2469/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier, Pendl, Dr. Kräuter, Mag. Kubitschek, Gradwohl, Gassner, Dr.
Wittrnann
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Unternehmensberatungsfirmen: Eine Gefahr für die Verwaltungsreform?
In
der Zeitschrift GÖD Mai 2001 wird über das
„Millionengeschäft Verwaltungsreform"
ausführlich berichtet und Fehlentwicklungen dargestellt. Mindestens
zwölf
Unternehmensberatungsfirmen profitieren davon mit teils zweistelligen Millionenbeträgen
-
aber
mit unterschiedlichem Erfolg (z.B. Arthur Andersen Business Consulting, mc Kinsey
& Company, Mummert & Partner, BSL Managementconsulting, ROI Consulting,
Wibera AG, IBM, Wentner Havranek, Infora)
Sie sollen
die öffentliche Verwaltung durchleuchten. Aufgrund der von einigen dieser
Firmen
bisher gewählten Vorgangsweise sind zahlreiche MitarbeiterInnen der
Ministerien ziemlich
frustriert,
sie fühlen sich übergangen und die Prozesse nicht eingebunden. Ein
Scheitern dieser
großangekündigten
Verwaltungsreform ist nicht auszuschließen und würde niemand
verwundem. Bezeichnend ist, dass das Verwaltungsinnovationsprogramm aus dem
Jahr 1997
wieder
hervorgezaubert wurde und nun als Grundlage eines neuen Konzeptes
„VIP-Quadrat"
dient.
Gerüchten
zufolge werden dafür aber mehr als 100 Millionen Schilling ausgegeben,
genauere
Informationen gibt es nicht („An der Spitze der jeweils zuständigen
Ressorts herrscht
Stillschweigen, wenn die Frage gestellt wird: Wie viel kosten die
Beraterfirmen? Das
Bundesministerium
für öffentliche Leistung und Sport ist für Geldfragen in dieser
Angelegenheit
absolut unzugänglich. In anderen Ressorts redet man wenigstens mit einem,
ohne allerdings nur irgendein Faktum auszuplaudern. Auch das Argument, dass es
sich dabei
um Steuergelder handelt, die an die Unternehmensberater bezahlt werden, zieht
keineswegs.
Recht
verschwiegen sind zudem die Consultingspezialisten selbst.........")
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Unternehmensberatungen bzw. sonstige externe Berater erhielten durch Ihr
Ressort
von Februar 2000 bis 30.04.2001 einen Auftrag im Rahmen der
angekündigten
Reformmaßnahmen (z.B. Verwaltungsreform)?
2. Wodurch
haben sich die von Ihnen ausgewählten Unternehmensberatungsfirmen für
diese Tätigkeit (Aufträge) qualifiziert?
3. Wann wurden die entsprechenden Verträge abgeschlossen?
4. Durch wen wurden diese Verträge jeweils errichtet?
5. Durch wen wurden diese Verträge seitens des Ministeriums jeweils unterfertigt?
6. Gab es vor der Vergabe jeweils eine Ausschreibung?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wie
lautet konkret die Aufgabenstellung (Zielvorgabe) für jeden einzelnen
dieser
Aufträge?
9. Welche dieser Aufträge sollen ressortübergreifende Ergebnisse liefern?
10. Welches Honorar wurde für
jeden dieser Aufträge (Projekt) vereinbart (Ersuchen um
Angabe
des jeweiligen Bruttohonorars)?
11. Welche Beträge
wurden bis 30.04.2001 für jeden dieser Aufträge (Projekte) seitens
des Ministeriums zur Auszahlung gebracht bzw. freigegeben?
12. Wie hoch sind die
Gesamtkosten für jedes dieser Projekte inkl. der internen
Ressortkosten?
13. Wurde in den Verträgen ein Erfolgshonorar vereinbart?
14. Ist in diesen
Verträgen eine Kündigung durch den Auftraggeber (Bundesministerium)
vorgesehen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht konsensmäßig
erbracht werden?
15. Ist in diesen
Verträgen eine Honorarreduzierung durch den Auftraggeber
(Bundesministerium) vorgesehen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht
konsensmäßig
erbracht werden?
16. Wer ist im Ministerium für
die exakte Planung, Überwachung und Kontrolle
hinsichtlich dieser Aufträge verantwortlich?
17. Wer beurteilt in Ihrem Ministerium das Ergebnis (Bericht) des jeweiligen Auftrages?
18. Wie hoch ist jeweils bei diesen
Aufträgen (Projekte) der geplante budgetäre
Einsparungseffekt?
19. Wieviele
Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst sollen dadurch bis 31. 12. 2003
insgesamt
eingespart werden?
20. Sind diese Aufträge
(Projekte) innerhalb der Regierung und mit den anderen
Bundesministerien
akkordiert?
21. Wieviele Mitarbeiterinnen der
beauftragten Unternehmensberatungen betreuen jeden
dieser
Aufträge (Projekte)?
22. Wie hoch ist jeweils das
Stundenhonorar der Mitarbeiterinnen der beauftragten
Unternehmensberatungen?
23. Wieviele Mitarbeiterinnen Ihres
Ministeriums sind in die Abwicklung dieser
Aufträge
(Projekte) eingebunden?
24. In welcher Form ist konkret die
Personalvertretung bei der Abwicklung dieser
Aufträge
(Projekte) eingebunden?
25. Sind in diese Projekte alle Mitarbeiterinnen des Ressorts eingebunden?
26. Wenn nein, warum nicht?
27. Welcher Zeitraum steht für
die Abwicklung dieser Aufträge (Projekte) zur
Verfügung?
28. Bei welchen der
vergebenen Aufträgen kommt es jetzt bereits zu zeitlichen
Verzögerungen?
29. Bis zu welchem
Zeitpunkt sollen die beauftragten Unternehmensberatungen ihre
Aufträge
jeweils abgewickelt haben?
30. Wann werden Sie die
Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten
Unternehmensberatungsfirmen in der Öffentlichkeit präsentieren?
31. Werden Sie dem Parlament einen Bericht über diese Ergebnisse vorlegen?
32. Wenn nein, warum nicht?
33. Wenn ja, wann?
34. Wieviele Einzelprojekte wurden bislang daraus entwickelt?
35. Haben diese Ergebnisse Auswirkungen auch auf andere Ressorts?
36. Welche Aufträge sind konkret bereits abgeschlossen?
37. Wer sind die einzelnen Mitglieder
im jeweiligen Lenkungsausschuss (Ersuche um
namentliche
Aufzählung)?
38. Wann soll die Umsetzung der
Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten
Unternehmensberatungsfirmen
erfolgen?
39. Beabsichtigen Sie in diesem Jahr
bzw. 2002 weitere Aufträge an
Unternehmensberatungsfirmen
zu vergeben?
40. Wenn ja, welche Aufträge
sollen vergeben werden? Mit welchen Kosten ist dafür zu
rechnen?
41. Welche Reformvorhaben
wurden intern im Ressort ohne externe Berater entwickelt
(z.B. Auflassungen, Ausgliederungen, Supportprozesse) und in die Diskussion um
die
Verwaltungsreform eingebracht?
42. Welche Detailprojekte wurden in diesem Rahmen entwickelt?
43. Wie hoch ist dabei der geplante budgetäre Einsparungseffekt?
44. Wieviele Mitarbeiterinnen im
öffentlichen Dienst sollen dadurch bis 31. 12. 2003
insgesamt
eingespart werden?
45. Welche Auswirkungen
haben diese Reformvorhaben auf die Situation in den
Bundesländern.
46. Welche Reformvorhaben bzw. welche dieser Projekte wurden bereits umgesetzt?
47. Welche Ministerratsbeschlüsse
zur Verwaltungsreform seit 2000 haben
Auswirkungen
auf Ihr Ressort?
48. Wie sieht der Inhalt dieser Ministerratsbeschlüsse im Detail aus?
49. Welche budgetäre
Einsparungseffekte ergeben sich durch diese
Ministerratsbeschlüsse
für Ihr Ressort?
50. Wieviele Mitarbeiterinnen im
öffentlichen Dienst sollen dadurch bis 31. 12.2003
insgesamt
eingespart werden?
51. Welche Auswirkungen haben diese
Ministerratsbeschlüsse auf die Situation in den
Bundesländern.
52. Wann wurde der Auftrag
für das Verwaltungsinnovationsprogramm (VIP) durch das
Finanzministerium
erteilt?
53. Welches Honorar wurde den Auftragnehmern bezahlt?
54. In welcher Form wurde
das 1997 entwickelte Verwaltungsinnovationsprogramm
(VIP) in Ihrem Ressort umgesetzt?
55. Wie beurteilen Sie die
Umsetzung des Verwaltungsinnovationsprogrammes in Ihrem
Ministerium sowie in allen anderen Ressorts?
56. Wie rechtfertigen Sie die erheblichen Honorardifferenzen zwischen dem
seinerzeitigen Verwaltungsinnovationsprogramm und den nun
geplanten „VIP-
Quadrat"?
57. Wie sieht das Konzept
„VIP-Quadrat" in Ihrem Ressort aus? Welche Maßnahmen
werden
gesetzt?