2492/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend GVO - Verunreinigungen von Saatgut

 

In der Beantwortung einer Anfrage der Grünen an den Landwirtschaftsminister

2081/AB vom 8.5. 2001 wird angegeben, dass bei drei Maissaatgutpartien

signifikante GVO - Verunreinigungen festgestellt wurden. Auch Analysen von

Greenpeace ergaben, dass in Österreich verwendetes Maissaatgut mit GVO

kontaminiert ist. Greenpeace hatte Saatgut von drei Maissorten bei der staatlich

akkreditierten Prüfstelle Ökolab auf Gentechnik - Bestandteile untersuchen lassen.

Bei der konventionellen Sorte PR39D81 von Pioneer wurde man Ende April fündig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher die weitere folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Laut Anfragebeantwortung 2081/AB vom 8.5.2001 wurde bei drei

    Maissaatgutpartien eine signifikante GVO - Verunreinigung festgestellt. Wurden

    die GVO - positiven Partien vom Markt genommen? Wenn ja, wieviele Partien und

    welche Mengen waren es?

 

2. Gibt es einen diesbezüglichen Informationsaustausch auf EU - Ebene, um zu

     verhindern, dass die Sorten, die in Österreich zurückgeholt werden, in anderen

     EU - Ländern in Verkehr gebracht werden und wenn nein, warum nicht?

 

3. Auf die Frage 15 mit dem Wortlaut „gibt es regelmäßige Veröffentlichungen über

    die gesamten Untersuchungsergebnisse von Saatgut auf GVO in Österreich?“

    antwortet der Landwirtschaftsminister, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen

    keine Veröffentlichung erfolge. Wie beurteilen Sie diese Position und werden Sie

    sich dafür einsetzen, dass die Untersuchungsergebnisse veröffentlicht werden?

 

4. Wer leistet den Bäuerinnen und Bauern gegenüber Schadenersatz, wenn sie

    ohne ihr Wissen GVO - Saatgut ausgebracht haben und die Pflanzen dann

    ausreißen und entsorgen müssen?

 

5. Halten Sie es für gerechtfertigt, dass Herstellerfirmen, deren Produkte entgegen

     ihren Angaben GVO enthalten, aus Datenschutzgründen nicht bekanntgegeben

     werden, obwohl öffentliches Interesse daran besteht und damit die Bäuerinnen

     und Bauern der Gefahr ausgesetzt werden, GVO - Saatgut zu erwerben und

     auszubringen?

 

6. Werden Sie aufgrund der Tatsache, dass GVO - Kontaminationen gefunden

     wurden, dafür eintreten, dass die Anzahl der Untersuchungen erhöht wird?

7. Welche Maßnahmen sind geplant, wenn bei weiteren Saatgutuntersuchungen

     GVO - Verunreinigungen festgestellt werden und das Saatgut bereits ausgebracht

      ist a) bei in der EU nicht zugelassenen Sorten, b) bei Sorten, die unter die

      Verbotsverordnungen fallen, c) bei in der EU nach RL 90/220/EG zugelassenen

      Sorten und wer übernimmt die Kosten für die Durchführung dieser Maßnahmen?

 

8. Wieviele Anzeigen gab es bisher hinsichtlich lt. § 71 Abs. 1 Z 1 lit l

     Saatgutgesetz 1997, und Gentechnikgesetz hinsichtlich des Einsatzes von GVO,

     wie hoch waren die Strafen und in wievielen und in welchen Fällen wurde der

     Strafrahmen ausgeschöpft?

 

9. Würden Sie befürworten, dass die eingehobenen Strafen lt. Saatgutgesetz und

     Gentechnik - Gesetz im Zusammenhang mit GVO für Saatgutuntersuchungen auf

     GVO verwendet werden bzw. was werden Sie unternehmen, damit die Hersteller

     und damit auch Verursacher von GVO - Kontaminationen bei Saatgut auch für die

     notwendigen Untersuchungen aufkommen?

 

10. Welche Massnahmen haben Sie anlässlich der von Greenpeace veröffentlichten

       Untersuchungsergebnisse Anfang Mai 2001, bei der bei der Sorte „PR39D81" 2

       verschiedene GVOs nachgewiesen wurden, unternommen?