2496/J XXI.GP
Eingelangt am:23.05.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Praxis bei der Behandlung von Flüchtlingen
In jüngster Zeit häufen sich Berichte, wonach die Menschenrechte von Flüchtlingen und
Asylwerbern in Österreich nur unzureichend gewahrt werden. Neben der leidigen Frage der
Bundesbetreuung zeigt vor allem ein aktueller Fall, wie mit Flüchtlingen bisweilen
umgegangen wird.
Am Freitag, den 18.05.2001, wurde eine tschetschenische Familie mit drei kleinen Kindern
vom Flüchtlingsreferat der Kärntner Landesregierung buchstäblich auf die Straße gesetzt.
Geplant war die Verbringung von Kärnten an einen Ort in der Steiermark. Dies, obwohl sich
die Familie erst mühsam in Klagenfurt soziale Kontakte aufgebaut hatte, obwohl Facharzt Dr.
Beer vom psychiatrischen Notdienst die akute Gefährdung und lebensbedrohliche
Gesundheitssituation der Mutter festgestellt hatte, und obwohl die Trauma -
Behandlungseinrichtung APSIS vor negativen Folgen gewarnt hatte.
Die Mutter erlitt beim Antritt der erzwungenen Reise einen schweren Zusammenbruch und
mußte mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht werden, während der Vater mit den drei
kleinen Kindern sich selbst überlassen blieb, denn eine Rückkehr in die bisherige Unterkunft
wurde ihm verweigert.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende
A N F R A G E
1. Warum sollte im konkreten Fall die tschetschenische Flüchtlingsfamilie von Kärnten in
die Steiermark verbracht werden?
2. Warum wurden die Warnungen (vom psychiatrischen Notdienst, von ASPIS und vom
Rechtsvertreter der UNHCR, RA Dr. Suntinger) ignoriert?
3. Warum war für den Vater und die drei Kinder in der oben geschilderten Notlage kein
Quartier aufzutreiben?
4. Welche Folgen ergeben sich für die Familie aus den dramatischen Vorgängen vom
18.05.2001?
5. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem obigen Fall?
6. Wie läßt sich das „Hin - und Herschieben“ von Flüchtlingen innerhalb Österreichs sachlich
rechtfertigen bzw. nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen?
7. Sind Sie der Meinung, daß das „Hin - und Herschieben“ von Flüchtlingen mit einer
menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik vereinbar ist?
8. Welche Konsequenzen ergeben sich für Sie daher im Hinblick auf eine stärkere
Verrechtlichung und Vereinheitlichung der Bundesbetreuung?