2597/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.6.2001
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend parteipolitisch motivierte Verschleuderung von Bundesvermögen am
Beispiel des Flughafens Klagenfurt
Nach mehrmonatigen Vorbereitungen wurde der zu Jahresbeginn angekündigte
Verkauf der Bundesanteile an der Flughafen Klagenfurt Betriebsgesellschaft
Medienberichten zufolge nun vollzogen. Dabei wurde dem Land Kärnten ein
regelrechter Schnäppchentarif zugestanden. Trotz der offiziell verbreiteten
Bewertung des 60 - Prozent - Bundesanteils mit 138 Mio Schilling wurde der
Bundesanteil dem Land für nur 70 Mio Schilling, also die Hälfte, überlassen.
Während unter der derzeitigen Regierung von der Unfallrentenbesteuerung bis zur
Schließung öffentlicher Einrichtungen außerhalb der Ballungsräume in vielen
Bereichen und Regionen der Sparstift regiert, wird anderswo ohne jegliche inhaltliche
oder terminliche Not Volksvermögen in erheblichem Ausmaß verschleudert. Das
Flughafengeschenk des Finanzministers an die Landsleute und Parteifreunde in
Kärnten ist ein weiteres krasses Beispiel für die außer mit parteipolitischen oder
nepotistischen Motiven nicht zu rechtfertigende Entwertung öffentlichen Eigentums
durch die derzeitige Bundesregierung und insbesondere ihre FPÖ-Mitglieder.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist die unter anderem von Ihnen bei einem Pressegespräch am 3.2.2001 in
Klagenfurt und von LH Haider am 11.6.2001 anläßlich der
Vereinbarungsunterzeichnung erwähnte Bewertung des Flughafens Klagenfurt
mit 230 Mio Schilling korrekt?
2. Auf welchen Untersuchungen, Studien etc. beruht diese Bewertung? Wir
ersuchen um detaillierte Anführung von Titel, Autorenschaft, Vergabe - bzw.
Auftragsdatum, Auftragssumme sowie Abgabedatum.
3. Auf welchen Fakten und Zahlen beruht Ihre in diesem Zusammenhang zur
Rechtfertigung am 3.2.2001 getätigte Aussage „Kärnten ist von den früheren
Regionen stark vernachlässigt worden“?
4. Auf welchen Fakten und Zahlen und insbesondere Kennziffern beruht Ihre in
diesem Zusammenhang zur Rechtfertigung am 3.2.2001 getätigte Behauptung,
daß derart hohe zusätzliche Aufwendungen für Kärnten „aufgrund der Kennziffern
zu verantworten‘‘
seien?
5. Wie lautet die Vereinbarung zwischen Bund und Land Kärnten zur
Anteilsübertragung, die Sie am 11.6.2001 unterzeichnet haben?
6. Ist die Aussage des Kärntner Finanzlandesrats, wonach es sich bei diesem Deal
um „einen freundlichen Akt gegenüber Kärnten‘‘ Ihrerseits handle, zutreffend?
7. Ist es zutreffend, daß Sie MedienvertreterInnen gegenüber den niedrigen
Verkaufspreis mit dem Verbleib in öffentlichem Besitz rechtfertigten?
8. Ist es - nachdem Sie den niedrigen Verkaufspreis mit der Auflage zur 49% -
Privatisierung der Kärntner Anteile binnen fünf Jahren rechtfertigten - zutreffend,
daß Privatisierungsvorgaben bei Bundesvermögenswerten deren Wert auf die
Hälfte reduzieren?
9. Welche konkreten Absichten zum Verkauf des Flughafens Klagenfurt über die
ÖIAG, z.B. an Konkurrenten, gab es bis zur Entscheidung des Verkaufs an das
Land Kärnten?
10. Teilen Sie die Ansicht, daß ein Verkauf von schwach frequentierten
Verkehrsflughäfen an Konkurrenten bzw. deren Betriebsgesellschaften zu ihrer
Stillegung führt oder führen könnte, und auf welchen konkreten
Entscheidungsgrundlagen - Studien, Gutachten etc. - zu österreichischen oder
anderen Regionalflughäfen beruht Ihre Ansicht?
11. Welche Käuferschichten/ - gruppen welcher Provinienz hatten bzw. haben Sie als
Hintergrund für die 49% - Privatisierungsverpflichtung des nun billig an Kärnten
verkauften Anteils im Auge?
12. Welcher Kaufpreis wäre durch eine Privatisierung des nun an Kärnten verkauften
Bundesanteils durch den Bund zu erzielen gewesen und auf welchen Grundlagen
- Studien, Gutachten etc. - beruht Ihre Zahlenangabe?
13. Werden derartige Abläufe des mittelbaren Vermögenstransfers vom Bund an die
Länder als Instrument in den kommenden Finanzausgleich Aufnahme finden?
14. Wie weit sind die Absichten, die Bundesanteile an den übrigen
Bundesländerflughäfen abzugeben, bereits gediehen, und welche Bewertungen
aufgrund welcher Untersuchungen, Studien etc. liegen dazu jeweils vor? Wir
ersuchen um detaillierte Anführung von Titel, Autorenschaft, Vergabe - bzw.
Auftragsdatum, Auftragssumme sowie Abgabedatum.