2447/J XXI.GP
Eingelangt am:11.05.2001
NFRAGEA
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Volkszählung
In den Erläuterungen zur Volkszählung findet sich bei der Frage nach der Form der
Berufstätigkeit folgende Formulierung:
Lehrer/innen mit voller Lehrverpflichtung und Richter/innen kreuzen
„voll berufstätig“ an, auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter
32 Stunden liegt. Dies gilt auch für Beschäftigte in Betrieben mit
„Kurzarbeit".
Dadurch wird wieder einmal flächendeckend das Bild vermittelt, dass der -
LehrerInnen - Beruf nur aus Unterrichtstätigkeit bestehen würde. Für Lehrerinnen
wäre diese Erläuterung völlig überflüssig gewesen. Kein/e vollbeschäftigte/r Lehrerin
wäre auf die Idee gekommen, sich als nicht voll berufstätig einzustufen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. War Ihr Ministerium in die Formulierung dieser Erläuterung eingebunden?
2. Wenn ja, wie gelangen Sie bzw. Ihr Ministerium zur Auffassung, dass
vollbeschäftigte Lehrerinnen weniger als 32 Stunden pro Woche arbeiten
können?
3. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen um klar zu stellen, dass es
sich hier um eine klare Diskriminierung und die Propagierung eines Vorurteils
geht?