2585/J XXI.GP
Eingelangt am:21.06.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter, Mag. Maier
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Die Frau, die der Welt misstraut“
Im Format 24/01 wird ausführlich über einen neuen Skandal im Ministerium Forstinger
berichtet:
So beschäftige Forstinger den Linzer Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lauß als persönlichen
Berater, ohne dass diese Beratungsleistung öffentlich ausgeschrieben wurde.
Nach Angaben von Gesprächspartnern von Lauß verfüge dieser über keinerlei Kenntnisse im
Verkehrsrecht und der Verkehrspolitik; dafür bestehe aber ein Naheverhältnis zu Forstinger,
da beide bei Gmunden in Oberösterreich beheimatet sind und sich von früher kennen.
Dieser rechtlich bedenkliche, den SteuerzahlerInnen gegenüber verantwortungslose Schritt
wird mit der Begründung von Forstinger argumentiert, dass der Bereich Verkehr in ihrem
Ressort über keine Rechtsabteilung verfüge. Auch hier wird die Öffentlichkeit bewusst
angelogen, da der Homepage von BMVIT entnommen werden kann, dass sowohl eine
Abteilung für allgemeine Rechtsangelegenheiten eingerichtet ist. Daneben bestehen
Abteilungen für Luftfahrtrecht; Legistik Straßenverkehr; Legistik Kraftfahrrecht;
Führerscheinrecht; Rechts - und Amtshilfeabkommen; Legistische, rechtliche und
internationale Angelegenheiten der Eisenbahnen; Grundsätzliche, rechtliche und
internationale Angelegenheiten der Verkehrsverbünde; Rechtliche Angelegenheiten der
Schifffahrt; Legistik - ASFINAG; eine eigene Abteilung Rechtsberatung der Sektion
Verkehr; Rechtliche Angelegenheiten der Telekommunikation; Rechts - und
Verwaltungsangelegenheiten Innovation und
Technologie.
Obwohl der Rechnungshof auf die Verschwendung von Steuermitteln beim Abschluss von
Arbeitsleihverträgen hingewiesen hat, schloss seit Beginn dieses Jahres Forstinger weitere 6
Arbeitsleihverträge ab. Nun muss man weiters staunend und entrüstet zur Kenntnis nehmen,
dass ein noch verschwenderischer Weg der Bundesministerin gewählt wurde, sich beraten zu
lassen: Nämlich die Beschäftigung von Rechtsanwälten als sicherlich teuerste Variante für die
SteuerzahlerInnen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele JuristInnen sind im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie beschäftigt?
2. Wieviele JuristInnen sind im Bereich Verkehr in Ihrem Ministerium beschäftigt?
3. Über welche Spezialkenntnisse verfügen diese JuristInnen nicht, wodurch es für Sie
notwendig wurde, einen in Angelegenheiten der Verkehrspolitik und des
Verkehrsrechts unerfahrenen Anwalt zu beschäftigen?
4. Welche Kenntnisse des Rechtsanwaltes Dr. Lauß waren entscheidend, um diesen
ohne Ausschreibung mit dieser bedeutsamen Materie zu betrauen?
5. Wie erfolgte die Anbahnung dieses Auftrages im Detail?
6. Gab es Interventionen von FP - Abgeordneten, Dr. Lauß mit dieser Angelegenheit zu
betrauen?
7. Welche interne Stelle Ihres Ressorts bereitete die Geschäftsanbahnung vor und
fertigte die schriftliche Beauftragung aus?
8. Haben Sie mit dieser Vergabe die Innenrevision befasst?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Welche Vergaben sind nach den internen Vergaberichtlinien und der ÖNORM A
2050 in Ihrem Ressort auszuschreiben und durch die Innenrevision zu prüfen?
11. Stimmt der Zeitungsbericht, dass die Vergabe an Lauß nicht ausgeschrieben wurde?
12. Wenn ja, warum wurde nicht ausgeschrieben?
13. Wie lautet der Auftrag an Lauß im Detail?
14. Auf welcher Basis werden die Leistungen Lauß an Ihr Ressort abgerechnet
(Rechtsanwaltstarifgesetzt, Pauschalvereinbarung, Stundenhonorar)?
15. Sollte die Abrechnung des Vertrages mit Lauß nach dem RATG erfolgen, wie hoch
sind die von Ihnen mit dem Auftragnehmer vereinbarten (üblichen) Abschläge?
16. Handelt es sich dabei um einen Werkvertrag, der keine persönliche
Leistungserbringung durch den Rechtsanwalt Lauß vorschreibt, sodass diese
Aufgaben auch die KanzleimitarbeiterInnen bzw. Substituten erbracht werden
könnte?
17. Welche konkreten Leistungen hat Lauß in Ihrem Auftrag bisher im Detail (gegliedert
nach Datum und Stunden) erbracht?
18. Wie werden Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers an Sie herangetragen (schriftliche
Form, mündliche Berichterstattung, Exegese)?
19. Wie überprüfen Sie im Einzelfall die Qualität der erbrachten Leistung und deren
Übereinstimmung mit dem Auftrag?
20. Welche Zahlungen Ihres Ressorts für welche Leistungen erfolgten im Detail
aufgegliedert an Lauß aus diesem Auftrag bisher?
21. Gibt es neben diesem Beratungsauftrag (diesen Beratungs aufträgen) weitere
Vertragsbeziehungen zwischen Ihrem Ressort und Rechtsanwalt Lauß bzw.
möglichen Partnern dieses Rechtsanwaltes?
22. Ist Finanzminister Mag. Grasser über diese Vorgangsweise informiert und hat er
dieser Vorgangsweise zugestimmt?
23. Ist Bundeskanzler Dr. Schüssel über diese Vorgangsweise informiert und hat er
dieser Vorgangsweise zugestimmt?
24. Ist Ihnen bekannt, dass auch andere Regierungsmitglieder diese Form der
persönlichen Beratung durch Rechtsanwälte der Heranziehung von rechtskundigen
Beamten des jeweiligen Ressorts vorziehen?
25. Welche Budgetpost im BFG 2001 wird für die Bezahlung dieser Art der persönlichen
Beratung durch Rechtsanwälte herangezogen, die ja bei Ihren Vorgängern nicht
bekannt war?
26. Wie hoch ist diese dotiert?
27. Wie ist die Situation im BFG 2002?