen gediehen, eine den Erkenntnissen der medizinischen

    Wissenschaft entsprechende Ausbildung von HeilmasseurInnen und gewerbliche

    MasseurInnen zu schaffen?

 

3. Sind diesbezügliche Konzepte erarbeitet worden?

 

4. Wenn ja, von wem?

 

5. Wenn vorhanden, werden diese der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?

6. Ist ein modernes Berufsbild für HeilmasseurInnen und gewerbliche Masseurinnen bereits

    definiert worden?

 

7. Wenn ja, von wem?

 

8. Wenn vorhanden, werden diese der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?

 

9. Wird eine ausreichende Durchlässigkeit zwischen Heilmasseurinnen und gewerblichen

    MasseurInnen angestrebt?

 

10. Ziel sollte dabei sein, unter der Voraussetzung äquivalenter Qualifikationen allen

      Berufsgruppen gleiche Entfaltungsmöglichkeiten zu ermöglichen: Welche Maßnahmen

      bzw. Regelungen sind vorgesehen, um diese Zielvorgabe zu realisieren?

 

11. In der Praxis werden von Heilmasseuren nicht nur die klassische Massage, sondern

      auch andere Massagetechniken angewandt. Wird eine rechtliche Deckung dieser Praxis

      erfolgen?

 

12. Wenn nein, warum nicht?

 

13. Wie sollen aus Ihrer Sicht die Zugangsbedingungen für gewerbliche MasseurInnen zur

      Massage am Kranken gestaltet werden?

 

14. Wie sollen diese Regelungen im Detail aussehen?

 

15. Wird dabei die begleitende Kontrolle durch ÄrztInnen als ausreichend erachtet?

 

16. Wenn ja, warum?

 

17. Wenn nein, warum nicht?

 

18. Wird im Fall der Massage am Kranken die ärztliche Aufsicht als unentbehrlich

      angesehen?

 

19. Wenn ja, warum?

 

20. Wenn nein, warum nicht?

 

21. Sind Maßnahmen vorgesehen, mittels derer die Ausbildung der MasseurInnen auf EU -

      Niveau angehoben werden?

 

22. Wenn ja, welche sind das konkret?

 

23. Wenn nein, warum nicht?