2564/J XXI.GP
Eingelangt am: 07. 06. 2001
ANFRAGE
Der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend geplante Änderungen des Öffnungszeitengesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und der
Gewerbeordnung
Mit Schreiben vom 5.April 2001 wurde ein Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das
Öffnungszeitengesetz, das Arbeitsruhegesetz und die Gewerbeordnung geändert in die
Begutachtung ausgesendet. Die zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen sind größtenteils
total ablehnend. Es werden verfassungsrechtliche Bedenken, vermehrte Kosten für die öffentliche
Hand, arbeitnehmerInnenfeindliche Arbeitzeitbedingungen, Unvereinbarkeit von Beruf und
Familie, aber auch Wettbewerbsnachteile für die Nahversorgung als Gründe für die Ablehnung
angeführt. So heißt es beispielsweise in einer Stellungnahme des Amtes der Steiermärkischen
Landesregierung:
"Das Land Steiermark lehnt - in Übereinstimmung mit den Interessensvertretungen der
Arbeitnehmer und Arbeitgeber - die im übermittelten Entwurf vorgesehene Liberalisierung
und Ausweitung der Öffnungszeiten und die damit verbundenen Gesetzesänderungen ab.
Diese würden nämlich einerseits zu einer eklatanten Verschlechterung der Schutzinteressen
der Arbeitnehmer (Probleme für Familien und Alleinerziehende bei der Kinderbetreuung,
Abbau von Vollzeitarbeitsplätzen zu Teilzeitarbeitsplätzen mit damit verbundenem
Einkommensverlust, niedrigerem Lebensstandard und somit verminderter Kaufkraft) und
andererseits zu einer Gefährdung der Nahversorgung (vor allem auch für alte und immobile
Menschen), die die Funktionsfähigkeit der Stadt - und Ortskerne gewährleistet, führen.
Profitieren würden nur - auf Grund ihres größeren Personalstandes - die Großbetriebe.
während Klein - und Mittelbetriebe und letztlich auch deren Arbeitnehmer infolge des durch
de beabsichtigten Gesetzesänderungen bedingten starken Kaufkraftabflusses, was in weiterer
Folge auch mit dem Verlust von Arbeitsplätzen verbunden ist. die Leidtragenden wären."
Das Land Kärnten hingegen hat in seiner Stellungnahme die Situation der ArbeitnehmerInnen
überhaupt nicht berücksichtigt, sondern stellt im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit der
begutachtenden Stellen fest:
"Aus Landessicht ist gegen die Liberalisierungsbestrebungen im Öffnungszeitenrecht grundsätzlich
kein Einwand vorzubringen.“
Die bisher schriftlich vorliegenden Stellungnahmen der anderen Bundesländer, das sind -Wien,
Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Salzburg - sind alle ablehnend.
Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und
Generationen folgende
Anfrage:
1. Der ÖGB bezieht sich in seiner Stellungnahme auf eine 1998 im Auftrag des
Wirtschaftsministeriums erstellte Studie. welche die Anfang 1997 neue
Öffnungszeitenregelung analysiert hat und dabei auch die Verschlechterung für
Beschäftigte im Handel aufzeigt.
Dabei wird festgestellt, dass 34 % der unselbständig Beschäftigten die gesetzliche Freizeit
am Samstag verweigert wurde.
Ebenso erhielten 24 % der Beschäftigten die kollektivvertraglichen vereinbarten Zuschläge
nicht. Im Handel sind überproportional Frauen beschäftigt.
Was wird seitens ihres Ressorts im Aufgabenbereich der Gleichbehandlung getan um die
Einhaltung der derzeit geltenden gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen
für
die Beschäftigten im Handel sicherzustellen?
2. Welche Maßnahmen haben sie seitens des Ressorts gesetzt um die Nahversorgung für
Menschen mit Mobilitätshindernissen sicherzustellen?
3. Welche Begleitmaßnahmen wären bei einer weiteren Liberalisierung der
Ladenöffnungszeiten notwendig um überhaupt noch den Beruf mit einem Familienleben
vereinbaren zu können?
4. Im Handel ist es zu einem sprunghaften Anstieg an geringfügiger Beschäftigung
gekommen. Welche Maßnahmen werden sie seitens des Ressorts einleiten um die
zumindest arbeitgeberseitigen Entfälle an Sozialversicherungsbeiträgen
(Pensionsersicherung und Krankenversicherung) aufzufangen?
5. Wie beurteilen sie hinsichtlich der Beitragseinnahmen im Bereich der Sozialversicherung
die steigende Tendenz zu Teilzeitarbeit im Handel?
6. Wie werden bei der vorgesehenen weiteren Deregulierung der Öffnungszeiten
Konsumenten über die jeweiligen Offenhaltezeiten informiert?
7. Gibt es neue Bedarfsumfragen hinsichtlich der Zufriedenheit mit den Öffnungszeiten bei
den Konsumenten aus dem Jahr 2000?
Wenn ja? An wen wurde der Auftrag vergeben und wie lauten die Ergebnisse?