2489/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2001
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Mainoni, Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres, Dr. Ernst Strasser
betreffend fragwürdige Interventionen von BAWAG - Generaldirektor Dr. Helmut Elsner im
Zusammenhang mit der ATOMIC - Pleite
Der ehemalige Eigentümer des ATOMIC - Schikonzerns, Alois Rohrmoser, hatte im Jahre 1998
sowohl den Masseverwalter seiner 1994 in Konkurs gegangenen Schifabrik als auch den Chef
seiner Hausbank, BAWAG - Chef Helmut Elsner, bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.
Grund: Alois Rohrmoser fühlte sich um 300 Millionen Schilling betrogen.
Nach etlichen Verfahrensabweisungen wurde dieses 1998 schließlich eingestellt.
Die BAWAG ihrerseits hat in der Zwischenzeit sowohl das Justiz - als auch das Innenministerium
auf acht Millionen Schilling Schadensersatz geklagt.
Einem Artikel des Wochenmagazins FORMAT vom 14.5.2001 zufolge lassen sich in diesem
Zusammenhang auch Interventionen des ehemaligen Innenministers Mag. Karl Schlögl bezüglich
des Ermittlungsverfahren durch das Landesgendarmeriekommando Salzburg ableiten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage
1., Was war der Grund der im FORMAT - Artikel geschilderten Intervention des General -
direktors der BAWAG an den damaligen Innenminister?
2., Gibt es im Innenministerium schriftliche Aufzeichnungen oder Unterlagen über
Interventionen von BAWAG - Chef Helmut Elsner an das Bundesministerium für Inneres
oder den Innenminister a.D., Karl Schlögl?
a., Wenn ja,
welche und wie lautet der Inhalt dieser Schriftstücke?
3., Gab es aufgrund der Interventionen von Generaldirektor Elsner im Bundesministerium
für Inneres oder beim Innenminister a.D. einen Schriftverkehr seitens des
Innenministeriums mit dem Landesgendarmeriekommando Salzburg oder einer anderen
Behörde?
a., Wenn ja, was waren die Gründe für einen derartigen Schriftverkehr?
b., Wie lautete der Inhalt dieser Schriftstücke?
4., Gab es in diesem Zusammenhang seitens des Bundesministeriums oder einer anderen
Behörde Weisungen an das Landesgendarmeriekommando Salzburg, die Einfluß auf die
Ermittlungen genommen haben oder dazu führen sollten?
a., Wenn ja, wie lautete der Inhalt dieser Weisungen?
b., Auf welcher Rechtsgrundlage basierten diese Weisungen?
5., Gab es seitens des Landesgendarmeriekommandos Salzburg oder den unmittelbaren
Dienstvorgesetzten der Erhebungsorgane im Zusammenhang mit dem Ermittlungsfall
,,Insolvenzverfahren ATOMIC“ irgendwelche Weisungen?
a., Wenn ja, wie lauteten diese Weisungen?
b., Wenn ja, von wem wurden diese Weisungen erteilt?
c., Wenn ja, warum wurden diese Weisungen erteilt?
d., Wenn ja, hatten diese Weisungen Einfluß auf die Ermittlungen?
e., Wenn ja, auf welcher Rechtgrundlage basierten diese Weisungen?