2481/J XXI.GP

Eingelangt am: 17. 05. 2001

 

 

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend soziale Auswirkungen durch die Umstrukturierung der Telekom Austria

 

 

 

 

Die Ausgliederung und Privatisierung der Telekom Austria führte im Zuge der

verschiedenen Liberalisierungsmaßnahmen zu einer vergleichsweise rücksichtslosen

Vorgangsweise bei dem „Abbau“ der Zahl der Beschäftigten, die weder aus

wirtschaftlichen noch aus unternehmenspolitischen Gründen erforderlich erscheint.

Bis zum Jahr 2003 sollen insgesamt bis zu 5.000 Beschäftigte, bis zum Jahr 2005

weitere 5.000 Beschäftigte, somit insgesamt ca.10.000 Beschäftigte, darunter 80

Prozent definitiv gestellte (pragmatisierte) Beamtinnen, durch ,‚Outsourcing“ von

Tätigkeitsbereichen und andere Maßnahmen „abgebaut“ werden. Da die

entbehrlichen Angestellten und provisorischen Beamte (= zB Beamte ohne

Dienstprüfung, Definitivstellungserfordernisse nicht erfüllt ...) geringeren

Kündigungsschutz hatten/haben und dadurch aus der TA bereits eliminiert

(abgebaut, gekündigt) worden sind, - richten sich alle

Personalrestrukturierungsmaßnahmen vornehmlich gegen Beamte, daher die

Fragestellungen insbesonders diesbezüglich. Teilweise werden die Betroffenen erst

am Vortag von der Tatsache verständigt, dass sie ihren Arbeitsplatz zu verlassen,

ihre Betriebsmittel abzugeben haben. Diese Art des Umganges mit langjährigen und

qualifizierten MitarbeiterInnen widerspricht jeglichem modernen

Unternehmenskonzept und löste nicht nur massive psychische Belastungen aus,

sondern führte auch in einigen Fällen zu Suiziden. Bei der Beschränkung auf

selbstdefinierte Kernaufgaben und des Outsourcen von zentralen Geschäftszweigen

des Netzes geht dem Unternehmen auch wesentliches Know - how verloren.

 

Von diesen rechtlichen Fürsorgepflichten will sich die TA durch rechtlich fragwürdige

Maßnahmen zum Nachteil der Mitarbeiter entbinden

 

-        Durch Herauslocken aus dem Beamtenstatus mit lächerlichen „Golden

         Handshake“ - Angeboten inklusive Versteuerungsfalle dieser

         Abschlagszahlungen (je nach Variante ca. 50 Prozent statt ca. 6 Prozent),

         physischer und psychischer Druck und dadurch schlechtes Betriebsklima bzw

         Mobbing am Arbeitsplatz, um die Mitarbeiter zu Selbstkündigung

         (Dienstverzicht) zu bewegen.

-        Die Leute stehen meist als ältere Arbeitnehmer, die am Arbeitsmarkt geringste

         Chancen haben, ohne Nachfolgejob und oft ohne

         Arbeitslosenversicherungsschutz, ohne Sozialversicherung, ohne

         Pensionsanspruch, oft als Notstandsempfänger kurze Zeit später auf der

         Straße.

 

-        Persönliche Verzweiflungshandlungen wie Selbstmord sind (auch der

         Telekomfirmenleitung, Gewerkschaft und AK) schon bekannt.

 

Nachdem die Republik Osterreich nach wie vor 47,8 Prozent der Eigentumsanteile an

der Telekom Austria AG hält, tragen Sie als Eigentümervertreter ebenfalls

Verantwortung für die Modalitäten des Personalabbaus, dem die „menschliche

Komponente" nach Ansicht der Betroffenen gänzlich fehlt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Werden Sie sich für eine menschliche Form des Umganges mit dem Personal

         der Telekom Austria AG (kurz: TA) engagieren?

 

2.      a)      In welcher Form werden Sie sich für eine menschlich korrekte

                   Vorgangsweise im Zuge des Personalabbaus der Telekom Austria AG

                   einsetzen?

 

b)         Wenn nein, warum nicht?

 

3.      In der aktuellen Regierungserklärung vom Jahr 2000 ist eine 100 Prozent

         Privatisierung der TA vorgesehen. Wie verträgt sich dies mit dem

         Beamtenstatus der Telekom - Mitarbeiter, die (noch) zu ca. 80 Prozent Beamte

         sind?

 

4.      a)      Zu welchem Zweck dient die Rechtskonstruktion ,,TAP“ (TAP: Telekom

                   Austria Personalmanagement GmbH, eine 100 Prozent Tochter der TA,

                   die außer Personal keinerlei Aktiva besitzt)?

 

         b)      Ist die TAP rechtskonform und auf welche Rechtsgrundlagen stützt sie

                   sich?

 

5.      a)      Wieviele Personen (Beamte!) sollen im TAP - Personalpool ausgelagert

                   verbleiben?

 

         b)      Wer trägt die Personalkosten der nicht rückführbaren Mitarbeiter und

                   unter welchen Titel werden sie verbucht?

 

6.      a)      In welcher Form ist der Weiterbestand der TAP gewährleistet?

         b)      Ist diese Rechtskonstruktion TAP mittel - und langfristig konkursgefährdet

                   und was geschieht im Falle eines solchen mit dem noch in der TAP

                   befindlichen Personal (Beamte!)?

 

7.      Wie hoch lag der Aufwand für externe Personalberatungsfirmen in den Jahren

         seit der Ausgliederung (seit 1996, siehe Strukturanpassungsgesetz PTSG

         1996)?

 

8.      In welcher Form wurden die PersonalreferentInnen (Mitglieder des

         Personalamtes der Unternehmenszentrale (UZ) der Telekom Austria AG)

         geschult, die Entlassungen und Versetzungen durchzuführen? Von welchen

         Personalberatungsfirmen und zu welchem Kostenaufwand?

 

9.      Welche vorbeugende, begleitende und nachfolgende Rechtsberatung wird den

         Bediensteten angeboten? Gibt es diesbezüglich von ÖGB, GPF (Gewerkschaft

         Post - und Fernmeldebedienstete), AK, AMS, Broschüren oder über Internet

         konkrete Informationen, Rechtshilfe (durch Juristen!) und

         Verfahrensanweisungen, um den vom Arbeitsplatzverlust bedrohten (5000)

         Personen Unterstützung angedeihen zu lassen?

 

10.    Aus welchen Gründen werden die Beamten nicht einfach zurück an das

         inanzministerium gegeben, sondern teilweise in ihrer Dienstpostenbewertung

         zurückgestuft?

 

11.    Sollen nicht kooperationswillige Beamte (die langfristig nicht auf ihren

         wohlerworben definitiven (= pragmatisiert) Beamtenstatus verzichten wollen) bis

         in P19 (= Hilfsarbeitereinstufung, - bewertung) zurückgestuft werden?

 

12.    Wie verhält es sich rechtlich und in der Praxis, wenn Beamte zur

         Arbeitsleistung an private Firmen (Arbeitskräfteüberlassung zu "Dritten“ siehe

         Punkt 3.1.8 und 3.2.5 im Sozialplan betreffend Personalrestrukturierung vom

 

18.       Oktober 2000) entsandt werden?

 

13.    Wie lässt sich diese Vorgangsweise rechtlich mit dem abgeleistetem Diensteid

         (,,Treuegelöbnis“) der Beamten vereinbaren, die neben dem Strafrecht und dem

         Zivilrecht auch dem Disziplinarrecht unterliegen?

 

14.    Ist für die Beamten noch der Vertrauensschutz (zB in B.D.G) gegeben, wenn in

         ihr wohlerworbenes, bestehendes Recht, teils rückwirkend, eingegriffen wird, da

         sie bei geringen Anfangsbezügen auf sichere Arbeitsplätze und Pensionen

         vertrauten?

 

15.    Wie hoch ist derzeit der Anteil der neu angestellten Teilzeitbeschäftigten im

         Vergleich zu den früher Beschäftigten (1996 - 2001)?

 

16.    Sind angebotene Teilzeitarbeitsplätze konform mit den Öffnungszeiten von

         Kinderbetreuungsplätzen und Schulen?

 

17.    Wie rechtfertigen Sie den know - how - Verlust aufgrund der zahlreichen

         Kündigungen, insbesonders den Wissensverlust für die TA durch Abgang von

         rfahrenen älteren MitarbeiterInnen?

18.    Wie ist die Zusammenarbeit und das Betriebsklima zwischen den älteren

         MitarbeiterInnen (Beamten) und den neueingestellten Mitarbeiterinnen

         (Führungskräften) die naturgemäß nicht diese Firmenverbundenheit,

         Firmentreue aufweisen?

 

19.    a)      Können Sie ausschließen, dass der Status des Beamtentums -

                   insbesonders bei Ausgliederungen aus dem öffentlichen Bereich - wie der

                   Telekom Austria - und sinken des Eigentumsanteil des Bundes unter 25

                   Prozent - nicht durch einfachgesetzliche Regelungen aufgehoben wird?


 

b)         Wenn nicht, warum nicht?

 

20.    Ist eine neuerliche Novellierung (letzte Novellierung 28. Februar 2001 - BGBl

         Nr. 10 des Poststrukturgesetzes geplant oder liegt in ihrem Ministerium bereits

         ein Entwurf vor, der den geänderten/zu erwartenden geringeren Bundesanteil

         an der TA, möglicherweise unter 25 Prozent bis Null Prozent bei

         Totalprivatisierung der TA, Rechnung trägt und damit eine rechtliche

         Schlechterstellung der betroffenen MitarbeiterInnen (Beamte) als auch der

         Personalvertretung der TA bedeutet?

 

21.    Auf welche Weise werden Sie verhindern, dass mit der Möglichkeit „negativer

         Leistungsfeststellung“ ... Missbrauch betrieben wird, um bei zweimaliger

         hintereinanderliegender negativer Leistungsfeststellung von Beamten, diese

         ohne jeden Rechtsanspruch kündigen (siehe Beamtendienstrechtsgesetz) zu

         können?

 

22.    Wie hoch waren die Versetzungen/Zuteilungen des Personals an neue

         Dienstorte außerhalb der Telekom Austria (an andere Bundesdienststellen etc.)

         in den letzten vier Jahren?

 

23.    Wie hoch sind die realen Chancen der im TAP - Pool verbliebenen

         (freigesetzten) Beamten über die Job - Börse des Bundeskanzleramtes unter

         Wahrung ihres Beamtenstatus, linear (gleiche Bewertung, Einstufung) auf

         Arbeitsplätzen in anderen Bundesdienststellen unterzukommen?

 

24.    Wie sollen sich diese Betroffenen über den angeboten Telekom internen

         Arbeitsmarkt (Jobangebote) als auch über den externen privaten Arbeitsmarkt

         informieren, wenn ihnen die dazu notwendigen Betriebsmittel wie Diensttelefon,

         Dienst - PC, Internet und firmeninternes INTRANET etc. bei Einzug ihres

         Arbeitsplatzes entzogen wird (Diese Mitarbeiter sind von jeder wesentlichen

         Firmeninformation in elektronischer und Papierform abgeschnitten!)?