2504/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Zusammensetzung und Aufgaben der Bioethikkommission

 

 

Bereits am 15. März 2001 kündigte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel

Medienberichten zufolge die Einsetzung einer Kommission für Bioethik an. Diese soll

im Bundeskanzleramt eingerichtet werden. Bis heute ist dabei völlig unklar, auf

welcher gesetzlichen Grundlage die Einrichtung dieses Gremiums erfolgen soll.

Ausserdem ist die Zusammensetzung der Kommission noch immer nicht bekannt.

Als einziger Name wurde der Mediziner und Theologe Professor Johannes Huber als

möglicher Leiter dieser Kommission genannt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll die Einführung der Bioethikkommission

    befolgen?

 

2. Wo hat die Kommission ihren Sitz?

 

3. Was waren die Kriterien für die Bestellung des Vorsitzenden der Kommission und

     wer hat diese Person vorgeschlagen und nominiert?

 

4. Wie rechtfertigen Sie, dass der Vorsitzende einer Bioethikkommission ein

     persönliches Interesse an einer bestimmten Entwicklung der Forschung hat?

 

5. Nach welchen Auswahlkriterien werden die Mitglieder

    berufen/bestellt/ausgewählt?

 

6. Aus wie vielen Personen soll sich die Kommission zusammensetzen und wer

     sollen ihre Mitglieder sein?

 

7. Wird bei der Besetzung der Bioethikkommission die Geschlechterparität

    gewährleistet?

8. Welche Tätigkeiten fallen in den Aufgabenbereiche der Kommission?

 

9. Welchem Gremium ist die Bioethikkommission unterstellt und wen soll sie konkret

     beraten?

 

10. Aus welchen Mitteln wird die Arbeit der Mitglieder der Kommission finanziert?

 

11. Welche Verbindlichkeit haben die von der Kommission erarbeiteten Ergebnisse?