2524/J XXI.GP
Eingelangt am: 06.06.2001
der Abgeordneten Mag. Maier, Pendl, Dr. Kräuter, Mag. Maria Kubitschek, Gradwohl,
Gassner, Dr. Wittmann
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Tätigkeiten von Unternehmensberatungsfirmen in Unternehmen nach Art. 52 Abs.
2 BVG
In der Zeitschrift GÖD Mai 2001 wird über das „Millionengeschäft Verwaltungsreform“
ausführlich berichtet und Fehlentwicklungen dargestellt. Mindestens zwölf
Unternehmensberatungsfirmen profitieren davon mit teils zweistelligen Millionenbeträgen -
aber mit unterschiedlichem Erfolg (z.B. Arthur Andersen Business Consulting, Mc Kinsey
& Company, Mummert & Partner, BSL Managementconsulting, ROI Consulting,
Wibera AG, IBM, Wentner Havranek, Infora). Diese sollen die öffentliche Verwaltung
durchleuchten.
Darüberhinaus vergeben aber auch (ausgegliederte) öffentliche Unternehmen Auf
träge an Unternehmensberatungsfirmen bzw. externe Berater.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher nachstehende
Anfrage:
1. An welchen Unternehmungen ist Ihr Ressort (auch gemeinsam mit anderen) mit
mind. 50% des Stamm - , Grund - oder Eigenkapitals beteiligt (s. Art. 52 Abs. 2
BVG)
2. welche Unternehmungen werden von Ihrem Ressort (auch mit anderen) durch
andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen
beherrscht?
(s. Art. 52 Abs. 2 BVG)
3. Bei welchen Tochterunternehmungen liegen die Beherrschungstatbestände gem
der 1. oder 2. Frage vor (s. Art. 52 Abs. 2 BVG)?
4. Welche Unternehmensberatungen bzw. sonstige externe Berater erhielten durch
Ihr Ressort von Februar 2000 bis 30.04.2001 einen Auftrag im Rahmen der
angekündigten Reformmaßnahmen (z.B. Verwaltungsreform)?
5. Wodurch haben sich diese Unternehmensberatungsfirmen für diese Tätigkeit
(Aufträge) qualifiziert?
6. Wann wurden die entsprechenden Verträge abgeschlossen?
7. Durch wen wurden diese Verträge jeweils errichtet?
8. Durch wen wurden diese Verträge seitens der Unternehmungen jeweils
unterfertigt?
9. Gab es vor der Vergabe jeweils eine Ausschreibung?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Wie lautet konkret die Aufgabenstellung (Zielvorgabe) für jeden einzelnen
dieser Aufträge? Was soll damit erreicht werden?
12. Welches Honorar wurde für jeden dieser Aufträge (Projekt) vereinbart
(Ersuchen um Angabe des jeweiligen Bruttohonorars)?
13. Welche Beträge wurden bis 30.04.2001 für jeden dieser Aufträge (Projekte)
seitens der zur Auszahlung gebracht bzw. freigegeben?
14. Wie hoch sind die Gesamtkosten für jedes dieser Projekte inkl. der internen
Kosten der jeweiligen Unternehmung?
15. Wurde in den Verträgen ein Erfolgshonorar vereinbart?
16. Ist in diesen Verträgen eine Kündigung durch den Auftraggeber vorgesehen,
wenn
die vereinbarten Leistungen nicht konsensmäßig erbracht werden?
17. Ist in diesen Verträgen eine Honorarreduzierung durch den Auftraggeber
vorgesehen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht konsensmäßig erbracht
werden?
18. Wer ist in den Unternehmungen jeweils für die exakte Planung, Überwachung
und Kontrolle hinsichtlich dieser Aufträge verantwortlich?
19. Wer beurteilt im jeweiligen Unternehmen das Ergebnis (Bericht) des jeweiligen
Auftrages?
20. Wie hoch ist jeweils bei diesen Aufträgen (Projekte) der geplante budgetäre
Einsparungseffekt?
21. Wieviele Mitarbeiterinnen sollen dadurch bis 31. 12.2003 insgesamt eingespart
werden?
22. Wieviele MitarbeiterInnen der beauftragten Unternehmensberatungen betreuen
jeden dieser Aufträge (Projekte)?
23. Wie hoch ist jeweils das Stundenhonorar der Mitarbeiterinnen der beauftragten
Unternehmensberatungen?
24. Wieviele MitarbeiterInnen der Unternehmen sind in die Abwicklung dieser
Aufträge (Projekte) eingebunden?
25. In welcher Form ist konkret die Personalvertretung oder der Betriebsrat bei der
Abwicklung dieser Aufträge (Projekte) eingebunden?
26. Sind in diese Projekte alle MitarbeiterInnen der Unternehmen eingebunden?
27. Wenn nein, warum nicht?
28. Welcher Zeitraum steht für die Abwicklung dieser Aufträge (Projekte) zur
Verfügung?
29. Bei welchen der vergebenen Aufträgen kommt es jetzt bereits zu zeitlichen
Verzögerungen?
30. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die beauftragten Unternehmensberatungen
ihre Aufträge jeweils abgewickelt haben?
31. Wann werden Sie die Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten
Unternehmensberatungsfirmen in der Öffentlichkeit präsentieren?
32. Werden Sie dem Parlament einen Bericht über diese Ergebnisse vorlegen?
33. Wenn nein, warum nicht?
34. Wenn ja, wann?
35. Haben diese Ergebnisse Auswirkungen auch auf andere derartige
Unternehmen?
36. Welche Aufträge sind konkret bereits abgeschlossen? wie sehen die Ergebnisse
aus?
37. Wer sind die einzelnen Mitglieder im jeweiligen Lenkungsausschuss (Ersuche
um namentliche Aufzählung)?
38. Wann soll die Umsetzung der Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten
Unternehmensberatungsfirmen erfolgen?