2545/J XXI.GP

Eingelangt am: 06. 06. 2001

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer

 

betreffend Gehaltshöhe Museums - und NB - Direktoren

 

 

 

Die österreichische Nationalbibliothek wird mit 1.1.2002 in die Vollrechtsfähigkeit

entlassen, das kunsthistorische Museum ist seit 1. 1.2001 in diesem Status. Die

unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               Anfrage

 

 

1. Welches Gehalt wird die Direktorin der Nationalbibliothek sowohl aus dem

    ordentlichen Budget des Bundes als auch aus den Budget der Nationalbibliothek

    erhalten?

 

2. Trifft es zu, dass das Jahreseinkommen gesamt 4,2 Mio. öS ausmacht?

 

3. Trifft es zu, dass aus dem Budget Ihres Ressorts 100.000 öS pro Monat bezahlt

     werden?

 

4. Trifft es zu, dass aus den Budget der Nationalbibliothek ab Vollrechtsfähigkeit

     weitere 200.000 bezahlt werden?

 

5. Welches Gehalt erhält der Direktor des Kunsthistorische Museum sowohl aus

    dem ordentlichen Budget des Bundes als auch aus den Budget des Museums

    seit Vollrechtsfähigkeit

 

6. Trifft es zu, dass mit 1.1.2001 eine Erhöhung um 34.000 pro Monat

     stattgefunden hat?

 

7. Wie hoch ist der als Sachaufwand für die überlassenen MitarbeiterInnen

    ausgewiesene Personalaufwand für ihre KabinettsmitarbeiterInnen?

 

8. Wieso wurde, nach der Ausschreibung für einen Dienstposten V 1 im

    Theatermuseum, statt einer Besetzung dieses Postens, der befristete Vertrag

     einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin in einen unbefristeten Vertrag

     umgewandelt, obwohl die vom Dienststellenausschuss genehmigte

     KandidatInnenreihung andere Personen in den Dreiervorschlag aufgenommen

     hat?