2534/J XXI.GP
Eingelangt am: 06.06.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend ,,Rechtsberatung in Gemeinden/Städten“
Im Zuge der Diskussion um die Reform der Gerichtsorganisation (z.B. Auflassung
von Bezirksgerichten) sowie auch der Zivilverfahrensnovelle, wurde von Ihnen in der
Öffentlichkeit vorerst die Auffassung vertreten, dass Rechtsberatungen in
bestimmten Gemeinden, aber auch in allen Landeshauptstädten in Zukunft durch
den Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf Basis dessen
,‚Stützpunktkonzeptes durchgeführt werden sollen. In der Folge stellten Sie diese
Rechtsberatung auch anderen Beratungseinrichtungen, zusätzlich auch den
Rechtsanwälten und Notaren in Aussicht. Dabei wurde u.a. von einem
,,Bürgerservice“ gesprochen. Im Gegensatz zum ,,Stützpunktkonzept des VKI“ sieht
das ,,Bürgerservicekonzept“ Konsumenten - und Rechtsberatungen in allen
Gemeinden vor.
Nach letzten Informationen soll allerdings eine Rechtsberatung nur in den
Gemeinden erfolgen, wo Bezirksgericht aufgelassen werden. Die Beratung soll von
Anwälten und Notaren vorgenommen werden, wobei zur Zeit durch das Ministerium
sogar ein Selbstbehalt für Rechtssuchende geprüft wird. Rechtsanwälte und Notare
sollen für diese Tätigkeit einen Kostenersatz durch die öffentliche Hand erhalten.
Unklar ist aufgrund dieser unterschiedlichen Meldungen, was tatsächlich seitens des
BMJ tatsächlich geplant ist.
Sie beabsichtigten jedenfalls nach Ihren Worten die Versorgung der Bevölkerung mit
Rechtsberatung zu verbessern.
„Um ein optimales Netz zur Beratung entwickeln zu können, bin ich an
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unseres Landes mit einem Fragebogen zur
Feststellung des Bedarfes und der gewünschten Modalität qualifizierter Beratung
herangetreten. Die Gerichte - die letztendlich einen Rechtsstreit zu entscheiden
haben - können bei den Amtstagen nur eine bloße Rechtsauskunft erteilen, nicht
jedoch Ratschläge für ein rechtliches Vorgehen im Sinne einer Rechtsberatung
geben. Das neue Konzept der Gerichtsorganisation wird wesentliche Verbesserung
im Bereich der Rechtsberatung - sowohl durch Konsumentenberatung als auch
durch die freuen Rechtsberufe - gegenüber der Rechtsauskunft beim Amtstag (über
die keine statistischen Daten bestehen) zur Folge haben“ (AB/ 1825 XXI GP).
Oder weiters:
„Durch diese und weitere empirische Erhebungen (so wurde von meinen Mitarbeitern
eine Analyse der Wünsche und Anliegen von Anrufern bei Gericht auf Basis einer
Erhebung durchgeführt) sowie Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern vor
Ort soll eine exakt auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmtes
Angebot an Konsumenten - und Rechtsberatung entwickelt werden. Da insbesondere
auch das optimale Ausmaß dieses Angebotes noch von ergänzenden Analysen
abhängig ist, kann derzeit noch keine präzise Angabe über die erforderlichen
finanziellen Aufwendungen erfolgen.“
(AB/2013 XXI GP).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende Anfrage:
1. Wie soll die zukünftige Tätigkeit des VKI in Wien und in den Bundesländern
aussehen?
2. Welche Schwerpunkte sollen die Tätigkeit des VKI in Zukunft ausmachen?
3. Werden Sie den Bundesanteil für die VKI Finanzierung erhöhen?
4. Sollen die bestehenden Landesstellen des VKI erhalten bleiben?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wird das ,,Stützpunktkonzept VKI“ realisiert oder das ,,Bürgerservice - Konzept“
oder soll nur ,,Rechtsberatung“ in den Gemeinden angeboten werden, wo
Bezirksgerichte geschlossen werden?
7. Wie seht das Stützpunktkonzept des VKI aus? Welcher Aufgabenbereich kommt
jedem VKI - Stützpunkt tatsächlich zu?
8. Wie lautet konkret im Wortlaut der Inhalt des Briefes, der von Ihnen an die
österreichischen BürgermeisterInnen versandt wurde?
9. Welche BürgermeisterInnen sind in Ihrer Antwort weiterhin für die Erhaltung ihres
Bezirksgerichtes eingetreten (ersuche um konkrete Angabe des Namens und der
Gemeinde)?
10. Welche BürgermeisterInnen haben in den Bundesländern dieses VKI -
Stützpunktkonzept bzw. Bürgerservice (Rechtsberatung) abgelehnt (ersuche um
konkrete Angabe des Namens und der Gemeinde)?
11. Welche BürgermeisterInnen haben sich positiv in den Bundesländern zu diesem
Stützpunktkonzept VKI bzw. Bürgerservice (Rechtsberatung) geäußert (ersuche
um konkrete Angabe des Namens und der Gemeinde)?
12. Welche BürgermeisterInnen (Gemeinden) sind bereit, den Personal - und
Sachaufwand und / oder die Kosten für ein Beratungslokal zur Gänze zu tragen
(ersuche um konkrete Angabe des Namens und der Gemeinde)?
13. Welche BürgermeisterInnen (Gemeinden) sind bereit, den Personal - und
Sachaufwand und 1 oder die Kosten für ein Beratungslokal teilweise zu tragen
ersuche um konkrete Angabe des Namens und der Gemeinde)?
14. Welche Auffassung vertraten zu Ihrem Brief jeweils die BürgermeisterInnen der
Landeshauptstädte (ersuche um konkrete Angabe des Namens und der Stadt)?
15. Wie sieht im Detail das Ranking der von den BürgermeisterInnen genannten und
gewünschten Beratungssparten aus (ersuche um Auflistung)?
16. Wie sieht die Analyse (Ranking) der Wünsche und Anliegen von Anrufern bei
Gerichten aus?
17. Welche ergänzenden Analysen durch das BMJ sind geplant?
18. Werden in diesem Zusammenhang in Gemeinden/Städten auch außergerichtliche
Schlichtungsstellen (wie in der Bundesrepublik) oder Mediatoren eingeführt, da
diese an Ort und Stelle ohne besondere Kosten konkrete Rechtsprobleme lösen
könnten?
19. Welche Organisationen, Beratungseinrichtungen und Berufe sind tatsächlich
eingeladen an diesem Stützpunktkonzept, Bürgerservicekonzept oder an der
Rechtsberatung mitzuwirken?
20. In welcher Form soll bereits mit an Ort und Stelle eingerichteten und bewährten
Beratungseinrichtungen (Z.B. Wohn recht) kooperiert werden?
21 . Werden auch Interessensvertretungen (z.B. AK) bzw. Beratungsvereine (z.B.
Familienberatungen, Mieterberatungen), die bereits eine einschlägige
Beratungspraxis nachweisen können, in diesen Konzepten berücksichtigt?
22. Wenn ja, in welchem Umfang?
23. Sollen durch dieses Bürgerservice, die Rechtsberatung bzw. das
Stützpunktkonzept VKI („Bürgerberatung“) die Amtstage bei Gericht ersetzt
werden?
24. Worin besteht die konkrete Tätigkeit dieser Beratung, in der ,,Rechtsberatung“
oder in der ,,Rechtsauskunft“?
25. Wer erteilt Rechtsauskünfte, wer soll in der Rechtsberatung tätig sein?
26. In welchem Umfang ist eine Entgeltlichkeit bei Inanspruchnahme dieses
Bürgerservice vorgesehen? Welche Honorarsätze sind für die Berater
(gleichgültig wer immer) vorgesehen? Wie hoch ist der Selbstbehalt für einen
rechtssuchenden Konsumenten?
27. Wie hoch schätzen Sie jeweils die Gesamtkosten für die Rechtsberatung, eines
Bürgerservice oder für die Realisierung des VKI - Stützpunktkonzept in Österreich
ein?
28. Gibt es diesbezüglich bereits eine Zusage des BMF?
29. Wenn ja, in welchem Umfang?
30. Wann werden zur Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsberatung (gleichgültig
durch welches Konzept) die endgültigen Schlussfolgerungen des
Bundesministeriums für Justiz dazu vorliegen?
31. Warum beteiligt sich der VKI nicht an der „EURO - Kampagne“ der
Bundesregierung?
32. Ist es richtig, dass die Bundesregierung bzw. der Finanzminister nicht bereit ist,
diese notwendigen Sonderaktivitäten des VKI zu finanzieren?
33. Wenn nein, welche Aktivitäten werden vom VKI im Auftrag der Bundesregierung
dazu wahrgenommen.