2564/J XXI.GP

Eingelangt am: 07. 06. 2001

 

                                                               ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend geplante Änderungen des Öffnungszeitengesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und der

Gewerbeordnung

 

 

Mit Schreiben vom 5.April 2001 wurde ein Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das

Öffnungszeitengesetz, das Arbeitsruhegesetz und die Gewerbeordnung geändert in die

Begutachtung ausgesendet. Die zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen sind größtenteils

total ablehnend. Es werden verfassungsrechtliche Bedenken, vermehrte Kosten für die öffentliche

Hand, arbeitnehmerInnenfeindliche Arbeitzeitbedingungen, Unvereinbarkeit von Beruf und

Familie, aber auch Wettbewerbsnachteile für die Nahversorgung als Gründe für die Ablehnung

angeführt. So heißt es beispielsweise in einer Stellungnahme des Amtes der Steiermärkischen

Landesregierung:

 

"Das Land Steiermark lehnt - in Übereinstimmung mit den Interessensvertretungen der

Arbeitnehmer und Arbeitgeber - die im übermittelten Entwurf vorgesehene Liberalisierung

und Ausweitung der Öffnungszeiten und die damit verbundenen Gesetzesänderungen ab.

Diese würden nämlich einerseits zu einer eklatanten Verschlechterung der Schutzinteressen

der Arbeitnehmer (Probleme für Familien und Alleinerziehende bei der Kinderbetreuung,

Abbau von Vollzeitarbeitsplätzen zu Teilzeitarbeitsplätzen mit damit verbundenem

Einkommensverlust, niedrigerem Lebensstandard und somit verminderter Kaufkraft) und

andererseits zu einer Gefährdung der Nahversorgung (vor allem auch für alte und immobile

Menschen), die die Funktionsfähigkeit der Stadt - und Ortskerne gewährleistet, führen.

Profitieren würden nur - auf Grund ihres größeren Personalstandes -  die Großbetriebe.

während Klein - und Mittelbetriebe und letztlich auch deren Arbeitnehmer infolge des durch

de beabsichtigten Gesetzesänderungen bedingten starken Kaufkraftabflusses, was in weiterer

Folge auch mit dem Verlust von Arbeitsplätzen verbunden ist. die Leidtragenden wären."

 

Das Land Kärnten hingegen hat in seiner Stellungnahme die Situation der ArbeitnehmerInnen

überhaupt nicht berücksichtigt, sondern stellt im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit der

begutachtenden Stellen fest:

"Aus Landessicht ist gegen die Liberalisierungsbestrebungen im Öffnungszeitenrecht grundsätzlich

kein Einwand vorzubringen.“

Die bisher schriftlich vorliegenden Stellungnahmen der anderen Bundesländer, das sind -Wien,

Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Salzburg - sind alle ablehnend.

 

Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und

Generationen folgende

 

                                                                              Anfrage:

 

          1.  Der ÖGB bezieht sich in seiner Stellungnahme auf eine 1998 im Auftrag des

                Wirtschaftsministeriums erstellte Studie. welche die Anfang 1997 neue

                Öffnungszeitenregelung analysiert hat und dabei auch die Verschlechterung für

                Beschäftigte im Handel aufzeigt.

                Dabei wird festgestellt, dass 34 % der unselbständig Beschäftigten die gesetzliche Freizeit

                am Samstag verweigert wurde.

                Ebenso erhielten 24 % der Beschäftigten die kollektivvertraglichen vereinbarten Zuschläge

                nicht. Im Handel sind überproportional Frauen beschäftigt.

                Was wird seitens ihres Ressorts im Aufgabenbereich der Gleichbehandlung getan um die

                Einhaltung der derzeit geltenden gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen

                für die Beschäftigten im Handel sicherzustellen?

           2.  Welche Maßnahmen haben sie seitens des Ressorts gesetzt um die Nahversorgung für

                  Menschen mit Mobilitätshindernissen sicherzustellen?

 

           3.  Welche Begleitmaßnahmen wären bei einer weiteren Liberalisierung der

                  Ladenöffnungszeiten notwendig um überhaupt noch den Beruf mit einem Familienleben

                  vereinbaren zu können?

 

          4.   Im Handel ist es zu einem sprunghaften Anstieg an geringfügiger Beschäftigung

                  gekommen. Welche Maßnahmen werden sie seitens des Ressorts einleiten um die

                 zumindest arbeitgeberseitigen Entfälle an Sozialversicherungsbeiträgen

                 (Pensionsersicherung und Krankenversicherung) aufzufangen?

 

          5.  Wie beurteilen sie hinsichtlich der Beitragseinnahmen im Bereich der Sozialversicherung

                 die steigende Tendenz zu Teilzeitarbeit im Handel?

 

          6.  Wie werden bei der vorgesehenen weiteren Deregulierung der Öffnungszeiten

                 Konsumenten über die jeweiligen Offenhaltezeiten informiert?

 

          7.  Gibt es neue Bedarfsumfragen hinsichtlich der Zufriedenheit mit den Öffnungszeiten bei

                 den Konsumenten aus dem Jahr 2000?

                 Wenn ja? An wen wurde der Auftrag vergeben und wie lauten die Ergebnisse?