2553/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.06.2001
der Abgeordneten Eder
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die Ruhestandsproblematik der Flugverkehrsleiter und der Berufspiloten
Am 19. April 2000 hat sich die Gewerkschaftsvertretung der Flugverkehrsleiter und der
Berufspiloten an die damalige Bundesministerin gewandt, um eine Lösung ihres
Ruhestandsproblems, welches durch die Änderungen im ASVG entstand, zu besprechen.
Auch alle Nationalratsabgeordneten wurden mit der Materie schriftlich vertraut gemacht.
Mit Ihrer Vorgängerin kam kein Termin zustande.
Seit Ihrer Ministerschaft gab es drei Gespräche, die allerdings zu keinem Ergebnis, auch nicht
ansatzweise, geführt haben.
Weltweit gehen Flugverkehrsleiter und Berufspiloten zwischen dem 53. Und 60. Lebensjahr
in Pension. Die Lizenzen werden über das 60. Lebensjahr hinaus - aus Gründen der Sicherheit
- nicht verlängert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Sind Sie bereit, eine Änderung für die Berufsgruppen der Flugverkehrsleiter und der
Berufspiloten im Rahmen des ASVG vorzusehen?
2. Bis wann werden Sie einen diesbezüglichen Vorschlag dem Nationalrat vorlegen?