2516/J XXI.GP
Eingelangt am:
der Abgeordneten Egghart und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Anfragebeantwortung vom 30.01.01.
Am 30.11.00 stellten die Abgeordneten Jung und Kollegen unter der Nummer
1619/J XXI.GP eine Anfrage an den Bundesminister für Justiz betreffend
illegale Aktenflüsse (interner Zwischenbericht) zur Zeitschrift "Format".
Auf die Frage drei: "Gibt es sonst noch Personen, die Zugang zu solchen
vertraulichen Berichten der Wirtschaftspolizei haben?, Frage vier: "Wie kann
ersichtlich werden, welche Personen Einsicht in den Zwischenbericht bzw.
Ablichtungen von diesem hatten?" und Frage fünf: "Wird es in der
Staatsanwaltschaft Wien interne Untersuchungen im Zusammenhang mit dem
Verdacht der illegalen Weitergabe...", gab der Bundesminister für Justiz
folgende Antwort: "Aufgrund einer durch die Staatsanwaltschaft Wien
eingeholten Stellungnahme des Vorstandes der Wirtschaftspolizei Mag. H.
ergibt sich, daß folgender weiterer Personenkreis Zugang zum internen
Zwischenbericht vom 20.11.2000 hatte: Im unmittelbaren Wege wurden
Gleichschriften dieses Berichtes von der Wirtschaftspolizei an die
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sowie an das Sekretariat des
Polizeipräsidenten der Bundespolizeidirektion Wien übermittelt. Von der
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, in deren Bereich ein nicht näher
eingrenzbarer Personenkreis Zugang zu diesem Bericht hatte, wurde dieser in
der Folge dem Vorsitzenden der Disziplinarkommission Hofrat Dr. K. im
Telefaxweg übermittelt. Im Bereich des Präsidiums der Bundespolizeidirektion
Wien, wo auch mehrere Kanzleibedienstete Zugang zu diesem Bericht hatten,
wurde er dem Personalbüro der Bundespolizeidirektion Wien und sodann dem
Generalinspektorat der Sicherheitswache sowie dem
Kriminalbeamteninspektorat als personalführenden Stellen zwecks Erstattung
von Disziplinaranzeigen übermittelt."
Aufgrund dieser Tatsachen stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wieso ist, wie der Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Justiz
zu entnehmen ist, ein interner, geheimer Zwischenbericht der
Wirtschaftspolizei über die Erhebungen in dem Spitzelskandal so vielen in
der Anfragebeantwortung genannten Institutionen und Stellen, besonders
aber dem Personalbüro der Bundespolizeidirektion Wien zugänglich, zumal
einige Beschuldigte in keinem Dienstverhältnis zur Polizei stehen?
2. Nach welchen Kriterien werden die Stellen, an die die Gleichschriften
geheimer Berichte gehen,
ausgewählt?
3. Gibt es bestimmte Vorgaben, wer diese geheimen Berichte bekommt oder
wird das von Fall zu Fall entschieden und wenn ja, vom wem?
4. Wurden in ihrem Ressort "Fax - Sendeberichte" bzw. "Statusberichte", auf
denen unter anderem auch die Rufnummern des Gegengerätes
aufscheinen, im Zusammenhang mit den illegalen Weitergaben von
vertraulichen Berichten, auf die Rufnummern der Zeitschriften "Profil",
"News" und "Format" bzw. allfälligen privaten Faxnummern von Journalisten,
die sich verstärkt durch die Veröffentlichung von vertraulichen Berichten
hervorgetan haben, insbesondere der Journalisten Dr. Johannes Reichmann
und Kurt Kuch, überprüft?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?