2496/J XXI.GP

Eingelangt am:23.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Praxis bei der Behandlung von Flüchtlingen

 

In jüngster Zeit häufen sich Berichte, wonach die Menschenrechte von Flüchtlingen und

Asylwerbern in Österreich nur unzureichend gewahrt werden. Neben der leidigen Frage der

Bundesbetreuung zeigt vor allem ein aktueller Fall, wie mit Flüchtlingen bisweilen

umgegangen wird.

Am Freitag, den 18.05.2001, wurde eine tschetschenische Familie mit drei kleinen Kindern

vom Flüchtlingsreferat der Kärntner Landesregierung buchstäblich auf die Straße gesetzt.

Geplant war die Verbringung von Kärnten an einen Ort in der Steiermark. Dies, obwohl sich

die Familie erst mühsam in Klagenfurt soziale Kontakte aufgebaut hatte, obwohl Facharzt Dr.

Beer vom psychiatrischen Notdienst die akute Gefährdung und lebensbedrohliche

Gesundheitssituation der Mutter festgestellt hatte, und obwohl die Trauma -

Behandlungseinrichtung APSIS vor negativen Folgen gewarnt hatte.

Die Mutter erlitt beim Antritt der erzwungenen Reise einen schweren Zusammenbruch und

mußte mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht werden, während der Vater mit den drei

kleinen Kindern sich selbst überlassen blieb, denn eine Rückkehr in die bisherige Unterkunft

wurde ihm verweigert.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende

 

A N F R A G E

 

1. Warum sollte im konkreten Fall die tschetschenische Flüchtlingsfamilie von Kärnten in

    die Steiermark verbracht werden?

 

2. Warum wurden die Warnungen (vom psychiatrischen Notdienst, von ASPIS und vom

     Rechtsvertreter der UNHCR, RA Dr. Suntinger) ignoriert?

 

3. Warum war für den Vater und die drei Kinder in der oben geschilderten Notlage kein

     Quartier aufzutreiben?

 

4. Welche Folgen ergeben sich für die Familie aus den dramatischen Vorgängen vom

     18.05.2001?

 

5. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem obigen Fall?

 

6. Wie läßt sich das „Hin -  und Herschieben“ von Flüchtlingen innerhalb Österreichs sachlich

     rechtfertigen bzw. nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen?

 

7. Sind Sie der Meinung, daß das „Hin -  und Herschieben“ von Flüchtlingen mit einer

    menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik vereinbar ist?

 

8. Welche Konsequenzen ergeben sich für Sie daher im Hinblick auf eine stärkere

    Verrechtlichung und Vereinheitlichung der Bundesbetreuung?