2518/J XXI.GP
Eingelangt am: 06-06-2001
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend help.gv.at
Die Homepage der Bundesregierung "www.help.gv.at" ist ein sinnvoller Beitrag zu
mehr Bürgerservice, da sie den Arbeitnehmern und Arbeitgebern wichtige
Informationen zugänglich macht.
Wenn man jedoch einige Mustervorlagen, wie für den Teilzeit -
Angestelltendienstvertrag, den Angestellten - bzw. Arbeiterdienstvertrag näher
betrachtet, so finden sich in diesen etliche arbeitnehmerfeindliche Formulierungen,
die in einem generellen Vertragsmuster für Arbeitsverträge keinen Platz finden
sollten, da sie eindeutig zum Nachteil einer Vertragspartei - in diesem Fall der
Arbeitnehmer - gehen.
In einem Vertragspunkt soll beispielsweise die Bestimmung des §1155 ABGB
ausgeschlossen werden. Falls demnach durch Umstände, die auf Arbeitgeberseite
liegen, die Dienstleistung unterbleiben sollte, soll auch keine Entgeltfortzahlung
gebühren.
Nach den Regeln des Arbeitsrechtes ist der Arbeitnehmer jedoch nur verpflichtet,
seine Arbeitskraft seinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und diese
vereinbarungsgemäß einzusetzen. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitskraft nicht nutzt,
dann ist dies sein Risiko, sodass er auf jeden Fall das Entgelt bezahlen muss.
Nach einer anderen Bestimmung soll die Regelung des §6 DNHG, wonach bei
leichter Fahrlässigkeit Schadenersatzansprüche bereits nach 6 Monaten verjähren,
keine Anwendung finden. Gerade bei leichter Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers
muss eine 6 - Monatsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
genügen. Schadenersatz - oder Rückgriffsansprüche zwischen Dienstgeber und
Dienstnehmer, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung beruhen,
erlöschen ohnehin erst nach drei Jahren. Eine Verschärfung der Haftung der
Dienstnehmer ist völlig überflüssig.
Andererseits wird die Haftung der Arbeitgeber für Sachen, die dem Arbeitnehmer
gehören und anlässlich der Dienstvertragserfüllung benützt werden, in einem
eigenen Vertragspunkt weitgehend ausgeschlossen. Weiters werden
Konventionalstrafen und Konkurrenzklauseln zum Nachteil der Arbeitnehmer
normiert.
Außerdem finden sich in den Vertragsmustern beispielsweise Formulierungen wie:
"Dem Arbeitgeber bleibt die vorübergehende oder dauernde Heranziehung zu
anderen, auch geringwertigeren Aufgaben ausdrücklich vorbehalten" oder
"Ausdrücklich wird festgehalten, dass die / der Angestellte bereit ist, ihre/seine Arbeit
sowohl Vormittag als auch Nachmittag (Nachtdienst, Sonn - und Feiertagsarbeit)
zu leisten und diesbezüglich keine
berücksichtungswürdigen Interessen der/des
Angestellten entgegenstehen." Vertragsbestandteile, die die Arbeitnehmer
verpflichten wollen, quasi rund um die Uhr - insbesonders auch in der Nacht sowie
an Sonn - und Feiertagen - zur Verfügung zu stehen und auch dauerhaft
geringwertige Arbeiten auszuüben, sind gerade angesichts der Diskussionen rund
um die neue Arbeitszeit bedenklich. Das geht in eine Richtung, wo die Dienstnehmer
jederzeit für jede Arbeit zur Verfügung stehen müssten und sich völlig dem
Dienstgeber ausliefern sollen.
Vertragsmuster - die oft ohne wesentliche Veränderungen übernommen werden -
sollten so gestaltet werden, dass keine Vertragspartei benachteiligt wird. Ein Muster
zur Benachteiligung der Arbeitnehmer ist ungerecht und unsozial, da die
Arbeitssuchenden eindeutig in einer schwächeren Position sind. Sie stehen zumeist
vor der Alternative einen Vertrag - so wie er vorgelegt wird, samt den
benachteiligenden Klauseln zu unterschreiben oder einem anderen Bewerber den
Arbeitsplatz zu überlassen.
Es wird daher angeregt, neue Vertragsmuster in Zusammenarbeit mit der
Arbeiterkammer und dem ÖGB auszuarbeiten und diese als Vorlagen für
Unternehmer und Arbeitnehmer ins Internet zu stellen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende
1. Seit wann sind Ihnen die Vertragsmuster für Arbeitsverträge, die unter der
Internetadresse http://www.help.gv.at formuliert sind, bekannt?
2. Ist es für Sie als Unternehmer und Minister, der sowohl für die Interessen der
Wirtschaft als auch der Arbeitnehmer zuständig ist wünschenswert, dass die
Arbeitnehmer durch schlechte Verträge benachteiligt werden?
Falls nein, wie können Sie derartige - für Arbeitnehmer eindeutig
benachteiligende - Musterverträge erklären?
3. Ist es richtig, dass die Vertragsmuster von der Wirtschaftskammer ausgearbeitet
wurden?
Falls nein, wer ist der Urheber der angesprochenen Vertragsmuster?
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass neue Vertragsmuster für Arbeitsverträge
im Einvernehmen mit der Arbeiterkammer und dem ÖGB ausgearbeitet werden?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wie sieht Ihre weitere Vorgangsweise diesbezüglich aus?
5. Stehen Sie uneingeschränkt zu den in den Vertragsvorlagen angeführten
Punkten? Falls nein, welche Vertragspunkte müssten Ihrer Meinung nach in
welcher Art und Weise
abgeändert werden?
6. Wie stehen Sie zu dem in den Vertragsmustern vorgesehenen Ausschluss des
§1155 ABGB?
7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Ausschluss des §1155 ABGB aus
den Vertragsmustern gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?
8. Wie stehen Sie zu der in den Musterverträgen vorgesehenen Regelung, dass
§6 DNHG - wonach bei leichter Fahrlässigkeit Schadenersatzansprüche bereits
nach 6 Monaten verjähren - keine Anwendung finden sollen?
9. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung betreffen dem §6 DNHG
aus den Vertragsmustern gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?
10. Wie stehen Sie zu der in den Musterverträgen vorgesehenen Regelung, dass die
Haftung des Arbeitgebers wegen der Beschädigung oder des Verlustes von
Sachen, die der/dem Angestellten gehören, und die diese/r anlässlich
ihrer/seiner Dienstvertragserfüllung benützt oder benützt hat als einvernehmlich
ausgeschlossen gelten soll?
11. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 10) aus den
Musterverträgen gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?
12. Wie stehen Sie konkret zu der Formulierung, dass dem Arbeitgeber die
dauernde Heranziehung des Arbeitnehmers zu geringwertigeren Aufgaben
ausdrücklich vorbehalten bleibt?
13. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 12) aus den
Musterverträgen gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?
14. Wie stehen Sie zur Regelung, dass der/die Angestellte generell bereit sein soll
seine Arbeit sowohl Vormittag als auch Nachmittag (Nachtdienst, Sonn - und
Feiertagsarbeit, ...) zu leisten?
15. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 14) aus den
Musterverträgen gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?
16. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung, dass
dem Arbeitgeber die dauernde Versetzung des Arbeitnehmers an einen
anderen Arbeitsort vorbehalten bleiben soll?
17. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 16) aus den
Musterverträgen gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?
18. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung über den
Betriebsurlaub, wo keine zeitliche Begrenzung für die Arbeitgeber bei der
Festlegung der
Dauer des Betriebsurlaubes vorgesehen ist?
19. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 15) aus den
Musterverträgen gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?
20. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung, dass
die Lage der (Normal - ) Arbeitszeit vom Arbeitgeber mehr oder weniger beliebig
geändert werden kann?
21. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 20) aus den
Musterverträgen gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?
22. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung, dass
der Arbeitnehmer für eine Nebenbeschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit
(offenbar auch für eine solche, die die Interessen des Arbeitgebers nicht berührt)
eine Bewilligung des Arbeitgebers benötigt?
23. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 22) aus den
Musterverträgen gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?
24. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung
betreffend einer Konventionalstrafe im Zusammenhang mit der Lösung des
Dienstverhältnisses?
25. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 24) aus den
Musterverträgen gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?
26. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung über den
Verfall von Forderungen aus dem Dienstverhältnis?
27. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 26) aus den
Musterverträgen gestrichen wird?
Falls nein, warum nicht?