2498/J XXI.GP
Eingelangt am: 28.05.2001
ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Bundeskrankenanstaltengesetz § 5b „Qualitätssicherung“ am
Beispiel Kaiserschnittentbindungen
In einer Anfragebeantwortung vom 11.12.2000 - betreffend Wiener KAG § 15 b
„Qualitätssicherung“ - durch den damaligen Gesundheitsstadtrat Herrn Dr. Rieder
wird für die Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe im AKH - Wien für 1997 eine
Kaiserschnittrate von 23,4%, für 1998 eine von 22,6% und für 1999 eine von 25,7%
angegeben.
Die durchschnittliche Kaiserschnittrate in den öffentlichen Wiener Krankenanstalten
wird mit 15,8% angegeben.
Selbst wenn davon ausgegangen werden kann, dass das AKH - Wien einen
besonders hohen Anteil von Risiko - Schwangerschaften betreut, erscheint eine
Sectiorate von 25,7% ungewöhnlich hoch (im Vergleich dazu, wies das SMZ - Ost,
das ein ähnliches Schwangerenkollektiv wie das AKH - Wien betreut 1999 eine
Sectiorate von 15,7% auf).
Das Bundes - KAG schreibt im § 5b/1 Qualitätssicherung vor: „Die
Landesgesetzgebung hat die Träger von Krankenanstalten zu verpflichten, im
Rahmen der Organisation Maßnahmen der Qualitätssicherung vorzusehen und
dabei ausreichend überregionale Belange zu wahren. Die Maßnahmen sind so zu
gestalten, daß vergleichende Prüfungen mit anderen Krankenanstalten ermöglicht
werden.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Entbindungen per Sectio cäsarea (Kaiserschnitt) wurden 1997,1998,
1999 und 2000 in den einzelnen geburtshilflichen Abteilungen der Univ.
Frauenklinik Graz und der Univ. Frauenklinik Innsbruck jeweils durchgeführt
(Anzahl der Sectios
bitte in absoluten Zahlen und % je Klinik)?
2. Wie häufig musste eine Sectio aus den nachfolgenden Gründen (Punkt 1 - 3 ist
LKF - Codierung) durchgeführt werden (Anzahl der Sectios je Indikation bitte in
absoluten Zahlen und Prozent je Klinik)?
- Zwillings - bzw. Mehrlingsgeburten
- Intrauterine Infektion
- Komplikationen während der Geburt
- Wunsch der Frau nach einer Schnittgeburt
- andere Gründe
3. Welche Maßnahmen wurden seitens des Bundesministeriums für Soziale
Sicherheit und Generationen gesetzt, um zu überprüfen, daß die Länder dem
Auftrag des Bundes - KAG § 5b/1 „...die Maßnahmen sind so zu gestalten, daß
vergleichende Prüfungen mit anderen Krankenanstalten ermöglicht werden.
nachkommen.
Mit welchem Ergebnis?
4. Durch welche Unterlagen, Daten, Berichte, dokumentieren die Länder
gegenüber dem Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen,
dass sie dem unter Punkt 3 genannten gesetzlichen Auftrag nachkommen.
Mit welchem Ergebnis? (Angabe bitte je Bundesland für die Jahre 1998,1999,
und 2000)
5. Welche Maßnahmen sieht das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und
Generationen gegenüber Bundesländern vor, die dem unter Punkt 3 genannten
gesetzlichen Auftrag nicht oder nur teilweise nachkommen?
a) Welche Länder haben den unter Punkt 3 genannten gesetzlichen
Auftrag in den Jahren 1998,1999, 2000 nicht oder nur teilweise erfüllt?
b) Wie und mit welchem Ergebnis hat das Bundesministerium für Soziale
Sicherheit und Generationen darauf reagiert?
6. Wodurch überprüft das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und
Generationen die Angemessenheit der Sectio - Raten in den einzelnen
geburtshilflichen Abteilungen der Universitätsfrauenkliniken Graz, Innsbruck,
Wien?
- Mit welchem Ergebnis?
7. Welche wissenschaftlich fundierte und durch entsprechende Daten erhärtete
Erklärung gibt der Leiter der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe an der
Univ. Frauenklinik - Wien - Herr Univ. Prof. Dr. Husslein - für die auch im
internationalen Vergleich hohe Sectiorate an seiner Abteilung an?
8. Welche Position nehmen die Sectioraten an österreichischen Zentren im
Vergleich mit den OECD - Staaten ein?