2555/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.06.2001
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der
Klärschlammrichtline
Anfang April hat die Europäische Kommission beschlossen, ein zweites Mahnschreiben an
Österreich zu richten, da Österreich die Klärschlammrichtlinie nicht umgesetzt hat. Die
Klärschlammrichtlinie (Richtlinie 86/278/EWG des Rates über den Schutz der Umwelt und
insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft) hätte
Österreich seit dem Tag seines Beitritts, d.h. seit dem 1. Jänner 1995 einhalten müssen.
Tatsächlich liegt wiederum ein eklatantes Versagen der Bundesländer vor, welche für die
Umsetzung der Klärschlammrichtlinie verantwortlich sind. So hat z.B. das Bundesland
Salzburg die Richtlinie immer noch nicht umgesetzt und entsprechen die Vorschriften anderer
Bundesländer nicht den Anforderungen der Richtlinie. Dies gilt besonders für das Bundesland
Kärnten, trotz der damit einhergehenden Gefährdung der Böden und der Konsumenten. So
existiert z. B. kein Verbot der Verwendung von Klärschlämmen in Kärnten für die
Ausbringung auf Böden, auf denen Gemüse angebaut wird. Auch gibt es in Kärnten keine
Untersagung der Verwendung von Klärschlamm, wenn die Schwermetallkonzentrationen in
den Böden zu hoch ist.
Nach den Problemen mit der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien (Natura 2000 - Gebiete)
kündigt sich jetzt durch Nichtumsetzung der EU - Klärschlammrichtlinie durch die
Bundesländer ein neues
Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen des Umweltschutzes an.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Seit wann liegen Mahnschreiben der EU - Kommission wegen Nichtumsetzung der
Klärschlammrichtlinie in Österreich auf?
2. Was haben Sie getan, um eine Umsetzung der Klärschlammrichtlinie nicht zuletzt
zum Schutz der österreichischen Konsumenten und der Aufrechterhaltung des
Marketing - Gedankens „Feinkostladen Österreich“ voranzutreiben?
3. Was werden Sie jetzt tun, um zu verhindern, dass die EU - Kommission den Fall
endgültig vor den Europäischen Gerichtshof bringt?
4. Bis wann, glauben Sie, dass eine EU - konforme Umsetzung der
Klärschlammrichtlinie in Österreich möglich sein wird?
5. Wie beurteilen Sie den Marketingschaden für landwirtschaftliche Produkte in
Österreich in der Europäischen Union im Rahmen des laufenden
Vertragsverletzungsverfahrens?