2559/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.06.2001
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Arbeitsbedingungen im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW
Im Personenbeförderungsgewerbe herrscht eine besonders ausgeprägte
Konkurrenzsituation zwischen den einzelnen Akteuren am Markt.
Auslastung der Fahrzeuge einerseits, das Preisniveau auf der anderen Seite
sind dabei u.a. Lenkungselemente im wirtschaftlichen Kampf der einzelnen
Unternehmen. Zugleich herrscht gerade in stark verkehrfrequentierten
Zeiten ein besonderer
Druck auf Lenker. Vor allem aber stellt die Sicherheit der Fahrgäste ein
zusätzliches Kriterium dar.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Welches ist das Höchstausmaß der Einsatzzeiten für unselbständig
Beschäftigte Fahrer innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden
a) im Taxigewerbe?
b) im Mietwagengewerbe?
2. Wie lauten die Vorschriften für Pausen bzw. Ruhezeiten innerhalb
von 24 Stunden für unselbständig beschäftigte Fahrer
a) im Taxigewerbe?
b) im Mietwagengewerbe?
3. Gibt es für diese Berufsgruppe Sonderbestimmungen für die
Wochenendruhe?
Wenn ja, wie lauten diese?
4. Gibt es für diese Berufsgruppe Sonderbestimmungen für die Zeit
zwischen 20 Uhr und 6 Uhr?
Wenn ja, wie lauten diese?
5. Welche besonderen Vorschriften im Bereich des ANSCHG treffen auf
diese Berufsgruppe zu?
6. Wann wurden zuletzt Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltungen
der
gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitszeiten und ANSCHG
durchgeführt?
7. Wie viele Unternehmungen mit wie vielen Beschäftigten wurden an
welchen Standorten überprüft?