2488/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Heinzl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Rettungsorganisationen
bei der Anschaffung neuer Gerätschaften
Die Kosten der freiwilligen Dienste Feuerwehr und Rettung steigen ständig. Obwohl diese
Dienste für die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben und die gesetzlichen Anforderungen
ständig wachsen, erhalten die Trägerorganisationen nicht maßgeblich mehr Geld.
Eine besondere Last bei notwendigen Investitionen stellt für diese freiwilligen Organisationen
ebenso wie beispielsweise für Pflegedienste und Einrichtungen im Bereich der Familien - und
Jugendwohlfahrt die an den Finanzminister abzuführende Mehrwertsteuer dar.
Alleine die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, wie sie beispielsweise laut NÖ
Feuerwehr - Mindest Austrüstungsverordnung bereits für Feuerwehren in kleinen Gemeinden
mit mehr als 300 Häusern Vorschrift ist, kostet etwa 4 Millionen Schilling, den Gegenwert
eines gut ausgestatteten und großzügig bemessenen Einfamilienhauses, davon ca. 670.000
Schilling Mehrwertsteuer.
Hinzu kommen noch die Kosten für Erhaltung und Betrieb der benötigten Fahrzeuge und
Anlagen.
Die Mitfinanzierung der Ausrüstung durch die Freiwilligen Feuerwehren erfolgt vor allem
durch Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen, die durch den unentgeltlichen Einsatz
der Mitglieder erwirtschaftet werden.
Ein weiterer Teil der Finanzierung erfolgt mittels Förderungen aus Mitteln der
Feuerschutzsteuer auf Feuerversicherungen. Diese Förderungen bewegen sich in der Regel in
der Höhe der zu entrichtenden Mehrwertsteuer, was eigentlich absurd ist. Hier wird eine
Steuer eingehoben, um eine andere Steuer bezahlen zu können und nicht um den Feuerwehren
die dringend benötigten Förderungen
zu geben.
Da die Mittel aus der Feuerschutzsteuer rückläufig sind, gibt es Bestrebungen, den Steuersatz
von 8 auf 10 Prozent zu erhöhen. Da die Belastungswelle der Regierung (Haider - ) Schüssel
die Steuerquote bereits auf unerträgliche 46 Prozent angehoben hat, lehnen wir
Sozialdemokraten weitere Steuererhöhungen für Konsumenten kategorisch ab.
Bereits durch eine einfache Änderung des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere des § 2, der
diese Organisationen als Körperschaften öffentlichen Rechts zur Mehrwertsteuerzahlung
verpflichtet, wäre bereits ein wesentlicher Schritt zur Stärkung dieser Organisationen getan.
Die Änderung könnte den genannten Organisationen den Vorsteuerabzug oder die
Mehrwertsteuerrückerstattung zubilligen.
Gerade im Jahr der Freiwilligen gilt es ein konkretes, in der Kasse der Trägerorganisationen
sichtbares Zeichen zu setzen und nicht nur in Sonntagsreden auf den Stellenwert der
freiwilligen Organisationen hinzuweisen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Werden Sie eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 veranlassen, die den
freiwilligen gemeinnützigen Organisationen, insbesondere den Feuerwehren und
Rettungsorganisationen, den Vorsteuerabzug oder die Mehrwertsteuerrückerstattung
ermöglicht?
2. Wenn ja, bis wann werden sie diese Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
veranlassen?