2628/J XXI.GP
Eingelangt am:03.07.2001
der Abgeordneten Mag. Posch und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend antisemitische Äußerungen von LH Dr. Jörg Haider
Der Kärntner Landeshauptmann, Dr. Jörg Haider, hat in der Vergangenheit schon mehrmals
gegen führende Repräsentanten der österreichischen Juden abfällige und beleidigende
Äußerungen getätigt. Beispielsweise seien genannt:
• „So jemand ist kein patriotischer Österreicher, sondern so jemand hat seine Verpflichtung
gegenüber dem eigenen Land gröblich mißachtet“ (Wien, Viktor - Adler - Markt 22.3.2001)
• Muzicant zählt zu den „obersten Vernaderern“ Österreichs zur Zeit der
Regierungsbildung, (ZIB 2 am 16.3.2001)
• „Das ist ein Mensch, der die personifizierte Unversöhnlichkeit ist und daher eigentlich im
Spektrum der demokratischen Kräfte relativ wenig Platz hat“ (Interview in News Nr II
vom 14.03.2000)
• „Der Häupl (Wiener SPÖ Bürgermeister) hat einen Wahlkampfstrategen, der heisst
Greenberg. (Lachen im Saal) Den hat er sich von der Ostküste einfliegen lassen! Liebe
Freunde, ihr habt die Wahl zwischen Spindoctor Greenberg von der Ostküste oder dem
Wienerherz zu entscheiden!“ (Wien Oberlaa, 21.2.2001)
• „Wir brauchen keine Zurufe von der Ostküste. Jetzt ist es einmal genug. Jetzt geht es um
einen anderen Teil der Geschichte, die Wiedergutmachung für die Heimatvertriebenen.“
(Wien Oberlaa, 21.2.2001)
• „Der Herr Muzicant (Präsident der Jüdischen Kultusgemeinde) ist erst zufrieden, bis man
ihm auch jene 600 Millionen Schulden bezahlt hat, die von ihm in Wien angehäuft worden
sind.“ (3 Königstreffen der FPÖ Wien, 21.1.2001)
Zu trauriger weltweiter Berühmtheit gekommen ist die Aussage von Haider anläßlich einer
Aschermittwochsansprache:,,Ich verstehe nicht, wie einer, der Ariel heisst, soviel Dreck
am Stecken haben kann!“ (Ried im Innkreis, Aschermittwoch 28.2.2001) Heftige Kritik aus
unzähligen Staaten war die Folge dieser ungeheuerlichen Entgleisung Haiders.
Dieser Ausspruch Haiders führte dazu, daß er bei der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis
wegen des Verdachts der Verhetzung gemäß §283 StGB angezeigt wurde.
Diese Anzeige wurde in der Folge (am 16.05.2001) an die Staatsanwaltschaft Wien
weitergeleitet. Mit Schreiben vom 22.6.2001 hat diese Behörde nun in einer
"Benachrichtigung von der Zurücklegung der Strafanzeige" mitgeteilt, dass sie diese Anzeige
geprüft und keine genügenden Gründe gefunden (hat), gegen den (die) Angezeigte(n) ein
Strafverfahren zu veranlassen".
Implizit auf den §283 StGB ist von der Rechtssprechung ist auch anerkannt, daß den
Tatbestand des §283 StGB auch der erfüllt, der nicht gegen die Gruppe als Ganzes, sondern
gegen führende Vertreter derselben hetzt (so z.B. 22 Bs 181/91 des OLG Wien vom 10. Juni
1991). Zweifelsohne ist Dr. Ariel Muzicant ein solch „führender Vertreter“.
Es erscheint daher äußerst seltsam, warum es zu keinem ordentlichen Verfahren gegen Haider
in obiger Causa kommt.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende
1. Was hat die Staatsanwaltschaft Wien dazu veranlaßt, das Strafverfahren gegen Dr. Haider
zurückzulegen?
2. Welche konkreten Erhebungen wurden in obiger Causa getätigt?
3. Mit welcher inhaltlichen Begründung wurde die Strafanzeige gegen Dr. Jörg Haider
zurückgelegt?
4. Haben Sie persönlich in die Causa eingegriffen?
5. Haben Sie persönlich in dieser Causa eine Weisung erteilt?
6. Halten Sie die vorliegende Causa für ein Beispiel dafür, daß das Weisungsrecht des
Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft überdacht werden sollte?