2587/J XXI.GP

Eingelangt am:21.06.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dietachmayr

und Genossinnen

an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Millionenhonorar für Linzer Anwalt

 

Laut Format Nr. 24 vom 11. Juni 2001 haben Sie den Linzer Juristen Wolfgang Lauß

ohne Ausschreibung zum Leiter einer „Arbeitsgruppe Lkw - Maut“ ernannt.

Rechtsanwalt Lauß soll mit Ihnen bereits vor seiner Bestellung bekannt gewesen sein.

 

Nach den Richtlinien der EU muss aber jeder öffentliche Auftrag, der einen Schwellenwert von

200 000 Euro (ca. 2,8 Mio Schilling) überschreitet, ausgeschrieben werden.

Rechtsanwalt Lauß soll inzwischen Honorare in Millionenhöhe aus seiner Tätigkeit lukriert haben.

Die Lkw - Maut - Gruppe soll für ein Jahr mit zehn Millionen Schilling dotiert sein, davon fünf

Millionen für die Rechtsberatung.

Die Bestellung eines Rechtsanwaltes wird damit begründet, dass das Verkehrsministerium über

keine eigene Rechtsabteilung verfügt.

 

Dass ein eigener Rechtsanwalt für Ihr Ministerium nicht billig sein kann, zeigt alleine schon der

Umstand, dass das Honorar eines Wiener Advokaten, der vom Verkehrsministerium vergangenes

Jahr zum Thema ‚,vollelektronische Maut“ herangezogen wurde, für ein einziges Hearing 704.294

Schilling und 35 Groschen betragen haben soll.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Ist es richtig, dass nach den Richtlinien der EU jeder öffentliche Auftrag, der einen

    Schwellenwert von 200.000 Euro überschreitet, ausgeschrieben werden muss?

 

2. Ist es richtig, dass Rechtsanwalt Lauß unter Verletzung der Richtlinien der EU über die

    Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen bestellt wurde?

    a) Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie persönlich aus diesem unzulässigen Vorgang?

     b) Falls ja, welche Auswirkung hat die Aufdeckung dieses unzulässigen Verhaltens auf die

     Bestellung von Rechtsanwalt Lauß?

     c) War für die Bestellung von Rechtsanwalt Lauß ausschlaggebend, dass Sie mit ihm schon vor

    seiner Bestellung bekannt gewesen sind?

 

3. Hat Rechtsanwalt Lauß als Experte für Europarecht die Richtlinie der EU über die

     Ausschreibung verletzt und sich damit unrechtmäi3ig ein Honorar in Millionenhöhe aus dem

     Verkehrsministerium gesichert?

 

4. Welche konkrete Aufgabe hat Rechtsanwalt Lauß für das Verkehrsministerium zu erfüllen?

 

5. Wie hoch sind die bisher angefallenen Honorare von Rechtsanwalt Lauß?

 

6. Für welchen Zeitraum wurde Herr Lauß bestellt?

 

7. Wie hoch ist der Gesamtbetrag, den Rechtsanwalt Lauß bis zur Beendigung seiner Aufgabe für

    Ihr Ministerium erhalten wird?

 

8. Ist es richtig, dass sich das Honorar für einen Wiener Advokaten, der vom Verkehrsministerium

    vergangenes Jahr zum Thema ,,vollelektronische Maut“ herangezogen wurde, für ein einziges

    Hearing auf 704.294 Schilling und 35 Groschen belief?

    a) Falls ja, wie ist der Name dieses Rechtsanwaltes?

    b) Welches Ergebnis hat das Hearing ergeben?

 

9. Ist es richtig, dass Sie auf einen Rechtsanwalt angewiesen sind, weil Ihr Ministerium über keine

    eigene Rechtsabteilung verfügt?

 

    a) Falls ja, werden Sie künftig in Ihrem Ministerium eine eigene Rechtsabteilung einrichten?