2515/J XXI.GP

Eingelangt am: 05-06-2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Egghart und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zusatzfragen zu Informationsbeschaffung im Bereich der Exekutive

 

Mit Anfragebeantwortung vom 19.12.00 wurde die Anfrage 1430/J vom

Bundesminister für Inneres leider unzureichend beantwortet beziehungsweise sind

dadurch weitere Fragen in diesem Zusammenhang entstanden.

 

Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1) Auf die Frage, in welchen Archiven Kleindienst Informationen beschafft hat,

    antworteten Sie: "er hat keine Bewilligung für die Nachschau in Archiven erhalten".

    Da es in der Frage nicht um die Bewilligung ging, sondern ob Kleindienst in

    Archiven geforscht hat, ersuchen wir Sie nochmals um Beantwortung in welchen

    Archiven Kleindienst recherchiert - bzw. aus welchen Archiven sich Kleindienst

    Informationen beschafft hat?

 

2) Laut Ihrer Anfragebeantwortung hatte Kleindienst keine Bewilligung! Haben Sie,

    Herr Bundesminister Erhebungen durchführen lassen, ob sich Kleindienst selbst

    Zutritt zu den Archiven verschaffte, oder ob ihm Beamte Ihres Ministeriums

    hereingelassen haben?

 

3) Laut Ihrer Anfragebeantwortung können Privatpersonen nur Recherchen

    anstellen, wenn es sich um "wissenschaftliche Erhebungen" handelt. Ist das Buch

    von Josef Kleindienst eine "wissenschaftliche Erhebung" in diesem Sinne?

 

4) Zu Frage 4 der Anfragebeantwortung erklären Sie, daß Herr Kleindienst im

    Bereich der BPD Wien als Mitglied der Personalvertretungsorgane im Fach - bzw.

    Zentralausschuß für die Bediensteten der Sicherheitswache Zugang zu allen

    Akten, die den Personalvertretungsorganen übermittelt wurden, hatte. - Ist das

    Verfassen seines Buches "Ich gestehe" in diesem Sinne eine

    Personalvertretungsangelegenheit?

 

5) Aus dem in Frage 4 Angeführten und dem Umstand, daß Josef Kleindienst nur bis

    Februar 2000 Personalvertreter war, ergibt sich, daß er auf jeden Fall, sowohl als

    Personalvertreter als auch danach verbotener Weise in Archiven geforscht hat.  -

    Haben Sie in diesem Zusammenhang Untersuchungen veranlaßt?

    - Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6) Sie beantworten die Fragen 6 und 7 indem Sie erklären, keine Auskünfte während

    eines gerichtlichen Vorverfahrens zu geben. Untersuchungen in Ihrem Ministerium

    stehen dem nicht entgegen.

    Haben Sie diesbezüglich bereits Untersuchungen eingeleitet? Wenn nein, werden

    Sie interne Untersuchungen gegen Kleindienst und ihm eventuell behilfliche

    Beamte einleiten?

 

7.) Hat Kleindienst im Zuge seiner "Recherchen" für das Buch persönlich bei Ihnen

     vorgesprochen?

     Wenn ja, an welchen Tagen genau, zu welchem Zweck genau und wie lange

     genau?

 

8.) Hatten Sie Kenntnis davon, daß sowohl der Behördenleiter der

     Bundespolizeidirektion Wien, als auch deren Generalinspektor für das Buch "Ich

     gestehe" Herrn Kleindienst Interviews gegeben haben?

 

9.) Wurde der Inhalt der Interviews des Behördenleiters der Bundespolizeidirektion

     Wien, als auch deren Generalinspektors für das Buch "Ich gestehe" auf allfällige

     Verstöße gegen das Strafgesetzbuch untersucht?

 

10.) Aus welchen Quellen hat Kleindienst das in seinem Buch enthaltene Foto auf

       der Seite 65, auf der Seite 146, auf der Seite 206, auf der Seite 233, auf der

       Seite 234, auf der Seite 249, auf der Seite 251, auf der Seite 260, auf der Seite

       266 tatsächlich?

 

11.) Entspricht es den Tatsachen, daß wie Kleindienst selbst behauptet zumindest

       das Foto auf Seite 233, 234 sowie 266 dem Fundus des Innenministeriums

       entstammt?

       Wenn ja, haben Sie oder Beamte Ihres Ministeriums bereit Maßnahmen

       eingeleitet, die einer weiteren Verbreitung von illegal aus dem Innenministerium

       beschafftem Material entgegenwirkt?