2510/J XXI.GP
Eingelangt am: 01.06.2001
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an die Vizekanzlerin
betreffend Einhaltung des Habsburger - Gesetzes
Im Rahmen der Feier zur Goldenen Hochzeit von Abgeordneten Otto Habsburg und seiner
Gattin Regina Habsburg in der steirischen Basilika von Mariazell hat die Vizekanzlerin der
Republik Österreich bei ihrer peinlichen Ansprache Herrn EU - Abgeordneten Habsburg 5 mal
als „Kaiserliche Hoheit“ bezeichnet.
Mit dem Schlusssatz „Ich freue mich daher und es ist mir eine Ehre, Ihnen, Kaiserliche
Hoheit, die Glückwünsche der Republik Österreich, der Freiheitlichen Partei Österreichs und
auch von mir persönlich überbringen zu dürfen!“ hat Vizekanzlerin Riess - Passer einen klaren
Rechtsbruch begangen.
Zur Wiederherstellung der demokratischen Hygiene stellen die unterzeichneten Abgeordneten
an die Vizekanzlerin nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen bekannt, daß nach § 3 Habsburger - Gesetz der Gebrauch von Titeln und
Ansprachen, die Herrscherrechte oder sonstige Vorrechte von Mitgliedern des Hauses
Habsburg - Lothringen zum Ausdruck bringen, daher auch der Titel „Kaiserliche
Hoheit“, verboten ist?
2. Wenn nein: Warum sind Ihnen die Bestimmungen dieses Bundesverfassungsgesetzes
nicht bekannt?
3. Wenn ja: Warum begehen Sie diesen Rechtsbruch?
4. Wer hat Sie ermächtigt, die „Glückwünsche der Republik Österreich“ zu
überbringen, zumal zu diesem Zeitpunkt der Bundeskanzler nicht verhindert war und
Sie daher auch nicht
in seiner Vertretung sprechen konnten?
5. Wenn Sie niemand ermächtigt hat: Warum nehmen Sie eine derartige Befugnis
rechtswidrig in Anspruch?
6. Halten Sie es mit dem Habsburgergesetz vereinbar, wenn irgendein
Regierungsmitglied Mitglieder des Hauses Habsburg - Lothringen mit derartigen
Titeln anspricht?
7. Halten Sie es mit der Würde eines Mitgliedes der Bundesregierung eines
republikanischen Staates für vereinbar, in derart unterwürfiger Weise mit Mitgliedern
eines früheren Herrscherhauses zu sprechen, das sowohl gegen die Einführung der
Demokratie als auch gegen die Republik gekämpft hat?
8. Was machen für Sie die wesentlichen Grundsätze einer Republik aus? Bekennen Sie
sich zu diesen?
9. Gemäß § 2 Adelsaufhebungsgesetz ist das Führen von Adelstiteln generell verboten
und entsprechend zu bestrafen. Gemäß § 5 der dazu ergangenen Vollzugsanweisung ist
unter Führen nicht nur der Gebrauch im öffentlichen Verkehr, sondern auch im rein
gesellschaftlichen Verkehr zu verstehen. Werden Sie daher Anzeige gegen jene
Personen erstatten, die in Ihrer Gegenwart bei der angesprochenen Goldenen
Hochzeit Adelsprädikate geführt haben, Wozu auch gehört, den Gebrauch von
Adelstiteln durch andere zu dulden?
10. Werden Sie wegen Verstoßes gegen das Habsburgergesetz und das
Adelsaufhebungsgesetz Selbstanzeige erstatten?
11. Sind Sie bereit, in Zukunft die Würde eines republikanischen Regierungsmitgliedes
zu wahren?