2537/J XXI.GP
Eingelangt am: 06. 06. 2001
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Josef Cap und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Wiener KünstIerhaus
Wie einem Bericht am 31.05.2001 in der ZIB 1 des ORF zu entnehmen war, hat das
Bildungsministerium den Kooperationsvertrag mit dem Wiener Künstlerhaus, der jährlich
10 Mio. ATS an Einnahmen garantierte, nicht mehr verlängert. Durch diese Maßnahme
befindet sich das Künstlerhaus in großer Finanznot, Einschränkungen größeren Umfangs
stehen bevor. Nicht sichergestellt ist, daß das Künstlerhaus sein modernes Image, das es sich
vor allem in den letzten Jahren mit Medien, Design, Mode, Architektur und Crossover -
Projekten erworben hat, weiterhin forcieren kann. Auch fehlt das Geld für Investitionen,
beispielsweise für den Ausbau unterirdischer Ausstellungsräume, der durch den U - Bahn - Bau
im Augenblick möglich wäre. Im Gegensatz dazu wurden dem Musikverein 75 Mio für den
Ausbau (neuer Saal, Präsentationsraum, Nebenräume, Lager für die Instrumentensammlung)
bewilligt, um diese Chance im Windschatten des U - Bahn - Baus zu nützen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie, da in Ihr Ressort die Koordinationskompetenz für Kunst und
Kulturfragen fällt, die Auflösung des Kooperationsvertrags zwischen dem Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Wiener Künstlerhaus?
2. Gibt es Pläne, die Summe, die dem Wiener Künstlerhaus durch den Entfall des
Kooperationsvertrages verloren geht, von Ihrer Seite zur Verfügung zu stellen?
3. Wie ist die Tatsache zu beurteilen, daß dem Musikverein die Möglichkeit zur Verbesserung
der Infrastruktur gegeben wird, während selbiges dem Künstlerhaus verweigert wird?
4. Sehen Sie in dieser Tatsache eine bewußte Bevorzugung von repräsentativer Kunst?
5. Halten Sie den Ausbau des Musikvereins für wichtiger als die Erhaltung oder Verbesserung
der Infrastruktur einer Kulturinstitution, die sich vor allem dem zeitgenössischen
Kunstschaffen widmet?