2516/J XXI.GP

Eingelangt am:

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Egghart und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anfragebeantwortung vom 30.01.01.

 

Am 30.11.00 stellten die Abgeordneten Jung und Kollegen unter der Nummer

1619/J XXI.GP eine Anfrage an den Bundesminister für Justiz betreffend

illegale Aktenflüsse (interner Zwischenbericht) zur Zeitschrift "Format".

Auf die Frage drei: "Gibt es sonst noch Personen, die Zugang zu solchen

vertraulichen Berichten der Wirtschaftspolizei haben?, Frage vier: "Wie kann

ersichtlich werden, welche Personen Einsicht in den Zwischenbericht bzw.

Ablichtungen von diesem hatten?" und Frage fünf: "Wird es in der

Staatsanwaltschaft Wien interne Untersuchungen im Zusammenhang mit dem

Verdacht der illegalen Weitergabe...", gab der Bundesminister für Justiz

folgende Antwort: "Aufgrund einer durch die Staatsanwaltschaft Wien

eingeholten Stellungnahme des Vorstandes der Wirtschaftspolizei Mag. H.

ergibt sich, daß folgender weiterer Personenkreis Zugang zum internen

Zwischenbericht vom 20.11.2000 hatte: Im unmittelbaren Wege wurden

Gleichschriften dieses Berichtes von der Wirtschaftspolizei an die

Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sowie an das Sekretariat des

Polizeipräsidenten der Bundespolizeidirektion Wien übermittelt. Von der

Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, in deren Bereich ein nicht näher

eingrenzbarer Personenkreis Zugang zu diesem Bericht hatte, wurde dieser in

der Folge dem Vorsitzenden der Disziplinarkommission Hofrat Dr. K. im

Telefaxweg übermittelt. Im Bereich des Präsidiums der Bundespolizeidirektion

Wien, wo auch mehrere Kanzleibedienstete Zugang zu diesem Bericht hatten,

wurde er dem Personalbüro der Bundespolizeidirektion Wien und sodann dem

Generalinspektorat der Sicherheitswache sowie dem

Kriminalbeamteninspektorat als personalführenden Stellen zwecks Erstattung

von Disziplinaranzeigen übermittelt."

 

Aufgrund dieser Tatsachen stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Wieso ist, wie der Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Justiz

    zu entnehmen ist, ein interner, geheimer Zwischenbericht der

   Wirtschaftspolizei über die Erhebungen in dem Spitzelskandal so vielen in

   der Anfragebeantwortung genannten Institutionen und Stellen, besonders

   aber dem Personalbüro der Bundespolizeidirektion Wien zugänglich, zumal

   einige Beschuldigte in keinem Dienstverhältnis zur Polizei stehen?

 

2. Nach welchen Kriterien werden die Stellen, an die die Gleichschriften

    geheimer Berichte gehen, ausgewählt?

3. Gibt es bestimmte Vorgaben, wer diese geheimen Berichte bekommt oder

    wird das von Fall zu Fall entschieden und wenn ja, vom wem?

 

4. Wurden in ihrem Ressort "Fax - Sendeberichte" bzw. "Statusberichte", auf

    denen unter anderem auch die Rufnummern des Gegengerätes

    aufscheinen, im Zusammenhang mit den illegalen Weitergaben von

    vertraulichen Berichten, auf die Rufnummern der Zeitschriften "Profil",

   "News" und "Format" bzw. allfälligen privaten Faxnummern von Journalisten,

    die sich verstärkt durch die Veröffentlichung von vertraulichen Berichten

    hervorgetan haben, insbesondere der Journalisten Dr. Johannes Reichmann

    und Kurt Kuch, überprüft?

    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

    Wenn nein, warum nicht?