2569/J XXI.GP
Eingelangt am:07.06.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr,
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Autobahnfallen ab 22 Uhr
In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt auf bestimmten Autobahnen statt der 130 km/h ein
Tempolimit von 110 km/h. Immer wieder werden Kraftfahrer auf teils völlig leeren
Autobahnen mit Tempo 130 km/h gnadenlos abkassiert.
Auf der A8 Innkreisautobahn, A9 Pyhrnautobahn, A 10 Tauernautobahn, A 12 Inntalautobahn,
A 13 Brennerautobahn und A 14 Rheintalautobahn gilt angeblich zur „Sicherheit des Verkehrs
und zur Fernhaltung von Lärm und Schadstoffen“ zwischen 22 Uhr und 5 Uhr für die Lenker
von Autobussen ein Tempolimit von 90 km/h und für Lenker aller übrigen Kraftfahrzeuge ein
Tempolimit von 110 km/h, Für LKW über 7,5 Tonnen gilt (mit Ausnahmen) auf allen Straßen
Österreichs ein Fahrverbot, ausgenommen sind lärmarme LKW, die 60 km/h fahren dürfen.
Viele Autofahrer sind verärgert über den Umstand, dass die Verkehrszeichen, die auf das 110
km/h Nachttempolimit hinweisen, nur am Beginn der betroffenen Autobahn beziehungsweise
bei den Grenzübergängen angebracht sind, jedoch entlang des gesamten Streckenverl aufs
überhaupt keine weiteren Informationen zu finden sind.
Die Autofahrerorganisation ARBÖ fordert die Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen, die
auf das geltende Nachttempolimit hinweisen. Diese gehören entlang der betroffenen
Autobahnen in regelmäßigen Abständen in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr durch beleuchtete
und somit für jedermann sichtbare Geschwindigkeitstafeln angezeigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, dass bei der A8 Innkreisautobahn, A9 Pyhrnautobahn, A10 Tauernautobahn,
A 12 Inntalautobahn, A 13 Brennerautobahn und A 14 Rheintalautobahn die
Verkehrszeichen, die auf das Nachttempolimit hinweisen, nur am Beginn der betroffenen
Autobahn beziehungsweise bei den Grenzübergängen angebracht sind, jedoch entlang des
gesamten Streckenverlaufs keine weitere Hinweise auf das Nachttempolimit zu finden
sind?
2. Falls ja, sollen die Kraftfahrer in eine Falle gelockt und abkassiert werden?
3. Werden Sie veranlassen, dass künftig zusätzliche Verkehrszeichen, die auf das geltende
Nachttempolimit hinweisen, aufgestellt werden?
Falls ja, bei welchen Autobahnen und an welchen Stellen?
Falls nein, warum nicht?
4. Sind Tempolimits zu verkehrsarmen Zeiten - insbesonders in den Nachtstunden -
tatsächlich zielführend, wenn die Faktoren Sicherheit, Schadstoffe, Lärm aber auch
Flüssigkeit des Verkehrs einbezogen werden?