2550/J XXI.GP

Eingelangt am: 06.06.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lapp

und Genossen

an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Einzahlung des Studienbeitrages

 

Der Nationalrat hat im Dezember 2000 mit den Stimmen der Regierungsparteien FPÖ und

ÖVP entgegen den zahlreichen Einwänden von Experten und Interessenvertretungen

beschlossen, ab dem Wintersemester 2001/2002 Studiengebühren einzuheben. Am unsozialen

und bildungspolitisch rückschrittlichen Charakter dieser Studienverhinderungssteuer hat sich

bis heute nichts geändert. Durch die Studiengebühren wird auch an der Qualität der

Studienbedingungen nichts verbessert. Die Studenten dürfen mehr bezahlen ohne eine bessere

Leistung zu bekommen.

 

Neben dieser grundsätzlichen Schikane dürften nun auch rein abwicklungstechnisch -

bürokratische Hindernisse auf die Studierenden zukommen. Da die Studiengebühren erstmals

für das Wintersemester 2001/2002 entrichtet werden müssen, bekommen die Studentinnen

und Studenten, die bereits inskribiert sind, während des Sommersemesters 2001 einen

Zahlschein zugeschickt.

 

Laut unseren Informationen empfiehlt die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) den

Studierenden, diesen Zahlschein für die Studiengebühren unbedingt gut aufzubewahren, da es

keinen Ersatz gebe. Dieser Zahlschein sei die einzige Möglichkeit, das Studium fortzusetzen,

und die Studenten würden also selbst das administrative Risiko tragen. Das entspricht in

keinster Weise einer dienstleistungsfreundlichen Verwaltung.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Stimmt es, dass es für den zugeschickten Zahlschein für die Einzahlung der

      Studiengebühren keinen Ersatz gibt, dass dieser Zahlschein also tatsächlich die einzige

      Möglichkeit ist, das Studium fortzusetzen?

 

2.   Wenn ja (in Bezug auf Frage 1), wie wird diese restriktive Handhabung der

      Zahlscheinverwendung begründet?

 

3.   Wenn ja (in Bezug auf Frage 1), wie können Sie ausschließen, dass Zahlscheine nicht

      auf dem Postwege verloren gehen und welche Garantien können Sie geben, damit die

      betroffenen Studierenden nicht unschuldig zum Handkuss kommen?

 

4.   Wenn ja (in Bezug auf Frage 1), was ist zu tun, falls Zahlscheine durch höhere Gewalt

      verloren gehen oder unbrauchbar werden?

5.   Wenn nein (in Bezug auf Frage 1), warum wurde die Österreichische

      Hochschülerschaft dann offensichtlich falsch informiert, und von wem wurde die ÖH

      falsch informiert?

 

6.   Wenn nein (in Bezug auf Frage 1), wie ist die bürokratisch-technische Abwicklung der

      Bezahlung der Studiengebühren bei Verlust des Zahlscheines tatsächlich geregelt?

 

7.   Wenn nein (in Bezug auf Frage 1), mit welchem zusätzlichen Verwaltungsaufwand ist

      zu rechnen, z.B. Ersatzzahlscheine auszustellen und erneut zuzuschicken, vermehrt

      Anfragen und Anrufe von Studierenden entgegenzunehmen und zu bearbeiten, die die

      Zahlscheine verloren oder gar nicht bekommen haben, etc.?

 

8.   Welche Vorkehrungen sind für den Fall getroffen und welche Konsequenzen für die

      Studierenden hat es, falls innerhalb der Kredit- und Bankinstitute Fehler wie

      Falschbuchungen, Falschüberweisungen, Verzögerungen etc. passieren bzw. falls eine

      Studentin/ein Student einen falschen Geldbetrag überweist?

 

9.   Unter Einrechnung aller potentiell möglichen Fehler, Pannen, Irrtümer (von

       Studierenden, Post, Banken etc.) und deren nachträglicher Behebung, wie hoch

       werden die Kosten für diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand pro Jahr sein?