2510/J XXI.GP

Eingelangt am: 01.06.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Vizekanzlerin

betreffend Einhaltung des Habsburger - Gesetzes

 

 

Im Rahmen der Feier zur Goldenen Hochzeit von Abgeordneten Otto Habsburg und seiner

Gattin Regina Habsburg in der steirischen Basilika von Mariazell hat die Vizekanzlerin der

Republik Österreich bei ihrer peinlichen Ansprache Herrn EU - Abgeordneten Habsburg 5 mal

als „Kaiserliche Hoheit“ bezeichnet.

 

Mit dem Schlusssatz „Ich freue mich daher und es ist mir eine Ehre, Ihnen, Kaiserliche

Hoheit, die Glückwünsche der Republik Österreich, der Freiheitlichen Partei Österreichs und

auch von mir persönlich überbringen zu dürfen!“ hat Vizekanzlerin Riess - Passer einen klaren

Rechtsbruch begangen.

 

Zur Wiederherstellung der demokratischen Hygiene stellen die unterzeichneten Abgeordneten

an die Vizekanzlerin nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Ist Ihnen bekannt, daß nach § 3 Habsburger - Gesetz der Gebrauch von Titeln und

     Ansprachen, die Herrscherrechte oder sonstige Vorrechte von Mitgliedern des Hauses

     Habsburg - Lothringen zum Ausdruck bringen, daher auch der Titel „Kaiserliche

     Hoheit“, verboten ist?

2. Wenn nein: Warum sind Ihnen die Bestimmungen dieses Bundesverfassungsgesetzes

     nicht bekannt?

3. Wenn ja: Warum begehen Sie diesen Rechtsbruch?

4. Wer hat Sie ermächtigt, die „Glückwünsche der Republik Österreich“ zu

     überbringen, zumal zu diesem Zeitpunkt der Bundeskanzler nicht verhindert war und

     Sie daher auch nicht in seiner Vertretung sprechen konnten?

5. Wenn Sie niemand ermächtigt hat: Warum nehmen Sie eine derartige Befugnis

     rechtswidrig in Anspruch?

6. Halten Sie es mit dem Habsburgergesetz vereinbar, wenn irgendein

     Regierungsmitglied Mitglieder des Hauses Habsburg - Lothringen mit derartigen

     Titeln anspricht?

7. Halten Sie es mit der Würde eines Mitgliedes der Bundesregierung eines

     republikanischen Staates für vereinbar, in derart unterwürfiger Weise mit Mitgliedern

     eines früheren Herrscherhauses zu sprechen, das sowohl gegen die Einführung der

     Demokratie als auch gegen die Republik gekämpft hat?

8. Was machen für Sie die wesentlichen Grundsätze einer Republik aus? Bekennen Sie

     sich zu diesen?

9. Gemäß § 2 Adelsaufhebungsgesetz ist das Führen von Adelstiteln generell verboten

     und entsprechend zu bestrafen. Gemäß § 5 der dazu ergangenen Vollzugsanweisung ist

     unter Führen nicht nur der Gebrauch im öffentlichen Verkehr, sondern auch im rein

     gesellschaftlichen Verkehr zu verstehen. Werden Sie daher Anzeige gegen jene

     Personen erstatten, die in Ihrer Gegenwart bei der angesprochenen Goldenen

     Hochzeit Adelsprädikate geführt haben, Wozu auch gehört, den Gebrauch von

     Adelstiteln durch andere zu dulden?

10. Werden Sie wegen Verstoßes gegen das Habsburgergesetz und das

       Adelsaufhebungsgesetz Selbstanzeige erstatten?

11. Sind Sie bereit, in Zukunft die Würde eines republikanischen Regierungsmitgliedes

       zu wahren?