2515/J XXI.GP
Eingelangt am: 05-06-2001
der Abgeordneten Egghart und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zusatzfragen zu Informationsbeschaffung im Bereich der Exekutive
Mit Anfragebeantwortung vom 19.12.00 wurde die Anfrage 1430/J vom
Bundesminister für Inneres leider unzureichend beantwortet beziehungsweise sind
dadurch weitere Fragen in diesem Zusammenhang entstanden.
Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage:
1) Auf die Frage, in welchen Archiven Kleindienst Informationen beschafft hat,
antworteten Sie: "er hat keine Bewilligung für die Nachschau in Archiven erhalten".
Da es in der Frage nicht um die Bewilligung ging, sondern ob Kleindienst in
Archiven geforscht hat, ersuchen wir Sie nochmals um Beantwortung in welchen
Archiven Kleindienst recherchiert - bzw. aus welchen Archiven sich Kleindienst
Informationen beschafft hat?
2) Laut Ihrer Anfragebeantwortung hatte Kleindienst keine Bewilligung! Haben Sie,
Herr Bundesminister Erhebungen durchführen lassen, ob sich Kleindienst selbst
Zutritt zu den Archiven verschaffte, oder ob ihm Beamte Ihres Ministeriums
hereingelassen haben?
3) Laut Ihrer Anfragebeantwortung können Privatpersonen nur Recherchen
anstellen, wenn es sich um "wissenschaftliche Erhebungen" handelt. Ist das Buch
von Josef Kleindienst eine "wissenschaftliche Erhebung" in diesem Sinne?
4) Zu Frage 4 der Anfragebeantwortung erklären Sie, daß Herr Kleindienst im
Bereich der BPD Wien als Mitglied der Personalvertretungsorgane im Fach - bzw.
Zentralausschuß für die Bediensteten der Sicherheitswache Zugang zu allen
Akten, die den Personalvertretungsorganen übermittelt wurden, hatte. - Ist das
Verfassen seines Buches "Ich gestehe" in diesem Sinne eine
Personalvertretungsangelegenheit?
5) Aus dem in Frage 4 Angeführten und dem Umstand, daß Josef Kleindienst nur bis
Februar 2000 Personalvertreter war, ergibt sich, daß er auf jeden Fall, sowohl als
Personalvertreter als auch danach verbotener Weise in Archiven geforscht hat. -
Haben Sie in diesem Zusammenhang Untersuchungen veranlaßt?
- Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
6) Sie beantworten die Fragen 6 und 7 indem Sie erklären, keine Auskünfte während
eines gerichtlichen Vorverfahrens zu geben. Untersuchungen in Ihrem Ministerium
stehen dem nicht entgegen.
Haben Sie diesbezüglich bereits Untersuchungen eingeleitet? Wenn nein, werden
Sie interne Untersuchungen gegen Kleindienst und ihm eventuell behilfliche
Beamte einleiten?
7.) Hat Kleindienst im Zuge seiner "Recherchen" für das Buch persönlich bei Ihnen
vorgesprochen?
Wenn ja, an welchen Tagen genau, zu welchem Zweck genau und wie lange
genau?
8.) Hatten Sie Kenntnis davon, daß sowohl der Behördenleiter der
Bundespolizeidirektion Wien, als auch deren Generalinspektor für das Buch "Ich
gestehe" Herrn Kleindienst Interviews gegeben haben?
9.) Wurde der Inhalt der Interviews des Behördenleiters der Bundespolizeidirektion
Wien, als auch deren Generalinspektors für das Buch "Ich gestehe" auf allfällige
Verstöße gegen das Strafgesetzbuch untersucht?
10.) Aus welchen Quellen hat Kleindienst das in seinem Buch enthaltene Foto auf
der Seite 65, auf der Seite 146, auf der Seite 206, auf der Seite 233, auf der
Seite 234, auf der Seite 249, auf der Seite 251, auf der Seite 260, auf der Seite
266 tatsächlich?
11.) Entspricht es den Tatsachen, daß wie Kleindienst selbst behauptet zumindest
das Foto auf Seite 233, 234 sowie 266 dem Fundus des Innenministeriums
entstammt?
Wenn ja, haben Sie oder Beamte Ihres Ministeriums bereit Maßnahmen
eingeleitet, die einer weiteren Verbreitung von illegal aus dem Innenministerium
beschafftem Material entgegenwirkt?