2569/J XXI.GP

Eingelangt am:07.06.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr,

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Autobahnfallen ab 22 Uhr

 

In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt auf bestimmten Autobahnen statt der 130 km/h ein

Tempolimit von 110 km/h. Immer wieder werden Kraftfahrer auf teils völlig leeren

Autobahnen mit Tempo 130 km/h gnadenlos abkassiert.

 

Auf der A8 Innkreisautobahn, A9 Pyhrnautobahn, A 10 Tauernautobahn, A 12 Inntalautobahn,

A 13 Brennerautobahn und A 14 Rheintalautobahn gilt angeblich zur „Sicherheit des Verkehrs

und zur Fernhaltung von Lärm und Schadstoffen“ zwischen 22 Uhr und 5 Uhr für die Lenker

von Autobussen ein Tempolimit von 90 km/h und für Lenker aller übrigen Kraftfahrzeuge ein

Tempolimit von 110 km/h, Für LKW über 7,5 Tonnen gilt (mit Ausnahmen) auf allen Straßen

Österreichs ein Fahrverbot, ausgenommen sind lärmarme LKW, die 60 km/h fahren dürfen.

 

Viele Autofahrer sind verärgert über den Umstand, dass die Verkehrszeichen, die auf das 110

km/h Nachttempolimit hinweisen, nur am Beginn der betroffenen Autobahn beziehungsweise

bei den Grenzübergängen angebracht sind, jedoch entlang des gesamten Streckenverl aufs

überhaupt keine weiteren Informationen zu finden sind.

 

Die Autofahrerorganisation ARBÖ fordert die Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen, die

auf das geltende Nachttempolimit hinweisen. Diese gehören entlang der betroffenen

Autobahnen in regelmäßigen Abständen in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr durch beleuchtete

und somit für jedermann sichtbare Geschwindigkeitstafeln angezeigt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

 

 

1. Ist es richtig, dass bei der A8 Innkreisautobahn, A9 Pyhrnautobahn, A10 Tauernautobahn,

    A 12 Inntalautobahn, A 13 Brennerautobahn und A 14 Rheintalautobahn die

    Verkehrszeichen, die auf das Nachttempolimit hinweisen, nur am Beginn der betroffenen

    Autobahn beziehungsweise bei den Grenzübergängen angebracht sind, jedoch entlang des

    gesamten Streckenverlaufs keine weitere Hinweise auf das Nachttempolimit zu finden

    sind?

 

2. Falls ja, sollen die Kraftfahrer in eine Falle gelockt und abkassiert werden?

 

3. Werden Sie veranlassen, dass künftig zusätzliche Verkehrszeichen, die auf das geltende

    Nachttempolimit hinweisen, aufgestellt werden?

    Falls ja, bei welchen Autobahnen und an welchen Stellen?

    Falls nein, warum nicht?

 

4. Sind Tempolimits zu verkehrsarmen Zeiten - insbesonders in den Nachtstunden -

    tatsächlich zielführend, wenn die Faktoren Sicherheit, Schadstoffe, Lärm aber auch

    Flüssigkeit des Verkehrs einbezogen werden?