2627/J XXI.GP
Eingelangt am:03.07.2001
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Einstellung des Strafverfahrens gegen Sicherheitsbehörden nach einer
angeblichen Knebelung eines Schubhäftlings.
Kurier - „Zur Knebelung dürfen Klebebänder keinesfalls verwendet werden“
antwortete der damalige Innenminister Dr. Caspar Einem auf eine parlamentarische
Anfrage.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat - wie erst jetzt bekannt wurde - im September
2000 das Verfahren gegen Sicherheitsbehörden wegen Knebelung eines
chinesischen Schubhäftlings mit folgender Begründung eingestellt: „Selbst wenn
man durch unbeteiligte Zeugen nachweisen hätte können, dass M.H. im Flugzeug
entgegen den Angaben der eskortierenden Beamten eine Klebebandfessel über den
Mund erhielt, wäre ein vorsätzliches Quälen oder Mißhandeln in diesem
Zusammenhang keinesfalls erweislich, wobei den eskortierten Beamten in diesem
Zusammenhang nicht einmal eine wesentliche Überschreitung ihrer (diesbezüglich
im damaligen Zeitpunkt keineswegs klar geregelten) Befugnisse nachzuweisen
wäre.“
Gemäß Artikel 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder
erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Teilen Sie die Auffassung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, dass
Knebelhandfesselung über den Mund keine Quälerei oder Mißhandlung ist?
Wenn ja, wie begründen Sie dies?
Wenn nein, welche Maßnahmen haben bzw. werden Sie ergreifen, um
derartige Einstellungen von Strafverfahren in Zukunft zu vermeiden?
2. Wie beurteilen Sie die Begründung dieser Einstellung des Strafverfahrens
durch die Strafanwaltschaft Klagenfurt angesichts des Artikel 3 EMRK?
3. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um gegebenenfalls diese
Entscheidung zu revidieren?
4. Wie lautet die letzte Stellungnahme des Komitees zur Vermeidung von Folter
und unmenschlicher Behandlung zur Knebelung von Schubhäftlingen?
5. Warum haben Sie den CPT - Bericht sowie die Stellungnahme der Regierung bis
heute dem Parlament nicht vorgelegt und ihn nicht veröffentlicht?
6. Wann werden Sie diesen Bericht zumindest den Justizausschussmitgliedern
vorlegen?
7. Sind Ihnen weitere Fälle bekannt, in denen nach Knebelung von
Schubhäftlingen das Strafverfahren eingestellt wurde?
Wenn ja, wieviele Fälle sind das (aufgelistet nach den jeweiligen
Staatsanwaltschaften, die die Einstellung verfügten)?