2612/J XXI.GP
Eingelangt am: 02.07.2001
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Verkehrslösung im Ennstal
Die 1990 verordnete Trasse der damaligen B146 Ennstal Straße im Bereich
Stainach - Liezen ist gemäß früheren FP - Verkehrsministern und regionalen FP -
Abgeordneten rechtlich nicht durchsetzbar. Zugleich gibt es im Ennstal ungelöste
Herausforderungen aus verkehrs - und regionalpolitischer Sicht. In dieser Situation
haben hohe steirische Landespolitiker im Herbst 2000 Bereitschaft zu einem neuen
Anlauf zur Konfliktlösung geäußert. Im darauf folgenden regionalen
Verständigungsprozeß wurden sowohl alternative Möglichkeiten einer Realisierung
der nunmehrigen B320 als auch eine Erweiterung des räumlichen Horizonts
zumindest bis zur steirisch - salzburgischen Landesgrenze überlegt. Dabei ist die
Möglichkeit einer „Umweltmediation“ aufgetaucht, die - bei Sicherstellung korrekter
Ausgangsbedingungen hinsichtlich Rechtslage und Beteiligung - ein geeigneter Weg
zu einer konsensualen Lösung sein könnte. Die Bürgermeister der berührten
steirischen Gemeinden haben sich nun kürzlich im Rahmen einer Petition an das
primär zuständige Landesregierungsmitglied LHStv Schöggl gewandt und von den
relevanten Initiativen aus der Region unterstützt um die Einleitung und Finanzierung
eines solchen Mediationsverfahrens für die anstehenden Verkehrsprobleme in der
Region ersucht. Zunächst sollte demzufolge im Sinne vertrauensbildender Schritte
das Verfahren bis zur Abfassung eines Mediationsvertrags vorangetrieben und
finanziert werden. Die betroffenen Mitglieder der steiermärkischen Landesregierung
haben diese Absicht noch im April explizit unterstützt. Vor wenigen Tagen wurde
jedoch vom zuständigen Landesrat die Vorbereitung einer „Korridoruntersuchung für
die ,,Ennsstraße neu“ gemeinsam mit Bund und Bundesland Salzburg“
bekanntgegeben, die demnächst in Auftrag gegeben werden soll. Erst nach ihrem für
Herbst 2002 geplanten Vorliegen soll es erneut an die Trassenfindung gehen. Damit
würde das nicht zuletzt im Sinne des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention
dringend erforderliche verkehrsträgerübergreifende Herangehen unterbleiben und
der Einstieg in ein nachfolgendes Mediationsverfahren massiv präjudiziert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Teilen Sie die Einschätzung, daß angesichts der für Jahresende angekündigten
Vorlage eines ,,Gesamtverkehrsplans“ als angeblich verkehrsträgerübergreifend
sachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für die Verwirklichung von
Infrastrukturprojekten eine Umweltmediation Ennstal über in Bundeszuständigkeit
befindliche hochrangige
Straßen - und Bahnprojekte nur Sinn macht und
verbindliche Ergebnisse erzielen kann, wenn sich Ihr Ministerium aktiv daran
beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
2. Wie sieht konkret Ihre Einbindung in die bisherigen und absehbaren
Vorbereitungsschritte zum Mediationsverfahren aus und wie soll Ihrer Ansicht
nach Ihre Einbindung in das Verfahren selbst erfolgen?
3. Teilen Sie die Ansicht, daß eine Beteiligung Ihres Ministeriums und damit ein
ernstzunehmendes Mediationsverfahren erst nach Aufhebung der obsolet
geworden Verordnung zur Ennsnahen Trasse von 1990 korrekt wäre?
4. Sind Sie bereit, die Verordnung der Trasse aufzuheben, und wenn nein, warum
nicht?
5. Stimmt die in der APA am 18.6.2001 wiedergegebene Meldung, wonach
gemeinsam mit dem Bund und den Bundesländern Steiermark und Salzburg eine
Korridoruntersuchung für die „Ennsstraße neu“ in Vorbereitung ist?
6. Wenn ja, wie weit sind die Vorbereitungen gediehen, welcher Zeitplan besteht für
Ausschreibung und Beauftragung bzw. freihändige Vergabe sowie Fertigstellung,
wie groß soll die Auftragssumme sein und welchen Teil dieser Summe wird der
Bund aus welcher Budgetlinie übernehmen?
7. Ist es insbesondere zutreffend, daß sich diese ,,Korridoruntersuchung“
ausschließlich mit dem Straßenbereich befassen soll, und wenn ja, wie
begründen Sie Ihren diesbezüglichen Positionswechsel, nachdem Sie in einer
Anfragebeantwortung vor wenigen Monaten meinten, es wäre sinnvoll, eine
verkehrsträgerübergreifende Korridoruntersuchung einzuleiten?
8. Ist es zutreffend, daß erst nach Vorliegen dieser Untersuchung die Bevölkerung
eingebunden werden soll, und halten Sie dies angesichts des breiten regionalen
Konsenses hinsichtlich eines umfassenden Mediationsverfahrens für eine
zielführende Vorgangsweise - wenn ja, warum?
9. Teilen Sie die Ansicht, daß anstelle einer Konfliktlösung der nächste Konflikt
provoziert wird, wenn man einmal mehr von „oben“ nach „unten“ Studien als
Fakten verkaufen möchte, ohne dabei der betroffenen Region die Möglichkeit
gegeben zu haben, zB im Rahmen eines Mediationsverfahrens an der
Formulierung der Zielsetzung der Studie mitzuwirken und die Gutachter der
Studie mitzubestimmen, wenn nein, warum nicht?
10.Teilen Sie die Meinung, daß gerade die Vorbereitung dieser
Korridoruntersuchung den Einstieg ins Mediationsverfahren darstellen sollte,
damit die Konfliktparteien von Anfang an aktiv und gleichberechtigt an den
Vergaberichtlinien mitarbeiten dürfen und im Konsens Gutachter bestellt und
Untersuchungsinhalte definiert werden?
11. Auf welchen „Erfahrungen“ im Einzelnen beruht Ihre „erfahrungsgemäße“
Überzeugung, daß „ein LKW - Fahrverbot wegen des geltenden EU - Rechtes nicht
umsetzbar
ist“, wie Sie in einer Anfragebeantwortung vor wenigen Monaten
festhielten, und weiche Schritte im einzelnen haben Sie oder ihr Vorgänger zur
konkreten Prüfung eines solchen Schrittes für das Ennstal unternommen?
12. An welcher Stelle bzw. unter welchem Titel ist die Finanzierung der derzeit
verordneten Ennstrasse im Bundesstraßenbudget verankert?
13. Welche Gespräche haben Sie seit Amtsantritt im Zusammenhang mit dem
Ennstal mit LHStv Schöggl wann und mit weichen Ergebnissen geführt?
14. Welche Gespräche haben Sie seit Amtsantritt im Zusammenhang mit dem
Ennstal mit den zuständigen Salzburger LandespolitikerInnen wann und mit
welchen Ergebnissen geführt?