2501/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend den Hinweis eines Arztes der Bundespolizeidirektion Wien im Rahmen

einer Schulung, dass in Österreich Medikamente zur Sicherstellung von

Abschiebungen eingesetzt werden

 

In der Anfragebeantwortung 1960/AB XXI.GP vom 21.2.2001 beantwortete der

Bundesminister die von den Grünen gestellte Frage

 

„24) Werden Psychopharmaka, Beruhigungsmittel oder Neuroleptika bei Widerstand

im Rahmen von „Problemabschiebungen“ verwendet? Wenn ja, wie oft in den

Jahren 1999 und 2000, in welche Fällen und in welchem Ausmaß

(aufgeschlüsselt nach Jahren, den eingesetzten Medikamenten sowie

Medikamentmengen)?“

 

folgendermaßen:

 

„Zu Frage 24:

Eine gesundheitlich nicht indizierte Verabreichung von Medikamenten ist im Hinblick

auf die Bestimmung des Art. 3 EMRK und der dazu ergangenen ständigen

Rechtsprechung des VfGH unzulässig.

Darauf wurden die Begleitbeamten sowohl in den genannten Richtlinien als auch in

den Schulungen hingewiesen“.

 

Die ORF - Sendung ZiB 2 vom 16. Mai 2001 sendete einen Beitrag über eine drei

tägige Schulung von Beamtinnen, die sogenannte „Problemabschiebungen“

begleiten. Bei der Erstellung dieses Beitrags hatte der ORF offensichtlich

Schulungsbeiträge filmen können, die im Originalton ausgestrahlt wurden. Zu Wort

gelangte etwa Dr. Wilhelm Saurma (stv. Chefarzt der BPD Wien) mit der Aussage:

„Manchmal kommt dazu, dass man vielleicht sagt, dass der also ziemlich erregt ist

und zu erwarten ist, dass der aggressiv wird, dann kriegt er in der Früh halt ein

Mexotamin (?) oder ein Valium.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. War die zitierte Aussage Bestandteil der Schulung für BeamtInnen, die

    sogenannte "Problemabschiebungen“ begleiten?

2. a) Gibt die zitierte Aussage die Position des Innenministeriums bzw. der

Bundespolizeidirektion Wien wieder?

    b) Entspricht sie der Praxis bei "Problemabschiebungen“?

 

3. Wie lauten die genauen Richtlinien für BeamtInnen, die sogenannte

Problemabschiebungen begleiten (bitte um wortwörtliche Anführung der Richtlinien)?

 

4. Hat Dr. Saurma oder ein anderer Arzt in den Jahren 1999, 2000 und 2001 in

Fällen, in denen „zu erwarten ist, dass der aggressiv wird“, Psychopharmaka,

Beruhigungsmittel oder Neuroleptika verabreicht, deren Verabreichung veranlasst

oder gebilligt?

                a) Wenn ja: Wie oft und in welchen Fällen (Bitte um detaillierte Anführung

der Fälle, des Datums der Verabreichung und einer genauen Begründung)?

                b) Wenn nein: Warum wird in der Schulung auf diese Möglichkeit

hingewiesen?

 

5. In wievielen Fällen wurden in den Jahren 1999, 2000 und 2001 bei Personen,

die gegen ihre Abschiebung Widerstand geleistet haben, Psychopharmaka,

Beruhigungsmittel oder Neuroleptika verabreicht, deren Verabreichung veranlasst

oder gebilligt, um die Abschiebung fortzusetzen bzw. abzuschließen?

 

6. Auf welche Weise werden Sie sicherstellen, dass in Österreich in Zukunft keinem

von der Abschiebung betroffenen Menschen auf Grund vermuteter Aggressivität

Medikamente verabreicht werden?

 

7. Welche dienstrechtlichen Schritte haben Sie gegen Dr. Saurma eingeleitet?

 

8. Mit welchen Mitteln beabsichtigen Sie, dem auf Grund der seitens Dr. Saurmas

getätigten Aussagen in der Schulung eingetretenen Schaden (also die falsche

Information von Beamtinnen, die möglicherweise nun die genannten Mittel zur

Anwendung bringen) entgegenzuwirken?

 

9. Warum haben Sie in der Anfragebeantwortung 1960/AB (XXI. GP) unrichtige

Angaben gemacht?