2598/J XXI.GP

Eingelangt am: 26.6.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Dipl. - Ing. Kummerer

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend des Zustandes der Wasserversorgung bäuerlicher Betriebe in

Österreich

 

In der Fachzeitschrift ‚,Ernährung/Nutrition“ Nr.2/2001 findet sich ein

schockierender Bericht über den Zustand der Wasserversorgung bäuerlicher im

Osten Österreichs (L. Pilbacher und R. Pfleger, Bundesanstalt für

Milchwirtschaft). Auf Nitrat - und Pestizidbelastungen wurde dabei allerdings

nicht untersucht!

 

Viele Quell - und Grundwassergebiete sind in Österreich belastet. Die

Landwirtschaft sowie Gewerbe und Tourismus gelten als Hauptverursacher dieser

Wasserkontaminationen (beispielsweise Schwermetalle, Pestizide, Nitrat,

Bakterien). Die Qualität von hochwertigen Wasser ist aber die Voraussetzung für

jede einwandfreie Lebensmittelverarbeitung und - produktion.

 

Daher sind regelmäßige Kontrollen notwendig, damit eine gesundheitlich

einwandfreie Qualität von derartigen privaten Wasserversorgungsanlagen gesichert

ist. Die Milchhygieneverordnung sollte auch für eine regelmäßige Kontrolle des

Wassers sorgen.

 

Rund 85 Prozent der Bevölkerung werden durch rund 6.000 öffentliche

Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasser versorgt. 1,1 bis 1,2 Mio. Menschen

werden durch eigene Hausbrunnen oder Quellen mit Wasser versorgt.

 

Trinkwasser ist - das steht außer Streit - das wichtigste Lebensmittel für den

Menschen.

 

„Die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser ist eine

Grundvoraussetzung für alle Betriebe, die Lebensmittel in irgendeiner Form in

Verkehr setzen. Dieser Tatsache wird durch den Gesetzgeber in verschiedenen

Hygienevorschriften Rechnung getragen. Eine dieser Verordnungen, die auch im

umfangreichen Maß die Versorgung der bäuerlichen Betriebe mit einwandfreiem

Trinkwasser beeinflusst, stellt die österreichische Milchhygieneverordnung

(MHVO) dar. Darin werden unter anderem auch die Voraussetzungen für die

Qualität des verwendeten Wassers sowohl von Be - und Verarbeitungsbetrieben,

von reinen Erzeugerbetrieben als auch von solchen Betrieben festgelegt, die ihre

Milch ausschließlich an einen Be- und Verarbeitungsbetrieb abliefern.“

 

Die Ergebnisse dieser Studie (Zeitraum: Jänner 1994 bis August 2000) werden von

den Verfassern wie folgt zusammengefasst:

„641 Wasserproben von Wasserversorgungsanlagen in bäuerlichen Betrieben wurden

im Zeitraum Jänner 1994 bis August 200 mikrobiologisch analysiert, dabei erfolgte bei

237 Proben nur eine bakteriologische Kurzkontrolle (nur Escherichia coli und andere

coliforme Bakterien), bei 404 Proben wurde eine bakteriologische Standardanalyse

entsprechend der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen

Gebrauch‘ (BGBl. II 235/1998) durchgeführt. Dabei entsprachen nur 36 Proben (15,19

Prozent) bzw. 103 Proben (25,49 Prozent) den bakteriologischen Anforderungen für

Trinkwasser. Bei 100 Proben (42,19 Prozent) bzw. 122 Proben (30,20 Prozent) wurde

zumindest ein Beanstandungsgrund festgestellt. 101 Proben (42,63 Proben) bzw. 179

Proben (44,31 Proben) waren bakteriologisch so stark kontaminiert (beide Parameter

der bakteriologischen Kurzkontrolle positiv bzw. zumindest drei

Beanstandungsgründe), dass das Wasser der betreffenden Wasserversorgungsanlagen

als nicht genusstauglich zu bewerten war.

 

 

 

keine

Beanstandungen

starke

 

Beanstandungen

 

Beanstandungen

Bakteriologische

36

100

101

Kurzkontrolle

(15,19 %)

(42,19 %)

(42,62 %)

Bakteriologische

103

122

179

Standardanalyse

(25,49%)

(30,20%)

(44,31%)

Aufstellung der Analysenergebnisse (alle Analysen)

 

 

 

 

Sulfitreduzierende

 

 

nur

Clostridien und

 

keine Beanstandung

sufitreduzierende

Pseudomonas

 

 

Clostridien

aeruginosa

Erweiterte

 

 

 

bakteriologische

20

5

2

Wasseruntersuchung

(74,07 %)

(18,52 %)

(7,41 %)

Aufstellung der Analysenergebnisse (Erweiterungsanalysen)

 

Weiters in dieser Studie:

„Über eine Million Menschen in Österreich - etwa 15 Prozent der

Gesamtbevölkerung - gewinnen ihr Wasser aus Hausbrunnen oder Quellen. In

abgelegenen Gebieten sind die Hausbrunnen und Quellen oft die einzige

Möglichkeit der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Durch die örtliche

Struktur der bäuerlichen Betriebe, besonders im Osten Österreichs, sind natürlich

auch viele Betriebe auf eigene Wasserversorgungsanlagen angewiesen; in

Niederösterreich etwa erfolgt die Wasserversorgung von etwa 22 Prozent der

Bevölkerung aus Einzelwasserversorgungsanlagen. Grundsätzlich ist Österreich

aufgrund seiner günstigen geografischen Lage in der erfreulichen Situation, über

ausreichende Trinkwasserreserven (Quellwasser und Grundwasser) zu verfügen.

Diese erfreuliche Situation wird aber durch den hohen Prozentsatz der zu

beanstandenden Wasserversorgungsanlagen getrübt, wobei besonders der sehr

hohe Prozentsatz der Mehrfachbeanstandungen (zirka 45 Prozent) bedenklich

stimmt.“

 

Damit ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches und

gesundheitliches Risiko für die Bauern selbst sowie auch für KonsumentInnen.

Vollzugs - und Kontrolldefizite sowie fehlende Maßnahmen nach dem WRG

werden wieder einmal deutlich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1. Sind Ihnen die Ergebnisse dieser Untersuchungen der Bundesanstalt für

    Milchwirtschaft bekannt?

 

2. Gegen welche gesetzlichen - insbes. Lebensmittelrechtliche - Bestimmungen

    wurde aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse verstoßen?

 

3. Welche Maßnahmen können Sie aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse

    ergreifen?

 

4. Wurden bzw. werden Sanierungsmaßnahmen bei diesen Hausbrunnen etc.

    vorgeschrieben? Wenn nein weshalb nicht? Wenn ja, bei welchen?

 

5. Welche Maßnahmen nach der Milchhygiene - Verordnung werden bzw. wurden

    aufgrund dieses Berichtes ergriffen?

 

6. Worin sehen Sie die Ursachen der durch diese Untersuchungen festgestellten

    miserablen Wassersituation auf vielen bäuerlichen Betrieben?

 

7. Worin sehen Sie - aufgrund dieser Ergebnisse - die größten Probleme für die

    betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe?

 

8. Wie teilen sich die vorliegenden Ergebnisse dieser Untersuchungen auf die

    einzelnen Bundesländer in Ostösterreich auf (ersuche um Auflistung auf

    Bundesländer und Gemeinden)?

 

9. Wie viele bäuerliche Betriebe beziehen in Österreich ihre Wasserversorgung

    aus eigenen Wasserversorgungsanlagen (z.B. Quellen, Hausbrunnen), (ersuche

    um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

10. Wie viele bäuerlichen Betriebe, die Lebensmittel erzeugen bzw. in Verkehr

      setzen, werden durch eigene Wasserversorgungsanlagen (z.B. Quellen und

      Hausbrunnen) versorgt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen

      Bundesländer und Gemeinden)?

 

10.1. Wie viele dieser bäuerlichen Betriebe führen einen sogenannten

          „Ab - Hof - Verkauf‘ durch?

 

10.2. Wie viele dieser bäuerlichen Betriebe sind von der

          Kanalanschlussverpflichtung ausgenommen?

 

11. Wie viele bäuerliche Betriebe in Österreich die Lebensmittel herstellen bzw. in

      Verkehr setzen sind an öffentliche Wasserversorger (z.B.

      Wassergenossenschaften) angeschlossen (Ersuche um Aufschlüsselung auf die

      einzelnen Bundesländer)?

12. Gibt es für bäuerliche Betriebe nach dem WRG oder anderen Materien eine

       Bewilligungspflicht, wenn nicht von öffentlichen Wasserversorgern

       stammendes Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt oder

       verwendet wird?

 

13. Welche gesetzlichen Vorschriften - insbesondere auch Hygienevorschriften -

      regeln die Versorgung mit hygienisch einwandfreien Trinkwasser für

      landwirtschaftliche Betriebe, die Lebensmittel erzeugen bzw. in Verkehr

      bringen?

 

14. Wer ist jeweils für deren Vollzug und für eine effiziente Kontrolle zuständig?

 

15. Wie viele Kontrollorgane sind dafür in Österreich tätig (ersuche um

      Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

16. Wie viele behördlichen Kontrollen wurden 1996, 1997, 1998, 1999 und 2000

      in Österreich hinsichtlich der Wasserqualität bei bäuerlichen Betrieben

      durchgeführt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

17. Zu welchem Ergebnissen führten diese Kontrollen (ersuche um

      Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

18. Welche Maßnahmen (Sanktionen und Auflagen) wurden aufgrund dieser

      Kontrollen durch die zuständigen Behörden veranlasst?

 

19. Wie viele behördlichen Kontrollen sind für 2001 geplant?

 

20. Werden Sie in Österreich eine flächendeckende Überprüfung aller eigenen

      Wasserversorgungsanlagen - insbesondere für bäuerliche Betriebe -

      veranlassen?

      Wenn nein, warum nicht?

 

21. Sehen Sie aus Ihrer Sicht die Notwendigkeit ein Sanierungsprogramm für

      eigene Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen etc) zu erarbeiten?

      Wenn nein, warum nicht?

 

22. Sehen Sie aus Ihrer Sicht aufgrund dieser Ergebnisse die Notwendigkeit das

       Wasserrechtsgesetz zu novellieren?

 

23. Welche Maßnahmen werden Sie im Sinne des Vorsorgeprinzips für eine

      ökologische Wasserbewirtschaftung treffen?