2492/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2001
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend GVO - Verunreinigungen von Saatgut
In der Beantwortung einer Anfrage der Grünen an den Landwirtschaftsminister
2081/AB vom 8.5. 2001 wird angegeben, dass bei drei Maissaatgutpartien
signifikante GVO - Verunreinigungen festgestellt wurden. Auch Analysen von
Greenpeace ergaben, dass in Österreich verwendetes Maissaatgut mit GVO
kontaminiert ist. Greenpeace hatte Saatgut von drei Maissorten bei der staatlich
akkreditierten Prüfstelle Ökolab auf Gentechnik - Bestandteile untersuchen lassen.
Bei der konventionellen Sorte PR39D81 von Pioneer wurde man Ende April fündig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher die weitere folgende
ANFRAGE:
1. Laut Anfragebeantwortung 2081/AB vom 8.5.2001 wurde bei drei
Maissaatgutpartien eine signifikante GVO - Verunreinigung festgestellt. Wurden
die GVO - positiven Partien vom Markt genommen? Wenn ja, wieviele Partien und
welche Mengen waren es?
2. Gibt es einen diesbezüglichen Informationsaustausch auf EU - Ebene, um zu
verhindern, dass die Sorten, die in Österreich zurückgeholt werden, in anderen
EU - Ländern in Verkehr gebracht werden und wenn nein, warum nicht?
3. Auf die Frage 15 mit dem Wortlaut „gibt es regelmäßige Veröffentlichungen über
die gesamten Untersuchungsergebnisse von Saatgut auf GVO in Österreich?“
antwortet der Landwirtschaftsminister, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen
keine Veröffentlichung erfolge. Wie beurteilen Sie diese Position und werden Sie
sich dafür einsetzen, dass die Untersuchungsergebnisse veröffentlicht werden?
4. Wer leistet den Bäuerinnen und Bauern gegenüber Schadenersatz, wenn sie
ohne ihr Wissen GVO - Saatgut ausgebracht haben und die Pflanzen dann
ausreißen und entsorgen müssen?
5. Halten Sie es für gerechtfertigt, dass Herstellerfirmen, deren Produkte entgegen
ihren Angaben GVO enthalten, aus Datenschutzgründen nicht bekanntgegeben
werden, obwohl öffentliches Interesse daran besteht und damit die Bäuerinnen
und Bauern der Gefahr ausgesetzt werden, GVO - Saatgut zu erwerben und
auszubringen?
6. Werden Sie aufgrund der Tatsache, dass GVO - Kontaminationen gefunden
wurden, dafür
eintreten, dass die Anzahl der Untersuchungen erhöht wird?
7. Welche Maßnahmen sind geplant, wenn bei weiteren Saatgutuntersuchungen
GVO - Verunreinigungen festgestellt werden und das Saatgut bereits ausgebracht
ist a) bei in der EU nicht zugelassenen Sorten, b) bei Sorten, die unter die
Verbotsverordnungen fallen, c) bei in der EU nach RL 90/220/EG zugelassenen
Sorten und wer übernimmt die Kosten für die Durchführung dieser Maßnahmen?
8. Wieviele Anzeigen gab es bisher hinsichtlich lt. § 71 Abs. 1 Z 1 lit l
Saatgutgesetz 1997, und Gentechnikgesetz hinsichtlich des Einsatzes von GVO,
wie hoch waren die Strafen und in wievielen und in welchen Fällen wurde der
Strafrahmen ausgeschöpft?
9. Würden Sie befürworten, dass die eingehobenen Strafen lt. Saatgutgesetz und
Gentechnik - Gesetz im Zusammenhang mit GVO für Saatgutuntersuchungen auf
GVO verwendet werden bzw. was werden Sie unternehmen, damit die Hersteller
und damit auch Verursacher von GVO - Kontaminationen bei Saatgut auch für die
notwendigen Untersuchungen aufkommen?
10. Welche Massnahmen haben Sie anlässlich der von Greenpeace veröffentlichten
Untersuchungsergebnisse Anfang Mai 2001, bei der bei der Sorte „PR39D81" 2
verschiedene GVOs nachgewiesen wurden, unternommen?