2442/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Hagenhofer und Genossinnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend die Angleichung der Ausbildung von Masseurinnen an EU - Standards
Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - eine der Grundsäulen der
Europäischen Einigung - ist in der Praxis noch nicht für alle ArbeitnehmerInnen
sichergestellt. So sind etwa Berufsbilder und Ausbildungsinhalte für bestimmte Berufe
zwischen den Mitgliedsstaaten so unterschiedlich gestaltet, dass ArbeitnehmerInnen in ihrer
Mobilitat eingeschränkt werden. Besonders deutlich wird diese Problemstellung in
grenznahen Räumen.
Ein Beispiel für eine solche Berufsgruppe sind die MasseurInnen. Seit langem wird hier eine
Reformbedürftigkeit festgestellt. Bereits im Juni 2000 hat der zuständige Staatssekretär
Waneck seine Absicht bekundet, die erforderlichen Reformen bis Ende 2000 abzuschließen.
Bis dato ist diese Ankündigung eine reine Absichtserklärung geblieben.
Die Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure hat bereits Vorarbeiten zur
Neuregelung des Tätigkeitsfeldes von gewerblichen Masseurinnen und Heilmasseurinnen
geleistet. Diese zielten zum einen darauf ab, deren Tätigkeitsumfeld, unter der
Voraussetzung gesicherter Ausbildungsstandards, auszuweiten. Zum anderen sollte damit
der qualitative Standard der Ausbildung deutlich gehoben und damit die berufliche Mobilität
von Masseurinnen - vor allem in den an Deutschland grenzenden Regionen - gefördert
werden.
Die Regierung setzte bisher keine der Öffentlichkeit bekannten Schritte zur Realisierung.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende
Anfrage:
1. Welche Vorhaben gibt es derzeit zur Regelung der bereits seit längerer Zeit anstehenden
Probleme betreffend die Verbesserung der Ausbildung von Heilmasseurinnen und
Masseurinnen?
2. Wie weit sind die Bestrebungen gediehen, eine den Erkenntnissen der medizinischen
Wissenschaft entsprechende Ausbildung von HeilmasseurInnen und gewerbliche
MasseurInnen zu schaffen?
3. Sind diesbezügliche Konzepte erarbeitet worden?
4. Wenn ja, von wem?
5. Wenn vorhanden, werden diese der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
6. Ist ein modernes Berufsbild für HeilmasseurInnen und gewerbliche Masseurinnen bereits
definiert worden?
7. Wenn ja, von wem?
8. Wenn vorhanden, werden diese der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
9. Wird eine ausreichende Durchlässigkeit zwischen Heilmasseurinnen und gewerblichen
MasseurInnen angestrebt?
10. Ziel sollte dabei sein, unter der Voraussetzung äquivalenter Qualifikationen allen
Berufsgruppen gleiche Entfaltungsmöglichkeiten zu ermöglichen: Welche Maßnahmen
bzw. Regelungen sind vorgesehen, um diese Zielvorgabe zu realisieren?
11. In der Praxis werden von Heilmasseuren nicht nur die klassische Massage, sondern
auch andere Massagetechniken angewandt. Wird eine rechtliche Deckung dieser Praxis
erfolgen?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Wie sollen aus Ihrer Sicht die Zugangsbedingungen für gewerbliche MasseurInnen zur
Massage am Kranken gestaltet werden?
14. Wie sollen diese Regelungen im Detail aussehen?
15. Wird dabei die begleitende Kontrolle durch ÄrztInnen als ausreichend erachtet?
16. Wenn ja, warum?
17. Wenn nein, warum nicht?
18. Wird im Fall der Massage am Kranken die ärztliche Aufsicht als unentbehrlich
angesehen?
19. Wenn ja, warum?
20. Wenn nein, warum nicht?
21. Sind Maßnahmen vorgesehen, mittels derer die Ausbildung der MasseurInnen auf EU -
Niveau angehoben werden?
22. Wenn ja, welche sind das konkret?
23. Wenn nein, warum nicht?