2550/J XXI.GP
Eingelangt am: 06.06.2001
der Abgeordneten Lapp
und Genossen
an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Einzahlung des Studienbeitrages
Der Nationalrat hat im Dezember 2000 mit den Stimmen der Regierungsparteien FPÖ und
ÖVP entgegen den zahlreichen Einwänden von Experten und Interessenvertretungen
beschlossen, ab dem Wintersemester 2001/2002 Studiengebühren einzuheben. Am unsozialen
und bildungspolitisch rückschrittlichen Charakter dieser Studienverhinderungssteuer hat sich
bis heute nichts geändert. Durch die Studiengebühren wird auch an der Qualität der
Studienbedingungen nichts verbessert. Die Studenten dürfen mehr bezahlen ohne eine bessere
Leistung zu bekommen.
Neben dieser grundsätzlichen Schikane dürften nun auch rein abwicklungstechnisch -
bürokratische Hindernisse auf die Studierenden zukommen. Da die Studiengebühren erstmals
für das Wintersemester 2001/2002 entrichtet werden müssen, bekommen die Studentinnen
und Studenten, die bereits inskribiert sind, während des Sommersemesters 2001 einen
Zahlschein zugeschickt.
Laut unseren Informationen empfiehlt die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) den
Studierenden, diesen Zahlschein für die Studiengebühren unbedingt gut aufzubewahren, da es
keinen Ersatz gebe. Dieser Zahlschein sei die einzige Möglichkeit, das Studium fortzusetzen,
und die Studenten würden also selbst das administrative Risiko tragen. Das entspricht in
keinster Weise einer dienstleistungsfreundlichen Verwaltung.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Stimmt es, dass es für den zugeschickten Zahlschein für die Einzahlung der
Studiengebühren keinen Ersatz gibt, dass dieser Zahlschein also tatsächlich die einzige
Möglichkeit ist, das Studium fortzusetzen?
2. Wenn ja (in Bezug auf Frage 1), wie wird diese restriktive Handhabung der
Zahlscheinverwendung begründet?
3. Wenn ja (in Bezug auf Frage 1), wie können Sie ausschließen, dass Zahlscheine nicht
auf dem Postwege verloren gehen und welche Garantien können Sie geben, damit die
betroffenen Studierenden nicht unschuldig zum Handkuss kommen?
4. Wenn ja (in Bezug auf Frage 1), was ist zu tun, falls Zahlscheine durch höhere Gewalt
verloren gehen
oder unbrauchbar werden?
5. Wenn nein (in Bezug auf Frage 1), warum wurde die Österreichische
Hochschülerschaft dann offensichtlich falsch informiert, und von wem wurde die ÖH
falsch informiert?
6. Wenn nein (in Bezug auf Frage 1), wie ist die bürokratisch-technische Abwicklung der
Bezahlung der Studiengebühren bei Verlust des Zahlscheines tatsächlich geregelt?
7. Wenn nein (in Bezug auf Frage 1), mit welchem zusätzlichen Verwaltungsaufwand ist
zu rechnen, z.B. Ersatzzahlscheine auszustellen und erneut zuzuschicken, vermehrt
Anfragen und Anrufe von Studierenden entgegenzunehmen und zu bearbeiten, die die
Zahlscheine verloren oder gar nicht bekommen haben, etc.?
8. Welche Vorkehrungen sind für den Fall getroffen und welche Konsequenzen für die
Studierenden hat es, falls innerhalb der Kredit- und Bankinstitute Fehler wie
Falschbuchungen, Falschüberweisungen, Verzögerungen etc. passieren bzw. falls eine
Studentin/ein Student einen falschen Geldbetrag überweist?
9. Unter Einrechnung aller potentiell möglichen Fehler, Pannen, Irrtümer (von
Studierenden, Post, Banken etc.) und deren nachträglicher Behebung, wie hoch
werden die Kosten für diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand pro Jahr sein?