2489/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2001

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Mainoni, Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres, Dr. Ernst Strasser

 

betreffend fragwürdige Interventionen von BAWAG - Generaldirektor Dr. Helmut Elsner im

Zusammenhang mit der ATOMIC - Pleite

 

Der ehemalige Eigentümer des ATOMIC - Schikonzerns, Alois Rohrmoser, hatte im Jahre 1998

sowohl den Masseverwalter seiner 1994 in Konkurs gegangenen Schifabrik als auch den Chef

seiner Hausbank, BAWAG - Chef Helmut Elsner, bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.

 

Grund: Alois Rohrmoser fühlte sich um 300 Millionen Schilling betrogen.

 

Nach etlichen Verfahrensabweisungen wurde dieses 1998 schließlich eingestellt.

 

Die BAWAG ihrerseits hat in der Zwischenzeit sowohl das Justiz -  als auch das Innenministerium

auf acht Millionen Schilling Schadensersatz geklagt.

 

Einem Artikel des Wochenmagazins FORMAT vom 14.5.2001 zufolge lassen sich in diesem

Zusammenhang auch Interventionen des ehemaligen Innenministers Mag. Karl Schlögl bezüglich

des Ermittlungsverfahren durch das Landesgendarmeriekommando Salzburg ableiten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

 

Anfrage

 

1., Was war der Grund der im FORMAT - Artikel geschilderten Intervention des General -

      direktors der BAWAG an den damaligen Innenminister?

 

2., Gibt es im Innenministerium schriftliche Aufzeichnungen oder Unterlagen über

      Interventionen von BAWAG - Chef Helmut Elsner an das Bundesministerium für Inneres

      oder den Innenminister a.D., Karl Schlögl?

 

      a., Wenn ja, welche und wie lautet der Inhalt dieser Schriftstücke?

3., Gab es aufgrund der Interventionen von Generaldirektor Elsner im Bundesministerium

      für Inneres oder beim Innenminister a.D. einen Schriftverkehr seitens des

      Innenministeriums mit dem Landesgendarmeriekommando Salzburg oder einer anderen

      Behörde?

 

       a., Wenn ja, was waren die Gründe für einen derartigen Schriftverkehr?

 

       b., Wie lautete der Inhalt dieser Schriftstücke?

 

 

4., Gab es in diesem Zusammenhang seitens des Bundesministeriums oder einer anderen

      Behörde Weisungen an das Landesgendarmeriekommando Salzburg, die Einfluß auf die

      Ermittlungen genommen haben oder dazu führen sollten?

 

      a., Wenn ja, wie lautete der Inhalt dieser Weisungen?

  

     b., Auf welcher Rechtsgrundlage basierten diese Weisungen?

 

 

5., Gab es seitens des Landesgendarmeriekommandos Salzburg oder den unmittelbaren

      Dienstvorgesetzten der Erhebungsorgane im Zusammenhang mit dem Ermittlungsfall

      ,,Insolvenzverfahren ATOMIC“ irgendwelche Weisungen?

 

      a., Wenn ja, wie lauteten diese Weisungen?

 

      b., Wenn ja, von wem wurden diese Weisungen erteilt?

 

      c., Wenn ja, warum wurden diese Weisungen erteilt?

 

      d., Wenn ja, hatten diese Weisungen Einfluß auf die Ermittlungen?

 

      e., Wenn ja, auf welcher Rechtgrundlage basierten diese Weisungen?