2561/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.06.2001
Der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend geplante Änderungen der Gewerbeordnung
Die überwiegende Mehrheit der TabaktrafikantInnen weisen eine Invalidität von mindestens 50 %
auf. Grundlage dafür ist das Tabakmonopolgesetz 1996. Rund 1/3 dieser TrafikantInnen sind
schwer behinderte Menschen, denen es durch die Schutzstellung des Einzelhandels mit Tabakwaren
möglich ist, sich selbst den Lebensunterhalt zu verdienen.
Nunmehr wurden einerseits die Bedingungen des Vorbezuges der Briefmarken einerseits erschwert
und andererseits die Provision von 7 % auf 2 % reduziert.
Darüber hinaus hat die Glückspielmonopolverwaltung zwar grundsätzlich besondere
Betreibergruppen der Tabakverschleißgeschäfte zu bevorzugen, kann jedoch aufgrund des
Geschäftslokales, der Lage usw. keine Bewilligungen für Lotto - Toto Annahmestellen erteilen.
Nunmehr gibt es auch noch Befürchtungen. dass die Gewerbeordnung dahingehend abgeändert
werden soll, dass auch der Kleinhandel mit Tabakwaren für den Lebensmittelhandel und das
persönliche Dienstleistungsgewerbe geöffnet werden soll und Tankstellenshops hinsichtlich der
Preisgestaltung mit Trafiken gleichgestellt werden sollten.
Falls es tatsächlich zu diesen Regelungen kommen sollte, fürchten die TrafikantInnen um den
Erhalt ihrer Existenz und eine ähnlich negative Entwicklung wie in der
Lebensmittelnahversorgung. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die überwiegende Zahl der
TrafikantInnen auf den geschützten Bereich angewiesen sind, um so überhaupt einen Beruf
ausüben zu können.
Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende
Anfrage:
1. Ist eine Novelle der Gewerbeordnung in dem Sinn geplant, dass auch der
Lebensmittelhandel generell künftig den Einzelhandel mit Tabakwaren betreiben kann?
2. Ist eine Novelle der Gewerbeordnung in dem Sinn geplant. dass auch persönliche
Dienstleistungsgewerbe generell künftig den Einzelhandel mit Tabakwaren betreiben
können?
3. Ist eine Novelle der Gewerbeordnung in dem Sinn geplant. dass Tankstellen künftig den
Einzelhandel mit Tabakwaren zu Trafikpreisen betreiben können?
4. Sind Sie der Meinung. dass die Integration von Menschen mit Behinderungen in das
Erwerbsleben sinnvoll ist?
5. Vertreten Sie die Auffassung, dass auf einen geschützten Bereich. der in der
überwiegenden Mehrzahl der Integration von Menschen mit Behinderungen in das
Erwerbsleben dient verzichtet werden kann?
6. Wie groß ist die durchschnittliche Verkaufsfläche in Trafiken?
7. Bedingt die Eingeschränktheit der Verkaufsflächen faktisch auch eine Einschränkung des
Warenangebotes?