2588/J XXI.GP

Eingelangt am:22.06.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Geldgeschenke durch den Finanzminister“

 

Im Zuge der Gedenkfeiern an die Kärntner Volkabstimmung vom 10. Oktober 1920

wurde bekannt, dass von Ihrer Seite dafür eine "Volksabstimmungs - Spende in der

Höhe von 55 Millionen Schilling an das Bundesland Kärnten beschlossen wurde. In

einem kürzlich an alle Kärntner Haushalte versendeten Brief jubelte der

Landeshauptmann von Kärnten wie er die vom Bund „herausgerissenen“ Gelder für

„nachhaltig belebende arbeitsmarkt - und kulturpolitische Maßnahmen“ auf

Gemeinden südlich von Klagenfurt verteilen wird. Aus den ausgewählten Projekten

lässt sich der og. Ansatz jedoch nur sehr schwer nachzuvollziehen.

 

Die unterzeichneten Abgeordnetenrichten daher an den Bundesminister für

Finanzen nachstehende Anfrage:

 

1. Wurde der oben erwähnte Brief an Kärntner Haushalte über diese

    "Volksabstimmungs - Spende“ finanziert?

 

2. Ist die Höhe der sog. "Volksabstimmungs - Spende“ von 55 Millionen Schilling

    korrekt? Wenn nein, wie hoch war sie tatsächlich?

 

3. Wie lautet Ihre Begründung für die Vergabe dieser "Volksabstimmungs - Spende“?

 

4. Gibt es für die Vergabe solcher „Spenden“ gesetzliche Richtlinien oder interne

    Kriterien in Ihrem Ressort (über die Höhe, Antrags - und Prüfungsverfahren etc.)?

    Wenn ja, wo sind diese festgelegt und wie lauten diese?

 

5. Gab es für diese „Spende“ einen Ministerratsbeschluss?

    Wenn nein, warum nicht?

 

6. Gibt es in Ihrem Ministerium einen eigenen Budgetposten für die Verteilung

    solcher „Spenden“? Wenn ja, wie hoch war dieser dotiert im Jahr 1999 und 2000?

    Wie hoch ist dieser dotiert für das Jahr 2001? Wenn nein, aus welcher

    Budgetposition wird die "Volksabstimmungs - Spende“ an das Bundesland Kärnten

    finanziert?

 

7. Haben Sie bei der Vergabe der ,,Volksabstimmungs-Spende“ an das Bundesland

    Kärnten irgendwelche Vorgaben bzw. Auflagen erteilt, wie diese zu verwenden

    ist?

    Wenn ja, welche und wie überprüfen Sie ob diese auch eingehalten werden bzw.

    wurden?

    Wenn nein, weshalb nicht?

8. Sind ihnen die vom Land Kärnten ausgewählten Projekte - welche in den Genuss

    von Geldern dieser "Volksabstimmungs - Spende“ kommen - und die Ihnen

    zuerkannten Gelder bekannt?

    Wenn ja, Welche Projekte wurden mit welcher Höhe bedacht?

 

9. Welche ähnlichen Projekte oder Ereignisse in anderen Bundesländern hat das

    BMF im Jahre 1999 und 2000 mit einer „Spende“ unterstützt (Auflistung nach

    Bundesland, Grund und Höhe)?

 

10. Welche ähnlichen Projekte oder Ereignisse in anderen Bundesländern haben Sie

      im Jahre 2001 bereits mit einer derartigen „Spende“ unterstützt (Auflistung nach

      Grund und Höhe)?

 

11. Haben jemals andere Bundesländer seit 1970 jemals eine „Spende“ aus

      vergleichbarem Anlass erhalten? Wenn ja, welche, wann und in welchem

      Umfang?