2623/J XXI.GP
Eingelangt am: 03.07.2001
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend österreichische Safari - Jäger in Südafrika
Unter dem Titel ‚Abenteuer - Urlaub“ werden immer mehr Jagdreisen angeboten, die
das Bejagen zum Teil seltener und vom Aussterben bedrohter Tiere zum Ziel haben.
Jenseits von Europa und Asien zieht Afrika die meisten Auslandjäger an und ein
wachsender Anteil an Jägern geht dort auf Trophäenjagd. Bejagt werden neben
Antilopen auch die legendären „Big Five“ Afrikas (Löwe, Leopard, Büffel, Nashorn
und Elefant).
In einem Prospekt des Anbieters „JACK RALL Licenced Professional Hunter“ aus
Südafrika sind etliche „erfolgreiche“ österreichische Safari - Jäger mit erlegter Beute
(Leopard, Nashorn, Büffel etc.) abgebildet. Es ist davon auszugehen ist, dass die
„erfolgreichen“ Jäger ihre Trophäen bzw. verarbeitete Produkte zur Erinnerung
mitnehmen und es sich dabei auch um bedrohte Tiere nach dem Washingtoner
Artenschutzabkommen handeln könnte.
Es gibt zwar in Südafrika relativ strenge Gesetze für den Export von Elefanten -,
Nashorn - und anderen Produkten von gefährdeten Arten, ob die Kontrollen auch
ausreichend sind, bleibt allerdings zu hinterfragen. Daher sind gründliche zusätzliche
lmportkontrollen erforderlich.
Bekanntlich stehen bestimmte Arten wie Elefanten, Tiger, Nashörner, Krokodile,
Riesenschlangen kurz vor der Ausrottung. Die Hauptausfuhrländer von gefährdeten
Arten sind dabei Südamerika, Zentralamerika, Afrika und Asien, die Hauptimporteure
sind Europa, Nordamerika, der Mittlere Osten und Ostasien. Singapur, Hong Kong,
Südafrika und Osteuropa dienen vielfach als „Zwischenstation“ zur Bearbeitung und
zum Reexport. CITES gibt den internationalen Gesetzesrahmen sowie die
Regulierung von Export, Reexport und Import von lebenden oder toten Wildtieren
und Wildpflanzen bzw. ihrer Teile oder Derivate vor. Alle Transporte von gefährdeten
Tieren und Pflanzen bzw. ihren Produkten müssten, bevor sie ein Land verlassen
oder eingeführt werden dürfen, ein System von Verboten und Zertifikaten passieren.
Entscheidend ist aber, ob die Einhaltung dieser Bestimmungen durch ausreichende
Kontrollen sichergestellt ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele behördliche Ein - und Ausfuhrgenehmigungen für welche Arten und
Produkte im Zusammenhang mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen
wurden ausgestellt?
2. Wieviele diesbezügliche Kontrollen wurden bisher an den Grenzübergängen und
Flughäfen vorgenommen und wieviele und welche illegalen Handlungen wurden
festgestellt?
3. Wieviele Geldstrafen wurden im Zusammenhang mit Vergehen gegen das
Washingtoner Artenschutzabkommen in welcher Höhe verhängt?
4. Laut einer Aussendung des BMLFUW wurden im Vorjahr 310 geschützte
Schildkröten, 32 lebende Papageien, 190 Kilogramm Kaviar, über zehn Kilo
Korallen und 13 Kilo Schlagenhäute beschlagnahmt. Was geschah mit den
lebenden Tieren (bitte um genaue Auflistung), wie und wo wurden sie
untergebracht und was geschah mit den beschlagnahmten Produkten? Wieviele
weitere Tiere bzw. Produke wurden seither beschlagnahmt und was geschah mit
ihnen?
5. Angeblich wurden bei den Kontrollen von Zollfahndern auch illegale
Jagdtrophäen von „Exoten“ wie Schraubenziege oder Blauböcken entdeckt. Um
wieviele und welche Fälle handelt es sich und was waren die Konsequenzen?
6. Wieviele Importe lt. der in der EU - Verordnung Nr. 2724/2000 aufgelisteten
gefährdeten Arten - lebend oder tot oder als Teile der von ihnen gewonnenen
Erzeugnisse (z.B. Schnitzereien aus Elfenbein oder Tropenholz, Schmuck,
Gürtel, Handtaschen etc.) wurden registriert?
7. Liegen Ihnen Zahlen vor, wieviele österreichische Jäger durchschnittlich im
Ausland auf die Jagd gehen und seltene bzw. vom Aussterben bedrohte Tiere
jagen? Wenn ja, welche?