2545/J XXI.GP
Eingelangt am: 06. 06. 2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer
betreffend Gehaltshöhe Museums - und NB - Direktoren
Die österreichische Nationalbibliothek wird mit 1.1.2002 in die Vollrechtsfähigkeit
entlassen, das kunsthistorische Museum ist seit 1. 1.2001 in diesem Status. Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Welches Gehalt wird die Direktorin der Nationalbibliothek sowohl aus dem
ordentlichen Budget des Bundes als auch aus den Budget der Nationalbibliothek
erhalten?
2. Trifft es zu, dass das Jahreseinkommen gesamt 4,2 Mio. öS ausmacht?
3. Trifft es zu, dass aus dem Budget Ihres Ressorts 100.000 öS pro Monat bezahlt
werden?
4. Trifft es zu, dass aus den Budget der Nationalbibliothek ab Vollrechtsfähigkeit
weitere 200.000 bezahlt werden?
5. Welches Gehalt erhält der Direktor des Kunsthistorische Museum sowohl aus
dem ordentlichen Budget des Bundes als auch aus den Budget des Museums
seit Vollrechtsfähigkeit
6. Trifft es zu, dass mit 1.1.2001 eine Erhöhung um 34.000 pro Monat
stattgefunden hat?
7. Wie hoch ist der als Sachaufwand für die überlassenen MitarbeiterInnen
ausgewiesene Personalaufwand für ihre KabinettsmitarbeiterInnen?
8. Wieso wurde, nach der Ausschreibung für einen Dienstposten V 1 im
Theatermuseum, statt einer Besetzung dieses Postens, der befristete Vertrag
einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin in einen unbefristeten Vertrag
umgewandelt, obwohl die vom Dienststellenausschuss genehmigte
KandidatInnenreihung andere Personen in den Dreiervorschlag aufgenommen
hat?