2555/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.06.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der

Klärschlammrichtline

 

 

Anfang April hat die Europäische Kommission beschlossen, ein zweites Mahnschreiben an

Österreich zu richten, da Österreich die Klärschlammrichtlinie nicht umgesetzt hat. Die

Klärschlammrichtlinie (Richtlinie 86/278/EWG des Rates über den Schutz der Umwelt und

insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft) hätte

Österreich seit dem Tag seines Beitritts, d.h. seit dem 1. Jänner 1995 einhalten müssen.

 

Tatsächlich liegt wiederum ein eklatantes Versagen der Bundesländer vor, welche für die

Umsetzung der Klärschlammrichtlinie verantwortlich sind. So hat z.B. das Bundesland

Salzburg die Richtlinie immer noch nicht umgesetzt und entsprechen die Vorschriften anderer

Bundesländer nicht den Anforderungen der Richtlinie. Dies gilt besonders für das Bundesland

Kärnten, trotz der damit einhergehenden Gefährdung der Böden und der Konsumenten. So

existiert z. B. kein Verbot der Verwendung von Klärschlämmen in Kärnten für die

Ausbringung auf Böden, auf denen Gemüse angebaut wird. Auch gibt es in Kärnten keine

Untersagung der Verwendung von Klärschlamm, wenn die Schwermetallkonzentrationen in

den Böden zu hoch ist.

 

Nach den Problemen mit der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien (Natura 2000 - Gebiete)

kündigt sich jetzt durch Nichtumsetzung der EU - Klärschlammrichtlinie durch die

Bundesländer ein neues Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen des Umweltschutzes an.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -  und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Seit wann liegen Mahnschreiben der EU - Kommission wegen Nichtumsetzung der

    Klärschlammrichtlinie in Österreich auf?

 

2. Was haben Sie getan, um eine Umsetzung der Klärschlammrichtlinie nicht zuletzt

     zum Schutz der österreichischen Konsumenten und der Aufrechterhaltung des

     Marketing - Gedankens „Feinkostladen Österreich“ voranzutreiben?

 

3. Was werden Sie jetzt tun, um zu verhindern, dass die EU - Kommission den Fall

     endgültig vor den Europäischen Gerichtshof bringt?

 

4. Bis wann, glauben Sie, dass eine EU - konforme Umsetzung der

     Klärschlammrichtlinie in Österreich möglich sein wird?

 

5. Wie beurteilen Sie den Marketingschaden für landwirtschaftliche Produkte in

     Österreich in der Europäischen Union im Rahmen des laufenden

     Vertragsverletzungsverfahrens?