2448/J XXI.GP

Eingelangt am:11.05.2001

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Volkszählung

 

 

In den Erläuterungen zur Volkszählung findet sich bei der Frage nach der Form der

Berufstätigkeit folgende Formulierung:

 

                Lehrer/innen mit voller Lehrverpflichtung und Richter/innen kreuzen

                „voll berufstätig“ an, auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter

                32 Stunden hegt Dies gilt auch für Beschäftigte in Betrieben mit

                „Kurzarbeit“.

 

Dadurch wird wieder einmal flächendeckend das Bild vermittelt, dass der

LehrerInnen - Beruf nur aus Unterrichtstätigkeit bestehen würde. Für Lehrerinnen

wäre diese Erläuterung völlig überflüssig gewesen. Kein/e vollbeschäftigte/r Lehrerin

wäre auf die Idee gekommen, sich als nicht voll berufstätig einzustufen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. War Ihr Ministerium in die Formulierung dieser Erläuterung eingebunden?

2. Wenn ja, wie gelangen Sie bzw. Ihr Ministerium zur Auffassung, dass

    vollbeschäftigte Lehrerinnen weniger als 32 Stunden pro Woche arbeiten

    können?

3. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen um klar zu stellen, dass es

    sich hier um eine klare Diskriminierung und die Propagierung eines Vorurteils

    geht?