2504/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.05.2001
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Zusammensetzung und Aufgaben der Bioethikkommission
Bereits am 15. März 2001 kündigte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel
Medienberichten zufolge die Einsetzung einer Kommission für Bioethik an. Diese soll
im Bundeskanzleramt eingerichtet werden. Bis heute ist dabei völlig unklar, auf
welcher gesetzlichen Grundlage die Einrichtung dieses Gremiums erfolgen soll.
Ausserdem ist die Zusammensetzung der Kommission noch immer nicht bekannt.
Als einziger Name wurde der Mediziner und Theologe Professor Johannes Huber als
möglicher Leiter dieser Kommission genannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll die Einführung der Bioethikkommission
befolgen?
2. Wo hat die Kommission ihren Sitz?
3. Was waren die Kriterien für die Bestellung des Vorsitzenden der Kommission und
wer hat diese Person vorgeschlagen und nominiert?
4. Wie rechtfertigen Sie, dass der Vorsitzende einer Bioethikkommission ein
persönliches Interesse an einer bestimmten Entwicklung der Forschung hat?
5. Nach welchen Auswahlkriterien werden die Mitglieder
berufen/bestellt/ausgewählt?
6. Aus wie vielen Personen soll sich die Kommission zusammensetzen und wer
sollen ihre Mitglieder sein?
7. Wird bei der Besetzung der Bioethikkommission die Geschlechterparität
gewährleistet?
8. Welche Tätigkeiten fallen in den Aufgabenbereiche der Kommission?
9. Welchem Gremium ist die Bioethikkommission unterstellt und wen soll sie konkret
beraten?
10. Aus welchen Mitteln wird die Arbeit der Mitglieder der Kommission finanziert?
11. Welche Verbindlichkeit haben die von der Kommission erarbeiteten Ergebnisse?