2585/J XXI.GP

Eingelangt am:21.06.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter, Mag. Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Die Frau, die der Welt misstraut“

 

 

Im Format 24/01 wird ausführlich über einen neuen Skandal im Ministerium Forstinger

berichtet:

So beschäftige Forstinger den Linzer Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lauß als persönlichen

Berater, ohne dass diese Beratungsleistung öffentlich ausgeschrieben wurde.

 

Nach Angaben von Gesprächspartnern von Lauß verfüge dieser über keinerlei Kenntnisse im

Verkehrsrecht und der Verkehrspolitik; dafür bestehe aber ein Naheverhältnis zu Forstinger,

da beide bei Gmunden in Oberösterreich beheimatet sind und sich von früher kennen.

 

Dieser rechtlich bedenkliche, den SteuerzahlerInnen gegenüber verantwortungslose Schritt

wird mit der Begründung von Forstinger argumentiert, dass der Bereich Verkehr in ihrem

Ressort über keine Rechtsabteilung verfüge. Auch hier wird die Öffentlichkeit bewusst

angelogen, da der Homepage von BMVIT entnommen werden kann, dass sowohl eine

Abteilung für allgemeine Rechtsangelegenheiten eingerichtet ist. Daneben bestehen

Abteilungen für Luftfahrtrecht; Legistik Straßenverkehr; Legistik Kraftfahrrecht;

Führerscheinrecht; Rechts - und Amtshilfeabkommen; Legistische, rechtliche und

internationale Angelegenheiten der Eisenbahnen; Grundsätzliche, rechtliche und

internationale Angelegenheiten der Verkehrsverbünde; Rechtliche Angelegenheiten der

Schifffahrt; Legistik - ASFINAG; eine eigene Abteilung Rechtsberatung der Sektion

Verkehr; Rechtliche Angelegenheiten der Telekommunikation; Rechts - und

Verwaltungsangelegenheiten Innovation und Technologie.

Obwohl der Rechnungshof auf die Verschwendung von Steuermitteln beim Abschluss von

Arbeitsleihverträgen hingewiesen hat, schloss seit Beginn dieses Jahres Forstinger weitere 6

Arbeitsleihverträge ab. Nun muss man weiters staunend und entrüstet zur Kenntnis nehmen,

dass ein noch verschwenderischer Weg der Bundesministerin gewählt wurde, sich beraten zu

lassen: Nämlich die Beschäftigung von Rechtsanwälten als sicherlich teuerste Variante für die

SteuerzahlerInnen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wieviele JuristInnen sind im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

    Technologie beschäftigt?

 

2. Wieviele JuristInnen sind im Bereich Verkehr in Ihrem Ministerium beschäftigt?

 

3. Über welche Spezialkenntnisse verfügen diese JuristInnen nicht, wodurch es für Sie

     notwendig wurde, einen in Angelegenheiten der Verkehrspolitik und des

     Verkehrsrechts unerfahrenen Anwalt zu beschäftigen?

 

4. Welche Kenntnisse des Rechtsanwaltes Dr. Lauß waren entscheidend, um diesen

    ohne Ausschreibung mit dieser bedeutsamen Materie zu betrauen?

 

5. Wie erfolgte die Anbahnung dieses Auftrages im Detail?

 

6. Gab es Interventionen von FP - Abgeordneten, Dr. Lauß mit dieser Angelegenheit zu

     betrauen?

 

7. Welche interne Stelle Ihres Ressorts bereitete die Geschäftsanbahnung vor und

    fertigte die schriftliche Beauftragung aus?

 

8. Haben Sie mit dieser Vergabe die Innenrevision befasst?

 

9. Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Vergaben sind nach den internen Vergaberichtlinien und der ÖNORM A

      2050 in Ihrem Ressort auszuschreiben und durch die Innenrevision zu prüfen?

 

11. Stimmt der Zeitungsbericht, dass die Vergabe an Lauß nicht ausgeschrieben wurde?

 

12. Wenn ja, warum wurde nicht ausgeschrieben?

 

13. Wie lautet der Auftrag an Lauß im Detail?

 

14. Auf welcher Basis werden die Leistungen Lauß an Ihr Ressort abgerechnet

      (Rechtsanwaltstarifgesetzt, Pauschalvereinbarung, Stundenhonorar)?

 

15. Sollte die Abrechnung des Vertrages mit Lauß nach dem RATG erfolgen, wie hoch

      sind die von Ihnen mit dem Auftragnehmer vereinbarten (üblichen) Abschläge?

 

16. Handelt es sich dabei um einen Werkvertrag, der keine persönliche

      Leistungserbringung durch den Rechtsanwalt Lauß vorschreibt, sodass diese

      Aufgaben auch die KanzleimitarbeiterInnen bzw. Substituten erbracht werden

      könnte?

 

17. Welche konkreten Leistungen hat Lauß in Ihrem Auftrag bisher im Detail (gegliedert

      nach Datum und Stunden) erbracht?

 

18. Wie werden Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers an Sie herangetragen (schriftliche

      Form, mündliche Berichterstattung, Exegese)?

 

19. Wie überprüfen Sie im Einzelfall die Qualität der erbrachten Leistung und deren

      Übereinstimmung mit dem Auftrag?

 

20. Welche Zahlungen Ihres Ressorts für welche Leistungen erfolgten im Detail

      aufgegliedert an Lauß aus diesem Auftrag bisher?

 

21. Gibt es neben diesem Beratungsauftrag (diesen Beratungs aufträgen) weitere

       Vertragsbeziehungen zwischen Ihrem Ressort und Rechtsanwalt Lauß bzw.

       möglichen Partnern dieses Rechtsanwaltes?

22. Ist Finanzminister Mag. Grasser über diese Vorgangsweise informiert und hat er

      dieser Vorgangsweise zugestimmt?

 

23. Ist Bundeskanzler Dr. Schüssel über diese Vorgangsweise informiert und hat er

      dieser Vorgangsweise zugestimmt?

 

24. Ist Ihnen bekannt, dass auch andere Regierungsmitglieder diese Form der

      persönlichen Beratung durch Rechtsanwälte der Heranziehung von rechtskundigen

      Beamten des jeweiligen Ressorts vorziehen?

 

25. Welche Budgetpost im BFG 2001 wird für die Bezahlung dieser Art der persönlichen

      Beratung durch Rechtsanwälte herangezogen, die ja bei Ihren Vorgängern nicht

      bekannt war?

 

26. Wie hoch ist diese dotiert?

 

27. Wie ist die Situation im BFG 2002?