2463/J XXI.GP

Eingelangt am: 11. 05. 2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Heindl, Mag. Maria Kubitschek, Ing. Kaipel

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Entschließungsantrag der Abgeordneten Kiss, Mag. Schweitzer und Kollegen

betreffend umgehende Aufklärung aller Hintergründe des Bank - Burgenland - Skandals

 

Am 23. November 2000 wurde im Rahmen einer Dringlichen Anfrage betreffend die Causa

Bank Burgenland ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Kiss und Schweitzer (E 43 -

NR/XXI. GP) mit folgendem Wortlaut eingebracht:

 

„Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Regierungsmitglieder werden aufgefordert, die Vorgänge um den Bank

Burgenland - Skandal umgehend und lückenlos aufzuklären und dazu insbesondere folgende

Veranlassungen zu treffen:

 

1.   Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Weisung des damaligen Bundesministers für

      Finanzen, Edlinger, betreffend Wiederaufnahme des Bemessungsverfahrens im Fall Horn -

      Rusch im Jahr 1997 im Hinblick auf auffällige Steuerausfälle und

      Organhaftpflichttatbestände sowie den Verdacht auf Amtsmissbrauch zu überprüfen,

2.   die Ereignisse im Zusammenhang mit der Wiederbestellung von Ernst Gassner zum

      Generaldirektor der Bank Burgenland im Hinblick auf politische Einflussnahme zu

      überprüfen,

3.   alle erforderlichen Veranlassungen zu treffen, um die strafrechtlich relevanten

      Verdachtsmomente insbesondere auch im Hinblick auf allfällige Schmiergeldzahlungen

      und Parteifinanzierung durch die Hom - Rusch - Gruppe aufzuklären,

4.   Überprüfung der Rolle der Sicherheitsbehörden sowie der Wirtschaftspolizei im

      Zusammenhang mit der Unterlassung von Erhebungsschritten gegen Hom - Rusch und

      andere Verdächtige sowie

5.   alle Möglichkeiten der Rechtshilfe auszuschöpfen, um eine rasche Aufklärung der

      „Venezuela - Connection“ und allfälliger damit verbundener Geldflüsse sowie die zügige

      Weiterführung des Verfahrens gegen Hom - Rusch zu gewährleisten.

Darüber hinaus werden die zuständigen Regierungsmitglieder aufgefordert, dem Nationalrat

ehestmöglich über die getroffenen Veranlassungen, insbesondere auch darüber, welche

Veranlassungen die Staatsanwaltschaft Eisenstadt aufgrund des Berichtes des

Untersuchungsausschusses des burgenländischen Landtages getroffen hat, zu berichten."

 

Von einer ehestmöglichen Berichterstattung der zuständigen Regierungsmitglieder kann

angesichts des verstrichenen Zeitraums keine Rede mehr sein. Auch die Abgeordneten der

Sozialdemokratischen Fraktion sind sehr daran interessiert, Antworten auf die dargestellten

Fragekomplexe von den zuständigen Bundesregierungsmitgliedern zu erhalten. Denn

schließlich stellte sich im Untersuchungsausschuß des burgenländischen Landtages die

Haltlosigkeit derartiger Unterstellungen heraus.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1.   Gab es Ihrem Informationsstand nach tatsächlich politische Einflussnahme im

      Zusammenhang mit der Wiederbestellung von Ernst Gassner zum Generaldirektor

      der Bank Burgenland?

 

2.   Was ergibt die von den Abgeordneten Kiss und Schweitzer geforderte Prüfung

      allfälliger Schmiergeldzahlungen und Parteienfinanzierung durch die Hom - Rusch

      Gruppe?

 

3.   Was ergibt die ebenso geforderte Überprüfung der Rolle der Sicherheitsbehörden

      sowie der Wirtschaftspolizei im Zusammenhang mit der Unterlassung von

      Erhebungsschritten gegen Hom - Rusch und andere Verdächtige, wie sie offensichtlich

      von Kiss und Schweitzer vermutet werden?

 

4.   Was ergab die von Kiss und Schweitzer geforderte „rasche Aufklärung" der

      ,,Venezuela - Connection“?

 

5.   Waren irgendwelche Veranlassungen in Ihrem Ressort im Zusammenhang mit der

      Causa Hom - Rusch/Bank Burgenland zu treffen und wenn ja, welche?

6.   Welche Gründe waren für die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft maßgebend,

      die anderen Vorstände der Bank Burgenland nicht weiter strafrechtlich zu verfolgen?

 

7.   Tragen Ihrer Ansicht nach gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften die

      Vorstandsmitglieder einer Bank die Verantwortung gemeinsam, wenn nein, warum

      nicht bzw. auf welche Rechtsgrundlagen stützen Sie diese Ansicht?

 

8.   Was ist der Stand hinsichtlich der Anzeige an die StA Wien vom November 2000

      betreffend einen vermuteten Amtsmißbrauch bzw. Verletzung der

      Amtsverschwiegenheit im Zusammenhang mit der Wortmeldung des Abgeordneten

      Kiss im Rahmen der oben zitierten Dringlichen Anfrage, in der er aus Akten des

      Finanzministeriums vorlas?