2534/J XXI.GP

Eingelangt am: 06.06.2001

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend ,,Rechtsberatung in Gemeinden/Städten“

 

 

Im Zuge der Diskussion um die Reform der Gerichtsorganisation (z.B. Auflassung

von Bezirksgerichten) sowie auch der Zivilverfahrensnovelle, wurde von Ihnen in der

Öffentlichkeit vorerst die Auffassung vertreten, dass Rechtsberatungen in

bestimmten Gemeinden, aber auch in allen Landeshauptstädten in Zukunft durch

den Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf Basis dessen

,‚Stützpunktkonzeptes durchgeführt werden sollen. In der Folge stellten Sie diese

Rechtsberatung auch anderen Beratungseinrichtungen, zusätzlich auch den

Rechtsanwälten und Notaren in Aussicht. Dabei wurde u.a. von einem

,,Bürgerservice“ gesprochen. Im Gegensatz zum ,,Stützpunktkonzept des VKI“ sieht

das ,,Bürgerservicekonzept“ Konsumenten - und Rechtsberatungen in allen

Gemeinden vor.

Nach letzten Informationen soll allerdings eine Rechtsberatung nur in den

Gemeinden erfolgen, wo Bezirksgericht aufgelassen werden. Die Beratung soll von

Anwälten und Notaren vorgenommen werden, wobei zur Zeit durch das Ministerium

sogar ein Selbstbehalt für Rechtssuchende geprüft wird. Rechtsanwälte und Notare

sollen für diese Tätigkeit einen Kostenersatz durch die öffentliche Hand erhalten.

Unklar ist aufgrund dieser unterschiedlichen Meldungen, was tatsächlich seitens des

BMJ tatsächlich geplant ist.

 

Sie beabsichtigten jedenfalls nach Ihren Worten die Versorgung der Bevölkerung mit

Rechtsberatung zu verbessern.

 

„Um ein optimales Netz zur Beratung entwickeln zu können, bin ich an

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unseres Landes mit einem Fragebogen zur

Feststellung des Bedarfes und der gewünschten Modalität qualifizierter Beratung

herangetreten. Die Gerichte -  die letztendlich einen Rechtsstreit zu entscheiden

haben - können bei den Amtstagen nur eine bloße Rechtsauskunft erteilen, nicht

jedoch Ratschläge für ein rechtliches Vorgehen im Sinne einer Rechtsberatung

geben. Das neue Konzept der Gerichtsorganisation wird wesentliche Verbesserung

im Bereich der Rechtsberatung - sowohl durch Konsumentenberatung als auch

durch die freuen Rechtsberufe - gegenüber der Rechtsauskunft beim Amtstag (über

die keine statistischen Daten bestehen) zur Folge haben“ (AB/ 1825 XXI GP).

 

Oder weiters:

 

„Durch diese und weitere empirische Erhebungen (so wurde von meinen Mitarbeitern

eine Analyse der Wünsche und Anliegen von Anrufern bei Gericht auf Basis einer

Erhebung durchgeführt) sowie Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern vor

Ort soll eine exakt auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmtes

Angebot an Konsumenten - und Rechtsberatung entwickelt werden. Da insbesondere

auch das optimale Ausmaß dieses Angebotes noch von ergänzenden Analysen

abhängig ist, kann derzeit noch keine präzise Angabe über die erforderlichen

finanziellen Aufwendungen erfolgen.“ (AB/2013 XXI GP).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende Anfrage:

 

1.    Wie soll die zukünftige Tätigkeit des VKI in Wien und in den Bundesländern

       aussehen?

 

2.    Welche Schwerpunkte sollen die Tätigkeit des VKI in Zukunft ausmachen?

 

3.    Werden Sie den Bundesanteil für die VKI Finanzierung erhöhen?

 

4.    Sollen die bestehenden Landesstellen des VKI erhalten bleiben?

 

5.    Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Wird das ,,Stützpunktkonzept VKI“  realisiert oder das ,,Bürgerservice -  Konzept“

       oder soll nur ,,Rechtsberatung“ in den Gemeinden angeboten werden, wo

       Bezirksgerichte geschlossen werden?

 

7.    Wie seht das Stützpunktkonzept des VKI aus? Welcher Aufgabenbereich kommt

        jedem VKI - Stützpunkt tatsächlich zu?

 

8.    Wie lautet konkret im Wortlaut der Inhalt des Briefes, der von Ihnen an die

       österreichischen BürgermeisterInnen versandt wurde?

 

9.    Welche BürgermeisterInnen sind in Ihrer Antwort weiterhin für die Erhaltung ihres

       Bezirksgerichtes eingetreten (ersuche um konkrete Angabe des Namens und der

       Gemeinde)?

 

10.   Welche BürgermeisterInnen haben in den Bundesländern dieses VKI -

        Stützpunktkonzept bzw. Bürgerservice (Rechtsberatung) abgelehnt (ersuche um

        konkrete Angabe des Namens und der Gemeinde)?

 

11.   Welche BürgermeisterInnen haben sich positiv in den Bundesländern zu diesem

        Stützpunktkonzept VKI bzw. Bürgerservice (Rechtsberatung) geäußert (ersuche

        um konkrete Angabe des Namens und der Gemeinde)?

 

12.   Welche BürgermeisterInnen (Gemeinden) sind bereit, den Personal - und

        Sachaufwand und / oder die Kosten für ein Beratungslokal zur Gänze zu tragen

        (ersuche um konkrete Angabe des Namens und der Gemeinde)?

 

13.   Welche BürgermeisterInnen (Gemeinden) sind bereit, den Personal - und

        Sachaufwand und 1 oder die Kosten für ein Beratungslokal teilweise zu tragen

        ersuche um konkrete Angabe des Namens und der Gemeinde)?

 

14.   Welche Auffassung vertraten zu Ihrem Brief jeweils die BürgermeisterInnen der

         Landeshauptstädte (ersuche um konkrete Angabe des Namens und der Stadt)?

 

15.   Wie sieht im Detail das Ranking der von den BürgermeisterInnen genannten und

        gewünschten Beratungssparten aus (ersuche um Auflistung)?

16.   Wie sieht die Analyse (Ranking) der Wünsche und Anliegen von Anrufern bei

        Gerichten aus?

 

17.   Welche ergänzenden Analysen durch das BMJ sind geplant?

 

18.  Werden in diesem Zusammenhang in Gemeinden/Städten auch außergerichtliche

       Schlichtungsstellen (wie in der Bundesrepublik) oder Mediatoren eingeführt, da

       diese an Ort und Stelle ohne besondere Kosten konkrete Rechtsprobleme lösen

       könnten?

 

19.   Welche Organisationen, Beratungseinrichtungen und Berufe sind tatsächlich

        eingeladen an diesem Stützpunktkonzept, Bürgerservicekonzept oder an der

        Rechtsberatung mitzuwirken?

 

20.   In welcher Form soll bereits mit an Ort und Stelle eingerichteten und bewährten

        Beratungseinrichtungen (Z.B. Wohn recht) kooperiert werden?

 

21 .  Werden auch Interessensvertretungen (z.B. AK) bzw. Beratungsvereine (z.B.

        Familienberatungen, Mieterberatungen), die bereits eine einschlägige

        Beratungspraxis nachweisen können, in diesen Konzepten berücksichtigt?

 

22.   Wenn ja, in welchem Umfang?

 

23.   Sollen durch dieses Bürgerservice, die Rechtsberatung bzw. das

        Stützpunktkonzept VKI („Bürgerberatung“) die Amtstage bei Gericht ersetzt

        werden?

 

24.   Worin besteht die konkrete Tätigkeit dieser Beratung, in der ,,Rechtsberatung“

        oder in der ,,Rechtsauskunft“?

 

25.   Wer erteilt Rechtsauskünfte, wer soll in der Rechtsberatung tätig sein?

 

26.  In welchem Umfang ist eine Entgeltlichkeit bei Inanspruchnahme dieses

       Bürgerservice vorgesehen? Welche Honorarsätze sind für die Berater

       (gleichgültig wer immer) vorgesehen? Wie hoch ist der Selbstbehalt für einen

       rechtssuchenden Konsumenten?

 

27.   Wie hoch schätzen Sie jeweils die Gesamtkosten für die Rechtsberatung, eines

        Bürgerservice oder für die Realisierung des VKI - Stützpunktkonzept in Österreich

        ein?

 

28.   Gibt es diesbezüglich bereits eine Zusage des BMF?

 

29.   Wenn ja, in welchem Umfang?

 

30.   Wann werden zur Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsberatung (gleichgültig

        durch welches Konzept) die endgültigen Schlussfolgerungen des

        Bundesministeriums für Justiz dazu vorliegen?

31.   Warum beteiligt sich der VKI nicht an der „EURO - Kampagne“ der

        Bundesregierung?

 

32.   Ist es richtig, dass die Bundesregierung bzw. der Finanzminister nicht bereit ist,

        diese notwendigen Sonderaktivitäten des VKI zu finanzieren?

 

33.  Wenn nein, welche Aktivitäten werden vom VKI im Auftrag der Bundesregierung

       dazu wahrgenommen.