2522/J XXI.GP

Eingelangt am: 06.06.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Pendl, Dr. Kräuter, Mag. Maria Kubitschek, Gradwohl,

Gassner, Dr. Wittmann

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

betreffend Tätigkeiten von Unternehmensberatungsfirmen in Unternehmen nach Art. 52 Abs.

2 BVG

 

 

In der Zeitschrift GÖD Mai 2001 wird über das „Millionengeschäft Verwaltungsreform"

ausführlich berichtet und Fehlentwicklungen dargestellt. Mindestens zwölf

Unternehmensberatungsfirmen profitieren davon mit teils zweistelligen Millionenbeträgen -

aber mit unterschiedlichem Erfolg (z.B. Arthur Andersen Business Consulting, Mc Kinsey

& Company, Mummert & Partner, BSL Managementconsulting, ROI Consulting,

Wibera AG, IBM, Wentner Havranek, Infora). Diese sollen die öffentliche Verwaltung

durchleuchten.

 

Darüberhinaus vergeben aber auch (ausgegliederte) öffentliche Unternehmen Auf

träge an Unternehmensberatungsfirmen bzw. externe Berater.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher nachstehende

                                                              

 

Anfrage:

 

 

1.     An welchen Unternehmungen ist Ihr Ressort (auch gemeinsam mit anderen) mit

        mind. 50% des Stamm - , Grund - oder Eigenkapitals beteiligt (s. Art. 52 Abs. 2

        BVG)

 

2.     welche Unternehmungen werden von Ihrem Ressort (auch mit anderen) durch

        andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen

        beherrscht? (s. Art. 52 Abs. 2 BVG)

3.     Bei welchen Tochterunternehmungen liegen die Beherrschungstatbestände gern

        der 1. oder 2. Frage vor (s. Art. 52 Abs. 2 BVG)?

 

4.     Welche Unternehmensberatungen bzw. sonstige externe Berater erhielten durch

        Ihr Ressort von Februar 2000 bis 30.04.2001 einen Auftrag im Rahmen der

        angekündigten Reformmaßnahmen (z.B. Verwaltungsreform)?

 

5.     Wodurch haben sich diese Unternehmensberatungsfirmen für diese Tätigkeit

        (Aufträge) qualifiziert?

 

6.     Wann wurden die entsprechenden Verträge abgeschlossen?

 

7.     Durch wen wurden diese Verträge jeweils errichtet?

 

8.     Durch wen wurden diese Verträge seitens der Unternehmungen jeweils

        unterfertigt?

 

9.     Gab es vor der Vergabe jeweils eine Ausschreibung?

 

10.   Wenn nein, warum nicht?

 

11.   Wie lautet konkret die Aufgabenstellung (Zielvorgabe) für jeden einzelnen

        dieser Aufträge? Was soll damit erreicht werden?

 

12.   Welches Honorar wurde für jeden dieser Aufträge (Projekt) vereinbart

        (Ersuchen um Angabe des jeweiligen Bruttohonorars)?

 

13.   Welche Beträge wurden bis 30.04.2001 für jeden dieser Aufträge (Projekte)

        seitens der zur Auszahlung gebracht bzw. freigegeben?

 

14.   Wie hoch sind die Gesamtkosten für jedes dieser Projekte inkl. der internen

        Kosten der jeweiligen Unternehmung?

 

15.   Wurde in den Verträgen ein Erfolgshonorar vereinbart?

 

16.   Ist in diesen Verträgen eine Kündigung durch den Auftraggeber vorgesehen,

        wenn die vereinbarten Leistungen nicht konsensmäßig erbracht werden?

17.    ist in diesen Verträgen eine Honorarreduzierung durch den Auftraggeber

         vorgesehen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht konsensmäßig erbracht

         werden?

 

18.    Wer ist in den Unternehmungen jeweils für die exakte Planung, Überwachung

         und Kontrolle hinsichtlich dieser Aufträge verantwortlich?

 

19.   Wer beurteilt im jeweiligen Unternehmen das Ergebnis (Bericht) des jeweiligen

        Auftrages?

 

20.   Wie hoch ist jeweils bei diesen Aufträgen (Projekte) der geplante budgetäre

         Einsparungseffekt?

 

21.   Wieviele MitarbeiterInnen sollen dadurch bis 31. 12. 2003 insgesamt eingespart

         werden?

 

22.    Wieviele MitarbeiterInnen der beauftragten Unternehmensberatungen betreuen

          jeden dieser Aufträge (Projekte)?

 

23.    Wie hoch ist jeweils das Stundenhonorar der MitarbeiterInnen der beauftragten

         Unternehmensberatungen?

 

24.    Wieviele Mitarbeiterinnen der Unternehmen sind in die Abwicklung dieser

         Aufträge (Projekte) eingebunden?

 

25.    In welcher Form ist konkret die Personalvertretung oder der Betriebsrat bei der

         Abwicklung dieser Aufträge (Projekte) eingebunden?

 

26.    Sind in diese Projekte alle MitarbeiterInnen der Unternehmen eingebunden?

 

27.    Wenn nein, warum nicht?

 

28.    Welcher Zeitraum steht für die Abwicklung dieser Aufträge (Projekte) zur

         Verfügung?

 

29.    Bei welchen der vergebenen Aufträgen kommt es jetzt bereits zu zeitlichen

         Verzögerungen?

30.   Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die beauftragten Unternehmensberatungen

        ihre Aufträge jeweils abgewickelt haben?

 

31.    Wann werden Sie die Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten

         Unternehmensberatungsfirmen in der Öffentlichkeit präsentieren?

 

32.    Werden Sie dem Parlament einen Bericht über diese Ergebnisse vorlegen?

 

33.    Wenn nein, warum nicht?

 

34.    Wenn ja, wann?

 

35.    Haben diese Ergebnisse Auswirkungen auch auf andere derartige

         Unternehmen?

 

36.    Welche Aufträge sind konkret bereits abgeschlossen? wie sehen die Ergebnisse

         aus?

 

37.   Wer sind die einzelnen Mitglieder im jeweiligen Lenkungsausschuss (Ersuche

        um namentliche Aufzählung)?

 

38.    Wann soll die Umsetzung der Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten

         Unternehmensberatungsfirmen erfolgen?