2546/J XXI.GP
Eingelangt am: 06. 06. 2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer
betreffend Aktuelle Entwicklungen in der Albertina
In der Albertina befinden sich 4 - 5 % des Weltbestandes an Meisterwerken der graphischen Kunst
Die Generalsanierung und Erweiterung der Albertina ist daher ein engagiertes Projekt von grosser
kultureller Bedeutung und soll 2002 abgeschlossen sein. Die Kosten für die Generalsanierung der
Albertina werden ohne die voraussichtlichen Teuerungen mit 1,2 Millionen ATS angesetzt.
Vom Finanzminister sind jedenfalls 680 Millionen ATS zugesagt. In der Öffentlichkeit ist in den
letzten Monaten der Eindruck entstanden, die Baumassnahmen verliefen schleppend und es könnte
mit der Finanzierung kein Auslangen gefunden werden. Größtmögliche Transparenz der Entscheidungen
ist daher einzufordern. Nicht zuletzt handelt es sich um die Vergabe öffentlicher Mittel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Generalisierung der Älbertina?
2. Ist die Finanzierung des Projektes Steinmayer/Mascher - Studiengebäude und Tiefspeicher -
gesichert bzw. wurden dafür Sponsoren gefunden?
3. Falls nein, was gedenken sie für die Fertigstellung zu unternehmen, wurde doch von Bundesseite
ausschließlich der Rohbau finanziert?
4. Falls ja, wann werden die Gebäude Wissenschaftern und Besuchern zur Verfügung stehen?
5. Trifft es zu, dass das Bauprojekt - Studiengebäude/Tiefspeicher - nur in Form des Studiengebäudes
fertiggestellt wird und, dass es keine Budgetierung für die Fertigstellung des Tiefspeicher gibt?
6. Trifft es zu, dass eine zusätzliche Ausstellungshalle in der Bastei durch Finanzmittel des Bundes
gesichert sind, nicht aber Fertigstellung und Ausstattung des Tiefspeichers?
7. Ist es richtig, dass dadurch die konservatorisch und sicherheitstechnisch kritische Situation, die
durch örtliche Trennung von Sammlung (sie befindet sich im Tiefspeicher der Nationalbibliothek)
und Studiengebäude (dieses wurde für Studiensäle, Restaurierungsabteilung und Bibliothek
geplant), wissenschaftlich prolongiert wird?
8. Trifft es zu, dass unter diesen Umständen, der, in der Museumsordnung § 3.1 angeführte Auftrag,
der Bewahrung der Sammlung unter optimalen technischen, konservatorischen und räumlichen
Bedingungen, in absehbarer Zeit nicht gewährleistet ist?
9. Ist die Vermietung von Räumlichkeiten geplant?
10. Welche Bauabschnitte sind genau mit den vom Finanzminister zugesagten über 680 Millionen
Schilling finanziert und welche nicht?
11. Welche Bauabschnitte sind durch Sponsorengelder zu finanzieren? Für welche davon wurde
bereits Sponsoren gefunden?
12. Sollte die Finanzierung durch Sponsoren nicht gelingen, wird der Bund die fehlenden Geldmittel
aufbringen bzw. wurden bereits weitere Mittel aus dem Bundesbudget zugesagt?
13. Wenn ja, innerhalb welcher Zeitspanne?
14. Wie ist bis zur Fertigstellung des Neubaukomplexes sie technische, konservatorische und räumlich
Sicherheit der Kunstwerke garantiert gewährleistet?
15. Aufgrund welcher sachlicher Basis wurde der Bescheid des Bundesdenkmalamt, der die
Zerstörung des historischen Kernstückes der Albertina verhindert, aufgehoben? Welche Umstände
veranlassten das Ministerium diesen Bescheid des BDA aufzuheben?
16. Sind alle in der Museumsordnung angeführten Organisationseinheiten nut fachlich kompetenten
Personen besetzt? (Vgl. Museumsordnung §5 und §7(2)5?
17. Wenn ja, mit welchen? Wenn nein, aus welchem Grund sind nicht alle Organisationseinheiten
besetzt?
18. Hat sich seit dem Amtsantritt des Geschäftsführers der Gesamtpersonalstand verändert? Wenn ja,
in welchen Zahlen und in welchen Bereichen?
19. Welche Forschungsprojekte wurden seit der Ausgliederung Anfang 2000 von Dr. Schröder
genehmigt? Wenn ja, welche personellen, budgetären und Sachmittel wurden den Kuratoren zur
Verfügung gestellt?
20. Mit welcher Firma/Person ist der Bereich Rechnungswesen und Finanzen besetzt?
21. Wer haftet für die dem Geschäftsführer der Albertina überlassenen Sammlungen?
22. Um welchen Umfang in Zahlen handelt es sich bei diesen Sammlungen?
23. Im welcher Höhe wurde der Versicherungswert der Sammlungen angesetzt?
24. Mit welchen Versicherungsanstalten wurden die Verträge abgeschlossen?
25. Gibt es einen detailgenaue Dokumentation der Sammlungen und beinhaltet der
Überlassungsvertrag eine solche?
26. Ist in diesem Zusammenhang eine Revision der Sammlungen geplant?
27. Wie weit ist das seit 1999 vom Ihrem Ministerium geförderte Digitalisierungsprojekt
fortgeschritten (in Zahlen) und welche Teile der Sammlungen schließt dieses ein? Wie groß ist der
Umfang der bereits digitalisierten Objekte?
28. Wie groß sind die noch nicht digital erfassten Bereiche?
29. Wird die digitale Gesamterfassung der Sammlung verfolgt? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Zum Überlassungsvertrag
30. In welcher Höhe und auf welchen Unterlagen basierend wurde der Versicherungswert der
Sammlung angesetzt?
31. Welche Unterlagen liegen den Versicherungsverträgen zu Grunde?
32. Wer entscheidet über die konservatorische Sicherheit der Kunstwerke?
33. Welches Kontrollorgan ist, neben dem für wirtschaftliche Belange tätigen Kuratorium, für
sachliche/inhaltliche Angelegenheiten zuständig?