2627/J XXI.GP

Eingelangt am:03.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

 

betreffend Einstellung des Strafverfahrens gegen Sicherheitsbehörden nach einer

angeblichen Knebelung eines Schubhäftlings.

 

 

Kurier - „Zur Knebelung dürfen Klebebänder keinesfalls verwendet werden“

antwortete der damalige Innenminister Dr. Caspar Einem auf eine parlamentarische

Anfrage.

 

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat - wie erst jetzt bekannt wurde - im September

2000 das Verfahren gegen Sicherheitsbehörden wegen Knebelung eines

chinesischen Schubhäftlings mit folgender Begründung eingestellt: „Selbst wenn

man durch unbeteiligte Zeugen nachweisen hätte können, dass M.H. im Flugzeug

entgegen den Angaben der eskortierenden Beamten eine Klebebandfessel über den

Mund erhielt, wäre ein vorsätzliches Quälen oder Mißhandeln in diesem

Zusammenhang keinesfalls erweislich, wobei den eskortierten Beamten in diesem

Zusammenhang nicht einmal eine wesentliche Überschreitung ihrer (diesbezüglich

im damaligen Zeitpunkt keineswegs klar geregelten) Befugnisse nachzuweisen

wäre.“

 

Gemäß Artikel 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder

erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.     Teilen Sie die Auffassung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, dass

        Knebelhandfesselung über den Mund keine Quälerei oder Mißhandlung ist?

       

        Wenn ja, wie begründen Sie dies?

       

        Wenn nein, welche Maßnahmen haben bzw. werden Sie ergreifen, um

        derartige Einstellungen von Strafverfahren in Zukunft zu vermeiden?

2.     Wie beurteilen Sie die Begründung dieser Einstellung des Strafverfahrens

        durch die Strafanwaltschaft Klagenfurt angesichts des Artikel 3 EMRK?

 

3.     Welche Schritte werden Sie unternehmen, um gegebenenfalls diese

        Entscheidung zu revidieren?

 

4.     Wie lautet die letzte Stellungnahme des Komitees zur Vermeidung von Folter

        und unmenschlicher Behandlung zur Knebelung von Schubhäftlingen?

 

5.     Warum haben Sie den CPT - Bericht sowie die Stellungnahme der Regierung bis

        heute dem Parlament nicht vorgelegt und ihn nicht veröffentlicht?

 

6.     Wann werden Sie diesen Bericht zumindest den Justizausschussmitgliedern

        vorlegen?

 

7.     Sind Ihnen weitere Fälle bekannt, in denen nach Knebelung von

        Schubhäftlingen das Strafverfahren eingestellt wurde?

 

        Wenn ja, wieviele Fälle sind das (aufgelistet nach den jeweiligen

        Staatsanwaltschaften, die die Einstellung verfügten)?