2462/J XXI.GP
Eingelangt am: 11. 05. 2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Heindl, Mag. Maria Kubitschek, Ing. Kaipel
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Entschließungsantrag der Abgeordneten Kiss, Mag. Schweitzer und Kollegen
betreffend umgehende Aufklärung aller Hintergründe des Bank - Burgenland - Skandals
Am 23. November 2000 wurde im Rahmen einer Dringlichen Anfrage betreffend die Causa
Bank Burgenland ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Kiss und Schweitzer (E 43 -
NR/XXI. GP) mit folgendem Wortlaut eingebracht:
„Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Regierungsmitglieder werden aufgefordert, die Vorgänge um den Bank
Burgenland - Skandal umgehend und lückenlos aufzuklären und dazu insbesondere folgende
Veranlassungen zu treffen:
1. Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Weisung des damaligen Bundesministers für
Finanzen, Edlinger, betreffend Wiederaufnahme des Bemessungsverfahrens im Fall Horn-
Rusch im Jahr 1997 im Hinblick auf auffällige Steuerausfälle und
Organhaftpflichttatbestände sowie den Verdacht auf Amtsmissbrauch zu überprüfen,
2. die Ereignisse im Zusammenhang mit der Wiederbestellung von Ernst Gassner zum
Generaldirektor der Bank Burgenland im Hinblick auf politische Einflussnahme zu
überprüfen,
3. alle erforderlichen Veranlassungen zu treffen, um die strafrechtlich relevanten
Verdachtsmomente insbesondere auch im Hinblick auf allfällige Schmiergeldzahlungen
und Parteifinanzierung durch die Hom - Rusch - Gruppe aufzuklären,
4. Überprüfung der Rolle der Sicherheitsbehörden sowie der Wirtschaftspolizei im
Zusammenhang mit der Unterlassung von Erhebungsschritten gegen Hom - Rusch und
andere Verdächtige sowie
5. alle Möglichkeiten der Rechtshilfe auszuschöpfen, um eine rasche Aufklärung der
„Venezuela - Connection“ und allfälliger damit verbundener Geldflüsse sowie die zügige
Weiterführung des Verfahrens gegen Hom - Rusch zu gewährleisten.
Darüber hinaus werden die zuständigen Regierungsmitglieder aufgefordert, dem Nationalrat
ehestmöglich
über die getroffenen Veranlassungen, insbesondere auch darüber,
welche
Veranlassungen die Staatsanwaltschaft Eisenstadt aufgrund des Berichtes des
Untersuchungsausschusses des burgenländischen Landtages getroffen hat, zu berichten."
Von einer ehestmöglichen Berichterstattung der zuständigen Regierungsmitglieder kann
angesichts des verstrichenen Zeitraums keine Rede mehr sein. Auch die Abgeordneten der
Sozialdemokratischen Fraktion sind sehr daran interessiert, Antworten auf die dargestellten
Fragekomplexe von den zuständigen Bundesregierungsmitgliedern zu erhalten. Denn
schließlich stellte sich im Untersuchungsausschuß des burgenländischen Landtages die
Haltlosigkeit derartiger Unterstellungen heraus.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Gab es Ihrem Informationsstand nach tatsächlich politische Einflussnahme im
Zusammenhang mit der Wiederbestellung von Ernst Gassner zum Generaldirektor
der Bank Burgenland?
2. Was ergibt die von den Abgeordneten Kiss und Schweitzer geforderte Prüfung
allfälliger Schmiergeldzahlungen und Parteienfinanzierung durch die Rom - Rusch
Gruppe?
3. Was ergibt die ebenso geforderte Überprüfung der Rolle der Sicherheitsbehörden
sowie der Wirtschaftspolizei im Zusammenhang mit der Unterlassung von
Erhebungsschritten gegen Hom - Rusch und andere Verdächtige, wie sie offensichtlich
von Kiss und Schweitzer vermutet werden?
4. Was ergab die von Kiss und Schweitzer geforderte „rasche Aufklärung“ der
,,Venezuela - Connection“?
5. Waren irgendwelche Veranlassungen in Ihrem Ressort im Zusammenhang mit der
Causa Hom - Rusch/Bank Burgenland zu treffen und wenn ja, welche?