2553/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.06.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Eder

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend die Ruhestandsproblematik der Flugverkehrsleiter und der Berufspiloten

 

 

 

Am 19. April 2000 hat sich die Gewerkschaftsvertretung der Flugverkehrsleiter und der

Berufspiloten an die damalige Bundesministerin gewandt, um eine Lösung ihres

Ruhestandsproblems, welches durch die Änderungen im ASVG entstand, zu besprechen.

Auch alle Nationalratsabgeordneten wurden mit der Materie schriftlich vertraut gemacht.

Mit Ihrer Vorgängerin kam kein Termin zustande.

Seit Ihrer Ministerschaft gab es drei Gespräche, die allerdings zu keinem Ergebnis, auch nicht

ansatzweise, geführt haben.

Weltweit gehen Flugverkehrsleiter und Berufspiloten zwischen dem 53. Und 60. Lebensjahr

in Pension. Die Lizenzen werden über das 60. Lebensjahr hinaus - aus Gründen der Sicherheit

- nicht verlängert.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Sind Sie bereit, eine Änderung für die Berufsgruppen der Flugverkehrsleiter und der

    Berufspiloten im Rahmen des ASVG vorzusehen?

 

2. Bis wann werden Sie einen diesbezüglichen Vorschlag dem Nationalrat vorlegen?