2628/J XXI.GP

Eingelangt am:03.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend antisemitische Äußerungen von LH Dr. Jörg Haider

 

Der Kärntner Landeshauptmann, Dr. Jörg Haider, hat in der Vergangenheit schon mehrmals

gegen führende Repräsentanten der österreichischen Juden abfällige und beleidigende

Äußerungen getätigt. Beispielsweise seien genannt:

•    „So jemand ist kein patriotischer Österreicher, sondern so jemand hat seine Verpflichtung

      gegenüber dem eigenen Land gröblich mißachtet“ (Wien, Viktor - Adler - Markt 22.3.2001)

•    Muzicant zählt zu den „obersten Vernaderern“ Österreichs zur Zeit der

     Regierungsbildung, (ZIB 2 am 16.3.2001)

•   „Das ist ein Mensch, der die personifizierte Unversöhnlichkeit ist und daher eigentlich im

     Spektrum der demokratischen Kräfte relativ wenig Platz hat“ (Interview in News Nr II

     vom 14.03.2000)

•   „Der Häupl (Wiener SPÖ Bürgermeister) hat einen Wahlkampfstrategen, der heisst

     Greenberg. (Lachen im Saal) Den hat er sich von der Ostküste einfliegen lassen! Liebe

     Freunde, ihr habt die Wahl zwischen Spindoctor Greenberg von der Ostküste oder dem

     Wienerherz zu entscheiden!“ (Wien Oberlaa, 21.2.2001)

•   „Wir brauchen keine Zurufe von der Ostküste. Jetzt ist es einmal genug. Jetzt geht es um

     einen anderen Teil der Geschichte, die Wiedergutmachung für die Heimatvertriebenen.“

     (Wien Oberlaa, 21.2.2001)

•    „Der Herr Muzicant (Präsident der Jüdischen Kultusgemeinde) ist erst zufrieden, bis man

     ihm auch jene 600 Millionen Schulden bezahlt hat, die von ihm in Wien angehäuft worden

     sind.“ (3 Königstreffen der FPÖ Wien, 21.1.2001)

Zu trauriger weltweiter Berühmtheit gekommen ist die Aussage von Haider anläßlich einer

Aschermittwochsansprache:,,Ich verstehe nicht, wie einer, der Ariel heisst, soviel Dreck

am Stecken haben kann!“ (Ried im Innkreis, Aschermittwoch 28.2.2001) Heftige Kritik aus

unzähligen Staaten war die Folge dieser ungeheuerlichen Entgleisung Haiders.

 

Dieser Ausspruch Haiders führte dazu, daß er bei der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis

wegen des Verdachts der Verhetzung gemäß §283 StGB angezeigt wurde.

Diese Anzeige wurde in der Folge (am 16.05.2001) an die Staatsanwaltschaft Wien

weitergeleitet. Mit Schreiben vom 22.6.2001 hat diese Behörde nun in einer

"Benachrichtigung von der Zurücklegung der Strafanzeige" mitgeteilt, dass sie diese Anzeige

geprüft und keine genügenden Gründe gefunden (hat), gegen den (die) Angezeigte(n) ein

Strafverfahren zu veranlassen".

 

Implizit auf den §283 StGB ist von der Rechtssprechung ist auch anerkannt, daß den

Tatbestand des §283 StGB auch der erfüllt, der nicht gegen die Gruppe als Ganzes, sondern

gegen führende Vertreter derselben hetzt (so z.B. 22 Bs 181/91 des OLG Wien vom 10. Juni

1991). Zweifelsohne ist Dr. Ariel Muzicant ein solch „führender Vertreter“.

 

Es erscheint daher äußerst seltsam, warum es zu keinem ordentlichen Verfahren gegen Haider

in obiger Causa kommt.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.     Was hat die Staatsanwaltschaft Wien dazu veranlaßt, das Strafverfahren gegen Dr. Haider

        zurückzulegen?

 

2.     Welche konkreten Erhebungen wurden in obiger Causa getätigt?

 

3.     Mit welcher inhaltlichen Begründung wurde die Strafanzeige gegen Dr. Jörg Haider

        zurückgelegt?

 

4.     Haben Sie persönlich in die Causa eingegriffen?

 

5.     Haben Sie persönlich in dieser Causa eine Weisung erteilt?

 

6.     Halten Sie die vorliegende Causa für ein Beispiel dafür, daß das Weisungsrecht des

        Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft überdacht werden sollte?