2501/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.05.2001
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend den Hinweis eines Arztes der Bundespolizeidirektion Wien im Rahmen
einer Schulung, dass in Österreich Medikamente zur Sicherstellung von
Abschiebungen eingesetzt werden
In der Anfragebeantwortung 1960/AB XXI.GP vom 21.2.2001 beantwortete der
Bundesminister die von den Grünen gestellte Frage
„24) Werden Psychopharmaka, Beruhigungsmittel oder Neuroleptika bei Widerstand
im Rahmen von „Problemabschiebungen“ verwendet? Wenn ja, wie oft in den
(aufgeschlüsselt nach Jahren, den eingesetzten Medikamenten sowie
Medikamentmengen)?“
folgendermaßen:
„Zu Frage 24:
Eine gesundheitlich nicht indizierte Verabreichung von Medikamenten ist im Hinblick
auf die Bestimmung des Art. 3 EMRK und der dazu ergangenen ständigen
Rechtsprechung des VfGH unzulässig.
Darauf wurden die Begleitbeamten sowohl in den genannten Richtlinien als auch in
den Schulungen hingewiesen“.
Die ORF - Sendung ZiB 2 vom 16. Mai 2001 sendete einen Beitrag über eine drei
tägige Schulung von Beamtinnen, die sogenannte „Problemabschiebungen“
begleiten. Bei der Erstellung dieses Beitrags hatte der ORF offensichtlich
Schulungsbeiträge filmen können, die im Originalton ausgestrahlt wurden. Zu Wort
gelangte etwa Dr. Wilhelm Saurma (stv. Chefarzt der BPD Wien) mit der Aussage:
„Manchmal kommt dazu, dass man vielleicht sagt, dass der also ziemlich erregt ist
und zu erwarten ist, dass der aggressiv wird, dann kriegt er in der Früh halt ein
Mexotamin (?) oder ein Valium.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. War die zitierte Aussage Bestandteil der Schulung für BeamtInnen, die
sogenannte
"Problemabschiebungen“ begleiten?
2. a) Gibt die zitierte Aussage die Position des Innenministeriums bzw. der
Bundespolizeidirektion Wien wieder?
b) Entspricht sie der Praxis bei "Problemabschiebungen“?
3. Wie lauten die genauen Richtlinien für BeamtInnen, die sogenannte
Problemabschiebungen begleiten (bitte um wortwörtliche Anführung der Richtlinien)?
4. Hat Dr. Saurma oder ein anderer Arzt in den Jahren 1999, 2000 und 2001 in
Fällen, in denen „zu erwarten ist, dass der aggressiv wird“, Psychopharmaka,
Beruhigungsmittel oder Neuroleptika verabreicht, deren Verabreichung veranlasst
oder gebilligt?
a) Wenn ja: Wie oft und in welchen Fällen (Bitte um detaillierte Anführung
der Fälle, des Datums der Verabreichung und einer genauen Begründung)?
b) Wenn nein: Warum wird in der Schulung auf diese Möglichkeit
hingewiesen?
5. In wievielen Fällen wurden in den Jahren 1999, 2000 und 2001 bei Personen,
die gegen ihre Abschiebung Widerstand geleistet haben, Psychopharmaka,
Beruhigungsmittel oder Neuroleptika verabreicht, deren Verabreichung veranlasst
oder gebilligt, um die Abschiebung fortzusetzen bzw. abzuschließen?
6. Auf welche Weise werden Sie sicherstellen, dass in Österreich in Zukunft keinem
von der Abschiebung betroffenen Menschen auf Grund vermuteter Aggressivität
Medikamente verabreicht werden?
7. Welche dienstrechtlichen Schritte haben Sie gegen Dr. Saurma eingeleitet?
8. Mit welchen Mitteln beabsichtigen Sie, dem auf Grund der seitens Dr. Saurmas
getätigten Aussagen in der Schulung eingetretenen Schaden (also die falsche
Information von Beamtinnen, die möglicherweise nun die genannten Mittel zur
Anwendung bringen) entgegenzuwirken?
9. Warum haben Sie in der Anfragebeantwortung 1960/AB (XXI. GP) unrichtige
Angaben gemacht?