2613/J XXI.GP
Eingelangt am:02.07.2001
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Verkehrslösung im Ennstal durch Umweltmediation
Die 1990 verordnete Trasse der damaligen B146 Ennstal Straße im Bereich
Stainach - Liezen ist gemäß früheren FP - Verkehrsministern und regionalen FP -
Abgeordneten rechtlich nicht durchsetzbar. Zugleich gibt es im Ennstal ungelöste
Herausforderungen aus verkehrs -, regional - und umweltpolitischer Sicht. In dieser
Situation haben hohe steirische Landespolitiker im Herbst 2000 Bereitschaft zu
einem neuen Anlauf zur Konfliktlösung geäußert. Im darauf folgenden regionalen
Verständigungsprozeß wurden sowohl alternative Möglichkeiten einer Realisierung
der nunmehrigen B320 als auch eine Erweiterung des räumlichen Horizonts
zumindest bis zur steirisch - salzburgischen Landesgrenze überlegt. Dabei ist die
Möglichkeit einer „Umweltmediation“ aufgetaucht, die - bei Sicherstellung korrekter
Ausgangsbedingungen hinsichtlich Rechtslage und Beteiligung - ein geeigneter Weg
zu einer konsensualen Lösung sein könnte. Dieser Ansatz wurde auch vom
steirischen Agrar - und Naturschutzlandesrat unterstützt. Die Bürgermeister der
berührten steirischen Gemeinden haben sich nun kürzlich im Rahmen einer Petition
an das primär zuständige Landesregierungsmitglied LHStv Schöggl gewandt und von
den relevanten Initiativen aus der Region unterstützt um die Einleitung und
Finanzierung eines solchen Mediationsverfahrens für die anstehenden
Verkehrsprobleme in der Region ersucht. Zunächst sollte demzufolge im Sinne
vertrauensbildender Schritte das Verfahren bis zur Abfassung eines
Mediationsvertrags vorangetrieben und finanziert werden. Die betroffenen Mitglieder
der steiermärkischen Landesregierung haben diese Absicht noch im April explizit
unterstützt. Vor wenigen Tagen wurde jedoch vom zuständigen Landesrat die
Vorbereitung einer „Korridoruntersuchung für die ,,Ennsstraße neu“ gemeinsam mit
Bund und Bundesland Salzburg“ bekanntgegeben, die demnächst in Auftrag
gegeben werden soll. Erst nach ihrem für Herbst 2002 geplanten Vorliegen soll es
erneut an die Trassenfindung gehen. Damit würde das nicht zuletzt im Sinne des
Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention dringend erforderliche
verkehrsträgerübergreifende Herangehen unterbleiben und der Einstieg in ein
nachfolgendes Mediationsverfahren massiv präjudiziert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Teilen Sie die Einschätzung, daß angesichts der für Jahresende angekündigten
Vorlage eines ,,Gesamtverkehrsplans“ als angeblich verkehrsträgerübergreifend
sachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für die Verwirklichung von
Infrastrukturprojekten eine Umweltmediation Emstal über in Bundeszuständigkeit
befindliche hochrangige Straßen - und Bahnprojekte nur Sinn macht und
verbindliche Ergebnisse erzielen kann, wenn sich der Bund auch aktiv daran
beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
2. Wie sieht konkret Ihre Einbindung in die bisherigen und absehbaren
Vorbereitungsschritte zum Mediationsverfahren aus und wie soll Ihrer Ansicht
nach Ihre Einbindung in das Verfahren selbst erfolgen?
3. Teilen Sie die Ansicht, daß eine Beteiligung Ihres Ministeriums und anderer
Ministerien und damit ein ernstzunehmendes Mediationsverfahren erst nach
Aufhebung der obsolet geworden Verordnung zur Ennsnahen Trasse von 1990
korrekt wäre?
4. Sind Sie bereit, die Aufhebung der Trassenverordnung zu unterstützen, und wenn
nein, warum nicht?
5. Sind Sie in die laut APA vom 18.6.2001 in Gang befindlichen Vorbereitungen zu
einer Korridoruntersuchung für die "Ennsstraße neu“ eingebunden, wenn ja, in
welcher Weise?
6. Halten sie es für zielführend, eine solche ,,Korridoruntersuchung“ ausschließlich
zum Straßenbereich abzuführen, und wenn ja, wie begründen Sie dies, nachdem
selbst in den Ergebnissen der vom Ministerrat beschlossenen GSD - Studie eine
verkehrsträgerübergreifende Korridoruntersuchung für das Ennstal vorgesehen
ist?
7. Halten Sie es angesichts des breiten regionalen Konsenses hinsichtlich eines
umfassenden Umweltmediationsverfahrens für zielführend, daß erst nach
Vorliegen dieser Untersuchung die Bevölkerung eingebunden werden soll, und
wenn ja, warum?
8. Teilen Sie die Ansicht, daß anstelle einer Konfliktlösung der nächste Konflikt
provoziert wird, wenn man einmal mehr von „oben“ nach „unten“ Studien als
Fakten verkaufen möchte, ohne dabei der betroffenen Region die Möglichkeit
gegeben zu haben, z.B. im Rahmen eines Mediationsverfahrens an der
Formulierung der Zielsetzung der Studie mitzuwirken und die Gutachter der
Studie mitzubestimmen, wenn nein, warum nicht?
9. Teilen Sie die Meinung, daß gerade die Vorbereitung dieser
Korridoruntersuchung den Einstieg ins Mediationsverfahren darstellen sollte,
damit die Konfliktparteien von Anfang an aktiv und gleichberechtigt an den
Vergaberichtlinien mitarbeiten dürfen und im Konsens Gutachter bestellt und
Untersuchungsinhalte definiert werden?
10. Kommt Ihrer Ansicht nach einem Mediationsverfahren und seinem Ergebnis
rechtliches Gewicht zu, auch wenn ein Verfahren nicht nur unterbrochen, sondern
abgebrochen
wird?
11. Halten Sie den von den Befürwortern der Ennsnahen Trasse und der
Volksanwaltschaft kürzlich erhobenen Vorwurf der Säumigkeit gegen Ihr
Ministerium im Zusammenhang mit einem nicht erlassenen
Wasserrechtsbescheid für berechtigt und wenn nein, warum nicht?