2618/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.07.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Fahrkartenchaos für VorteilscardbesitzerInnen

 

Seit Monaten wirbt die ÖBB für die Fahrkartenautomaten auf den Bahnhöfen (lt

Beilage).Vorteilscard - BesitzerInnen wird schmackhaft gemacht, wenn sie weiter

50 % Ermäßigung auf den Fahrpreis haben wollen, sollten sie ihre Fahrkarten am

Automat am Bahnhof kaufen.

Auf den Bahnhöfen stehen aber nach wie vor diese Automaten nicht bereit. Am

Westbahnhof Wien, der über Automaten verfügt, können Fahrkarten nur bis maximal

St. Pölten am Automaten gelöst werden. BahnbenutzerInnen, die z.B. nach

Innsbruck fahren, können am Automat keine Karten lösen und müssen, durch das

klägliche Versagen der ÖBB 5 % Strafe zahlen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Bahnhöfe in Österreich verfügen bereits über Automaten, wo

    Bahnkarten für Strecken innerhalb ganz Österreich gelöst werden können?

     (Auflistung der Bahnhöfe)

 

2. Bis wann werden konkret welche Bahnhöfe mit Automaten ausgestattet, wo

    Fahrkarten für das gesamte österreichische Bahnnetz gelöst werden können?

    (Auflistung der Bahnhöfe und Datum der Inbetriebnahme der Automaten)

 

3. Wie können sich BahnbenutzerInnen, die über kein Internet bzw. eine

     Kreditkarte verfügen, vor der 5% Strafe schützen?

 

4. Werden die 5% Strafe an jene BahnbenutzerInnen rückerstattet, die

    nachweisen können, dass es keinen entsprechenden Automat am Bahnhof

    gibt, wo sie ihre Fahrkarte hätten lösen können?

    Wenn ja: In welcher Form ist diese Rückerstattung bei der ÖBB zu

               beantragen?‘

    Wenn nein: Was ist der Grund dafür, dass diese 5%ige Strafe die

    BahnbenutzerInnen zahlen müssen, obwohl das Verschulden eindeutig

    bei der ÖBB liegt?

5. Welcher Betrag wurde für diese irreführende Werbung von der ÖBB

    aufgewendet?

    (Auflistung nach Art der Werbung und Höhe der Kosten)

 

6. Ist die ÖBB bereit, durch diese irreführende Werbung, den Schaden, der für die

    KundInnen entstanden ist, wieder gut zu machen?

    Wenn ja: In welcher Form?

    Wenn nein: Warum nicht?

 

7. Hat die ÖBB weiterhin vor, durch irreführende Werbung die KundInnen zu

    verschaukeln?

    Wenn ja: Welche weitere Werbung in welcher Höhe ist für die nächsten 12

    Monate geplant? (Auflistung der Kostenhöhe pro Werbung)